Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 31.01.1984 - IX/1 E 1209/83
- BVerwG, 08.08.1984 - 8 C 68.84
- BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 68.84
- BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1988, 95
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81
Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Der Senat hat die für die Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze im Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 40.78 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 6 S. 1 ; ebenso Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ) wie folgt zusammengefaßt: "Wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten." Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen bedarf es der Beachtung der für die Grundausbildung geltenden (unverzichtbaren) Anforderungen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteile vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 , vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - amtl.Soweit das angefochtene Urteil auf die im Tauglichkeitsüberprüfungsverfahren festgestellten Verwendungsschlüsse abhebt und daraus ableiten will, daß der Kläger nur im Innendienst eingesetzt werde, wird überdies verkannt, daß die Verwendungsausschlüsse mit der angefochtenen Überprüfungsentscheidung nicht verbindlich festgesetzt worden sind (vgl. Urteile vom 29. September 1976 - BVerwG VIII C 96.75 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 23 S. 31 und vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 6).
- BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Sollte der Kläger in der erneuten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht entsprechend den vorstehenden Ausführungen die Verpflichtung der Beklagten beantragen, seine Wehrdienstunfähigkeit festzustellen, ist für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung dieses Begehrens die Sach- und Rechtslage im festgesetzten Gestellungszeitpunkt maßgebend (vgl. zum Vorliegen von Zurückstellungsgründen: Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82
Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Der Senat hat die für die Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze im Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 40.78 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 6 S. 1 ; ebenso Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ) wie folgt zusammengefaßt: "Wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten." Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen bedarf es der Beachtung der für die Grundausbildung geltenden (unverzichtbaren) Anforderungen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteile vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 , vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - amtl.
- BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
Verwendungsgrade - Wehrdienstfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Der Senat hat die für die Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze im Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 40.78 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 6 S. 1 ; ebenso Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ) wie folgt zusammengefaßt: "Wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten." Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen bedarf es der Beachtung der für die Grundausbildung geltenden (unverzichtbaren) Anforderungen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteile vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 , vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - amtl. - BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84
Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Das ist zu beanstanden; denn damit wird verkannt, daß auch im Falle einer (nur) vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit der angefochtene Überprüfungsbescheid rechtswidrig wäre und der Kläger dem Einberufungsbescheid mit Erfolg eine zwingende Wehrdienstausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 WPflG entgegensetzen könnte (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 31.84 - amtl. Umdruck S. 6 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 60.84
Wehrpflicht - Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Einberufungstermin
- BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 87.74
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Dieses Klageziel schließt eine Feststellung des Gerichts hinsichtlich des Tauglichkeitsgrades gemäß § 113 Abs. 2 VwGO aus (Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 177.67 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 4 S. 17 und vom 23. Juni 1976 - BVerwG VIII C 87.74 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21 S. 25 ). - BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.73
Änderung eines Tauglichkeitsgrades - Anforderungen an die Ableistung eines …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Schließlich sind entgegen der Auffassung des angefochtenen Urteils die Erklärungen des Vertreters der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht über den voraussichtlichen Einsatz des Klägers für die Frage der Wehrdienstfähigkeit unerheblich (vgl. Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 27.73 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 10 S. 1 ). - BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 33.79
Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht auf Grund mangelhafter …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Der Senat hat die für die Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze im Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 40.78 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 6 S. 1 ; ebenso Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ) wie folgt zusammengefaßt: "Wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten." Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen bedarf es der Beachtung der für die Grundausbildung geltenden (unverzichtbaren) Anforderungen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteile vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 , vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - amtl. - BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 40.78
Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Der Senat hat die für die Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze im Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 40.78 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 6 S. 1 ; ebenso Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ) wie folgt zusammengefaßt: "Wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten." Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen bedarf es der Beachtung der für die Grundausbildung geltenden (unverzichtbaren) Anforderungen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteile vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 , vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - amtl. - BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 177.67
Beurteilungsspielraum der Wehrersatzbehörde hinsichtlich der Tauglichkeit eines …
- BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 35.84
Zulässigkeit und Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 29.09.1976 - 8 C 96.75
Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen - …
- BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 58.79
Musterungsverfahren - Musterungskammer - Widerspruchsbehörde - …
- BVerwG, 05.07.1972 - VIII C 130.71
Wehrdienstausnahme wegen dauernder Untauglichkeit für den Wehrdienst - Definition …
- BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 87.84
Gerichtlicher Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungsbescheides bzw. …
Ein Wehrpflichtiger, der sich darauf beruft, daß er auf Dauer "nicht wehrdienstfähig" im Sinne der §§ 8 a Abs. 1 und 9 Nr. 1 WPflG sei und deshalb nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 WPflG nicht der Wehrüberwachung unterliege, kann gerichtlichen Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungs- bzw. Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides auch durch Klage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erwirken, die Wehrdienstunfähigkeit festzustellen; eine Feststellungsklage ist dagegen unzulässig (im Anschluß anUrteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 undBeschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6).Angesichts dessen ist eine gleichwohl erhobene Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO unzulässig (vgl.Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 UA S. 4 f.).
Richtig ist auch die Annahme, daß es für die Frage der Wehrdienstfähigkeit darauf ankommt, ob dem Wehrpflichtigen die Ableistung des Grundwehrdienstes zumutbar ist und daß es zur Beurteilung der dafür bestehenden Voraussetzungen der Beachtung der für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen bedarf, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erlassenen sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteil vom 28. November 1986 a.a.O. S. 5 m.weit.Nachw.).
Zur Frage periodisch auftretender gesundheitlicher Beeinträchtigungen hat der Senat im Urteil vom 28. November 1986 (a.a.O. S. 7) ausgeführt:.
- BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 45.90
Wehrpflicht Altersgrenze - Wehrpflicht Tauglichkeit - Fachärztliche Untersuchung …
In den Urteilen vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ) und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 18.88 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 46 S. 14 ) hat der Senat im einzelnen dargelegt, daß Wehrpflichtige grundsätzlich während des gesamten Grundwehrdienstes und zu jeder Jahreszeit einsatzfähig sein müssen und grundsätzlich jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer der im sog. Tätigkeitskatalog des Bundesministers der Verteidigung als unverzichtbar bezeichneten Anforderungen der militärischen Grundausbildung die Annahme der (vorübergehenden oder dauernden) Wehrdienstunfähigkeit rechtfertigt.Da der Kläger von seinem ursprünglich neben der Anfechtungsklage verfolgten nach § 43 Abs. 2 VwGO unzulässigen Feststellungsantrag (vgl. Urteil vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 10 S. 1 m.weit.Nachw.) ohne Klageänderung (§ 142 VwGO) zu einem demselben Rechtsschutzziel dienenden und den Streitstoff nicht verändernden Verpflichtungsantrag übergegangen ist (vgl. Urteil vom 28. November 1986, a.a.O. S. 7), muß die Sache unter völliger Aufhebung des angefochtenen Urteils insgesamt zurückverwiesen werden.
- BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 18.88
Bestimmung der Anforderungen an die Wehrdienstfähigkeit - Einsatzfähigkeit eines …
Zutreffend geht das angefochtene Urteil einleitend davon aus, daß "wehrdienstfähig der Wehrpflichtige (ist), der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten" (Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 m.weit.Nachw.).Nach beiden aufeinander abgestimmten Verwaltungsanordnungen rechtfertigt grundsätzlich jeder länger als vier Wochen (vgl. Nr. 268 der ZDv 46/1) dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer dieser Anforderungen die Annahme der (vorübergehenden oder dauernden) Wehrdienstunfähigkeit (vgl. Urteile vom 28. November 1986, a.a.O. S. 9 f., vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - amtl.
- BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 59.86
Gerichtliche Beweiserhebung - Medizinisches Sachverständigengutachten - …
Das angefochtene Urteil nimmt an, daß der Kläger die im sog. Tätigkeitskatalog des Bundesministers der Verteidigung (vgl. dazu Urteile vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 10 und 11.83 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 38 S. 7 und vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - UA S. 6) als unverzichtbar bezeichneten Tätigkeiten "Hinlegen und Aufstehen, Bewegungen im Gelände" und "Feuerkampf mit Handwaffen im Gelände" nicht ohne erhebliche Schmerzen und bleibende gesundheitliche Schäden ausüben könne.Die ferner von ihm befürworteten "Einschränkungen der Tätigkeiten" kommen allerdings nur insoweit in Betracht, als der Kläger den unverzichtbaren Anforderungen gleichwohl noch zu entsprechen vermag; denn anderenfalls ist er wehrdienstunfähig (vgl. Urteil vom 28. November 1986, a.a.O., m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 09.11.1988 - 8 C 28.87
Antrag auf Feststellung der Wehruntauglichkeit - Prüfungsmaßstab bei der …
Ein Wehrpflichtiger, der sich darauf beruft, auf Dauer "nicht wehrdienstfähig" im Sinne der §§ 8 a Abs. 1 und 9 Nr. 1 WPflG zu sein, kann neben der Anfechtung des Musterungs- oder des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides (nur) Klage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erheben, die Wehrdienstunfähigkeit festzustellen (vgl. Urteile vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 und vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 10 ).Nach den beiden aufeinander abgestimmten Verwaltungsanordnungen (…vgl. Urteil vom 25. September 1987, a.a.O. S. 3) rechtfertigt grundsätzlich jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer in dem Tätigkeitskatalog als unverzichtbar bezeichneten Anforderungen die Annahme der (vorübergehenden oder dauernden) Wehrdienstunfähigkeit (vgl. Urteile vom 28. November 1986, a.a.O. S. 9 f., vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - und vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 64.85 - ).
- BVerwG, 15.02.1989 - 8 ER 227.88
Rechtsmittel
Ebensowenig weicht das angefochtene Urteil von dem des beschließenden Senatsvom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ) ab.Nach dem Urteil des Senats vom 28. November 1986 (a.a.O.) rechtfertigt in der Regel jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer der im sogenannten Tätigkeitskatalog als unverzichtbar bezeichneten Anforderungen die Annahme der (vorübergehenden oder dauernden) Wehrdienstunfähgkeit.
- VG Hamburg, 23.11.2009 - 10 WE 3084/09
Entlassung aus dem Zivildienst wegen Zivildienstunfähigkeit
Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen bedarf es der Beachtung der für die Allgemeine Grundausbildung geltenden (unverzichtbaren) Anforderungen, die in dem vom Bundesministerium der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog (im Schreiben des Referats Fü S I 5 v. 24.09.2004 - Az. 24-04-01) festgelegt worden sind (BVerwG, Urt. v. 28.11.1986, 8 C 68.84, Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6, 8 f. m.w.N.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt dabei grundsätzlich jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluss der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer der Anforderungen aus dem Tätigkeitskatalog die Annahme der (vorübergehenden oder dauerhaften) Wehrdienstunfähigkeit (BVerwG, Urt. v. 28.11.1986, a.a.O., S. 9 f.;… Urt. v. 9.11.1988, 8 C 28.27, Buchholz § 9 WPflG Nr. 13 S. 4, 5 f.;… Urt. v. 3.2.1989, 8 C 18.88, Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 46 S. 14, 15 f.;… Urt. v. 12.4.1991, 8 C 45.90, Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53, S. 26, 30).
