Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 7.08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 1 Abs. 8a
Enteignung; besatzungsrechtliche; besatzungshoheitliche; Rückgängigmachung der Enteignung. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 1 Abs. 8a
Anwendbarkeit; Eintragung; Enteignung; Enteignung; Enteignungsverbot; Grundbuch; Handelsregister; Restitution; Rückgängigmachung; Rückgängigmachung der Enteignung; Unternehmen; Verfügungsgewalt; ausländische Kapitalbeteiligung; besatzungshoheitliche; ...
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 8a
- Wolters Kluwer
Rückgängigmachen einer Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht; Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 8 a; SMAD-Befehl Nr. 64, 124
Besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Rückgängigmachung der Enteignung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 8a
Offene Vermögensfragen: Rückgängigmachen einer Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht; Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 17.10.2007 - 2 A 1330/07
- BVerwG, 26.02.2008 - 8 C 7.08
- BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 7.08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 507
- DVBl 2009, 1190
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
Restitutionsausschluss; Enteignung; besatzungshoheitlich; Vollzugsauftrag; …
Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 7.08
Maßgebend ist, dass die Enteignungsmaßnahme derartig rückgängig gemacht wurde, dass sich der davon Betroffene nicht mehr als enteignet ansehen musste (vgl. Urteil vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - BVerwGE 123, 373 = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 30). - BVerwG, 18.03.1998 - 7 B 312.97
Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 7.08
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil mit Beschluss vom 18. März 1998 - BVerwG 7 B 312.97 - wegen fehlerhafter richterlicher Überzeugungsbildung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14
Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2009 - 8 C 7.08 - (…Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 41 Rn. 21, 23 f.) betrifft ein Unternehmen, das durch die sowjetische Besatzungsmacht enteignet worden und dessen Rückgabe durch die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), also gerade nicht durch die Besatzungsmacht, angeordnet worden war. - VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Ein actus contrarius - dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2009 (BVerwG 8 C 7.08) nach müsse es sich um einen der Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz ähnlichen Akt handeln - finde sich in dem (sofort bestandskräftigen) Befehl der SMAD vom 04. Mai 1947.Rn. 206 Zum anderen bedarf es der Feststellung, dass die Enteignung durch einen tatsächlichen Rechtsakt im Sinne eines "korrigierenden Tätigwerdens" tatsächlich beseitigt worden ist (…BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 2010 - BVerwG 8 B 72.09 - juris Rn. 7;… Beschl. v. 18. Januar 2010 - BVerwG 8 B 57.09 - juris Rn. 6; Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - juris …und Urteilsabdruck Rn. 24 ff.;… Beschl. v. 20. November 2008 - BVerwG 8 B 32.08 - juris Rn. 15;… Urt. v. 10. August 2005 - BVerwG 8 C 18.04 - juris Rn. 31;… Urt. v. 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - juris Rn. 18 ff.;… Beschl. v. 26. März 2003 - BVerwG 8 B 176.02 - juris Rn. 7;… zuvor zu der Rückgängigmachung einer besatzungshoheitlichen Enteignung bereits: Urt. v. 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - juris Rn. 15 ff.;… Urt. v. 30. November 1995 - BVerwG 7 C 69.94 - juris Rn. 11).
Entscheidend ist, ob die faktisch bereits beendete Enteignung in der Rechtswirklichkeit auf entsprechende Weise rückgängig gemacht worden ist; der ehemalige Eigentümer muss die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Vermögenswert zurückerlangt haben, so dass er sich in der Rechtswirklichkeit wieder als Rechtsinhaber ansehen konnte (BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - juris Rn. 24;… Urt. v. 10. August 2005 - BVerwG 8 C 18.04 - juris Rn. 31;… Urt. v. 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - juris Rn. 18 ff.;… allgemein zur Rückgängigmachung einer Enteignung: BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - juris Rn. 15).
Eine besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Enteignung ist wieder rückgängig gemacht worden, wenn tatsächlich ein Zustand erreicht wurde, der annähernd dem gleicht, der im Zeitpunkt der Enteignung bestand (BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 19.02.2010 - 8 B 72.09
Sequestrierungsaufhebung als Voraussetzung eines Enteignungsverbots
Die Rückgabe eines enteigneten Vermögenswertes ist nur als Kriterium der Rückabwicklung einer bereits geschehenen Enteignung relevant (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - ZOV 2009, 138 f. = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 41).
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