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| BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 69.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesetzliche Bindung von Wohnraum - Rückwirkung - Rückzahlung des Wohnungsbaudarlehns - Schuldnachlaß - Gesetzesverstoß - Widerruf - Wiederaufleben der Darlehnsschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.11.1976 - 14 K 765/75
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1979 - XIV A 228/77
- BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 69.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 59, 201
- DVBl 1980, 878
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 56.78
Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 69.79
Bei diesem Widerruf (§ 69 Abs. 3 II. WoBauG [1968]) handelt es sich um privatrechtlich zu beurteilende Willenserklärung des Darlehensgläubigers (Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 56.78 -).
- BVerwG, 17.03.1982 - 8 C 36.80
Öffentliches Baudarlehn - Vorzeitige Ablösung - Schuldnachlaß - Verwaltungsakt - …
Der bei der vorzeitigen Ablösung eines öffentlichen Baudarlehens gewährte Schuldnachlaß darf nicht durch einen Verwaltungsakt der Bewilligungsstelle, sondern nur durch privatrechtliche Willenserklärung des Darlehensgläubigers widerrufen werden (Bestätigung der Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 56.78 - Buchholz 454.4 § 69 II. WoBauG Nr. 1 und vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 69.79 - BVerwGE 59, 201 [203]).1979, 808, ferner zur Rechtsprechung des Senats außerdem das Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 69.79 - BVerwGE 59, 201 [203]).
- BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anrechnung von …
Das Gesetz geht dabei davon aus, daß die Pauschalen im Regelfall ausreichend sind, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (BVerwGE 49, 331 [BVerwG 06.11.1975 - V C 16/74]; 59, 204 [BVerwG 12.12.1979 - 8 C 69/79]; 77, 222 ). - BVerwG, 08.08.1983 - 8 B 100.82
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung …
Der Kläger hätte gegen die Versagung der vorzeitigen Ablösung des ihm gewährten öffentlichen Wohnungsbaudarlehens und die sich daraus nach seiner Auffassung ergebende überhöhte Darlehensforderung der Westdeutschen Landesbank Girozentrale erforderlichenfalls Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten suchen können (vgl. Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 56.78 - Buchholz 454.4 § 69 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 [7], vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 69.79 - BVerwGE 59, 201 [203] und vom 17. März 1982 - BVerwG 8 C 36.80 - Buchholz 454.4 § 69 II. WoBauG Nr. 3 S. 1 [5]).
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