Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Einberufungsbescheid - Anforderungen an die Interessenabwägung im Rahmen eines Anordnungsverfahrens
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 12.10.1978 - 341 I 78
- BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78
- BVerwG, 09.02.1979 - 8 C 68.78
- BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 68.78
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 185.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78
Das vom Verwaltungsgericht erwähnte Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 185.72 - verneint eine Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG lediglich für den Fall, daß sich der Wehrpflichtige bereits im Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule befindet, für das er "übergangsweise die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nicht benötigt.". - BVerwG, 16.05.1974 - VIII C 109.73
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unterbrechung des Bildungswegs - Anordnung …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78
Nur wenn das Interesse des Klägers, den Wehrdienst noch nicht von dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt an leisten zu müssen, eindeutig überwiegt, kann das dazu führen, die im Wehrpflichtgesetz grundsätzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit des Einberufungsbescheides ausnahmsweise zu beseitigen (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 8 C 109.73 -).
- BVerwG, 04.03.1994 - 8 C 1.94
Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der …
Eine solche Anordnung ist als Ausnahme von der allgemeinen Regel dann geboten, wenn entweder schon im Anordnungsverfahren festgestellt werden kann, daß der Dienstpflichtige die ihm durch den Einberufungsbescheid und Umwandlungsbescheid auferlegte Pflicht zum Zivildienst mit überwiegender Aussicht auf Erfolg bestreitet, oder wenn zwar der endgültige Ausgang des Verfahrens offen ist, die Vollziehung der Einberufung den Zivildienstpflichtigen jedoch so hart treffen würde, daß demgegenüber der Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch eine Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides ein geringeres Gewicht zukommt (vgl. etwa Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ).In seiner Antragsbegründung vom 9. Februar 1994 hat der Kläger nichts dafür vorgetragen, daß die Vollziehung der Einberufung zum Zivildienst ihn persönlich so hart treffen würde, daß dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung der Einberufung zum Zivildienst ein geringeres Gewicht zukäme (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - a.a.O. und vom 18. Februar 1993 - BVerwG 8 C 7.93 - n.v.).
- BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95
Recht der Soldaten: Voraussetzungen für eine Zurückstellung gem. § 12 Abs. 4 S. 1 …
Danach ist für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Einberufungsbescheid kein Raum, wenn das - nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG in der Regel ohnehin vorrangige (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ) - öffentliche Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsakts das Interesse des zum Wehrdienst herangezogenen Wehrpflichtigen, vorläufig keinen Dienst bei der Bundeswehr leisten zu müssen, überwiegt (…vgl. allgemein Beschluß vom 22. Januar 1988, a.a.O., S. 1 m.w.N.). - BVerwG, 26.06.1996 - 8 C 11.96
Recht der Soldaten: Selbständigkeit von Ausbildungsabschnitten i.S.d. …
Danach ist für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Einberufungsbescheid kein Raum, wenn das - nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG in der Regel ohnehin vorrangige (vgl. etwa Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ) - öffentliche Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsakts das Interesse des zum Wehrdienst herangezogenen Wehrpflichtigen, vorläufig keinen Dienst bei der Bundeswehr leisten zu müssen, überwiegt (…vgl. allgemein Beschluß vom 22. Januar 1988, a.a.O. S. 1 m.w.N.).