- BVerwG, 12.08.1998 - 6 B 71.98
Hinausschiebung der Einberufungsaltersgrenze; Zurückstellung; vorübergehende …
Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenen Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indes nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 8;… Beschluß vom 8. Juni 1993 - BVerwG 8 B 39.93 - a.a.O. Nr. 15). - BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 45.95
Verwaltungsprozeßrecht - Beweiswürdigung, Tauglichkeitskatalog des BMVg; Recht …
Wehrpflichtige müssen grundsätzlich während des gesamten Grundwehrdienstes und zu jeder Jahreszeit einsatzfähig sein (stRspr; vgl. Urteile vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 (10) und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 18.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 46 S. 14 (15 f.)). - BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 54.90 Zutreffend geht das angefochtene Urteil einleitend davon aus, daß "wehrdienstfähig der Wehrpflichtige (ist), der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten" (Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 60.89
Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen
- BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86
Zivildienst - Tauglichkeit - Wehrdienst
- BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93
Wehrpflicht - Wehrdienstunfähigkeit - Tauglichkeitsprüfung - Verpflichtungsklage
- BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit im Sinne des § 8 a des …
- BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 63.88
Gesundheitsgefährdung - Tauglichkeitsbeurteilung eines Wehrpflichtigen - …
- BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87
Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Unverzichtbare Anforderungen der …
- BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87
Zivildienst - Tauglichkeitprüfung - Bescheid - Erledigung
- BVerwG, 17.07.1995 - 8 B 37.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der …
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 2.90
Wehrpflichtrecht - Wehrdienstfähigkeit
- BVerwG, 02.10.1989 - 8 CB 43.89
Der den Tauglichkeitsgrad konkretisierende Verwendungsgrad - Gerichtliche …
- BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 3.87
Antrag auf Aufhebung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides - Antrag auf …
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 1.86
Musterungsstreit - Gerichtliche Aufklärungspflicht
- BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 97.85
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen eines …
- BVerwG, 15.04.1997 - 8 B 53.97
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …
- BVerwG, 30.08.1996 - 8 B 144.96
Voraussetzungen der Aufklärungsrüge - Verletzung der gerichtlichen …
- BVerwG, 23.11.1993 - 8 B 165.93
Ausschluss der Wehrdienstfähigkeit bei offen ausgelebter und die Persönlichkeit …
- BVerwG, 12.12.1990 - 8 C 39.90
Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Gefahr einer schweren körperlichen …
- BVerwG, 16.03.1987 - 8 B 4.87
Divergenzrüge - Vorliegen von Wehrdienstunfähigkeit
- BVerwG, 15.05.1998 - 6 B 21.98
Pflicht zur Erhebung von einem Sachverständigenbeweis zur Klärung der vom Kläger …
- BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 41.97
Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Nichtzulassung der …
- BVerwG, 29.09.1989 - 8 CB 41.89
Annahme einer Wehrdienstfähigkeit anhand einer begründeten Innendienstfähigkeit
- BVerwG, 23.06.1987 - 8 C 7.86
Frage der Wehrdienstfähigkeit - Zumutbarkeit der Ableistung des Grundwehrdienstes …
- BVerwG, 18.06.1987 - 8 B 64.87
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
- VG Köln, 20.07.2010 - 8 K 8193/09
Rechtmäßigkeit eines Tauglichkeitsfeststellungsbescheides für den Zivildienst; …
- BVerwG, 23.08.1988 - 8 CB 49.88
Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen bei Erfüllbarkeit der zum …
- BVerwG, 31.05.1988 - 8 CB 35.88
Tätigkeitskatalog für die Grundausbildung als sachverständige Konkretisierung der …
- BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 21.85
Fehlen hinreichender tatsächlicher Feststellungen zur Frage der …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 68.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 31.01.1984 - IX/1 E 1209/83
- BVerwG, 08.08.1984 - 8 C 68.84
- BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 68.84
- BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.08.1984 - 8 C 68.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 31.01.1984 - IX/1 E 1209/83
- BVerwG, 08.08.1984 - 8 C 68.84
- BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 68.84
- BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
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