- BVerwG, 28.03.1996 - 8 C 7.96
Aufschiebende Wirkung eines Einrufungsbescheides zum Zivildienst - Rechtmäßigkeit …
Mit Blick auf die durch Bundesgesetz ausgeschlossene aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage und die im vorliegenden Fall noch hinzukommende Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgericht könnte die aufschiebende Wirkung nur dann angeordnet werden, wenn das Interesse des Klägers, von der Einberufung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Revisionsverfahrens verschont zu bleiben, eindeutig überwöge (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 …und vom 4. März 1994, a.a.O. S. 1 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1997 - 11 B 13028/97
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 1 und 2 AuslG; Beförderungsverbot; …
Aber auch dann, wenn man die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin in der Hauptsache insoweit als offen ansieht, als die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage der Verfügung vom 8. Juli 1997 bzw. des Widerspruchsbescheides vom 4. November 1997 aufgeworfen ist, hat die Antragstellerin keinen Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz, weil das öffentliche Interesse an deren sofortiger Vollziehung - auch ungeachtet des grundsätzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen auf § 74 Abs. 2 Satz 1 AuslG gestützte Verfügungen durch den Gesetzgeber selbst in § 74 Abs. 3 Satz 2 AuslG (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1978 - 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 Nr. 17 zu § 35 WPflG einerseits und BVerfGE 69, 220 [229] und 315 [363] sowie Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1/94 - NVwZ 95, 383 andererseits) - das private Interesse der Antragstellerin, von der Vollziehung der oben näher bezeichneten Verfügung der Antragsgegnerin vorerst verschont zu bleiben, überwiegt. - BVerwG, 11.05.1994 - 8 C 8.94
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Öffentliches Interesse an der …
Danach ist für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Einberufungsbescheid kein Raum, wenn das - nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG in der Regel ohnehin vorrangige (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ) - öffentliche Interesse an der Vollziehung des Verwaltungsakts das Interesse des zum Wehrdienst herangezogenen Wehrpflichtigen, vorläufig keinen Dienst bei der Bundeswehr leisten zu müssen, überwiegt (…vgl. allgemein Beschluß vom 22. Januar 1988, a.a.O. S. 1 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 09.02.1984 - 8 B 149.83
Örtliche Zuständigkeit der Kreiswehrersatzämter für die Einberufung von …
Es bedarf daher einer Interessenabwägung (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 [5]), die zugunsten des Klägers ausfällt. - BVerwG, 20.01.1984 - 8 B 150.83
Beschwerde des Klägers über die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche …
Es bedarf daher einer Interessenabwägung (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 [5]), die zugunsten des Klägers ausfällt. - BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Einberufungsbescheid des …
Eine solche Anordnung ist als Ausnahme von der allgemeinen Regel dann geboten, wenn entweder schon im Anordnungsverfahren festgestellt werden kann, daß der Wehrpflichtige die ihm durch den Einberufungsbescheid auferlegte Pflicht mit überwiegender Aussicht auf Erfolg bestreitet, oder wenn zwar der endgültige Ausgang des Verfahrens offen ist, die Vollziehung der Einberufung den Wehrpflichtigen jedoch so hart treffen würde, daß demgegenüber der Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch eine Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides ein geringeres Gewicht zukommt (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ). - BVerwG, 08.09.1988 - 8 C 56.88
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Einberufungsbescheid
Die Revision hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ). - BVerwG, 21.03.1986 - 8 CB 25.86
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den …
- BVerwG, 27.01.1983 - 8 CB 123.82
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Einberufung zum Wehrdienst - …
- VG Ansbach, 02.09.2008 - AN 15 S 08.01431
Teilnahme an einem Meisterlehrgang; Zurückstellungsgrund erst nach Erlass des …
- VG Frankfurt/Main, 24.06.2004 - 2 G 2305/04
Einberufung Wehrpflichtiger verstößt wegen der neuen Einberufungsrichtlinien für …
- BVerwG, 14.12.2000 - 6 VR 2.00
Erfüllung der durch den Einberufungsbescheid angeordneten Pflicht zur Ableistung …
- BVerwG, 26.09.1996 - 8 VR 6.96
Kriterien zur Abwägung des öffentlichen Interesses an der Vollziehung eines …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 68.78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 12.10.1978 - 341 I 78
- BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78
- BVerwG, 09.02.1979 - 8 C 68.78
- BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 68.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 57, 354
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 7.96
Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Verlängerung des Einberufungsalters bis …
Mit Blick auf die den Wehrersatzbehörden überdies eingeräumte Befugnis zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an deren fehlerhafte Gewährung die Gerichte gebunden sind (vgl. Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 132 S. 127 (129)), kann in einem Verstoß gegen die Fristvorschriften kein besonders schwerwiegender Fehler der Zurückstellung im Sinne des § 44 Abs. 1 VwVfG erblickt werden. - BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 49.80
Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Studiendauer - Prüfungszeit - …
Über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand haben die Gerichte im Rahmen ihrer Überprüfungspflicht zu befinden, wenn die Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren nicht gewährt worden ist (Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 132 S. 127 [129]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1979 - 8 C 68.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 12.10.1978 - 341 I 78
- BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78
- BVerwG, 09.02.1979 - 8 C 68.78
- BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 68.78
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".