Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamts - Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch eine Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 04.06.1992 - M 4 K 92.1133
- BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
- BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 7.93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 50.83
Rechtfertigung einer Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Studienabschluss bei …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
Dem Wehrpflichtigen wird vielmehr zugemutet, daß er die bis dahin aufgewendete Zeit erneut aufwendet, die bis dahin geleistete Arbeit wiederholt und die bisher erworbenen Kenntnisse ggf. neu erwirbt (st.Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 144 S. 10 und vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 50.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 161 S. 45 ).Ebenso ist der Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG zu entnehmen, daß dem Wehrpflichtigen nach der Unterbrechung eines noch nicht weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts (Studiums) angemessene Wartezeiten für die Wiederaufnahme der Ausbildung zugemutet werden (st.Rspr.;… vgl. u.a. Urteile vom 17. September 1981, a.a.O. S. 14 f. m.weit.Nachw. und vom 8. März 1985, a.a.O. S. 46 f.).
Wartezeiten von dieser oder noch längerer Dauer hat der Senat bereits wiederholt als zumutbar erachtet (…vgl. u.a. Urteile vom 17. September 1981, a.a.O. S. 14 f. und vom 8. März 1985, a.a.O. S. 47).
Eine die Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst rechtfertigende besondere Härte folgt schließlich auch nicht daraus, daß dem Kläger nach seinem Vorbringen insgesamt ein Zeitverlust von neun Monaten entstehen soll (…vgl. Urteile vom 17. September 1981, a.a.O. S. 15 und vom 8. März 1985, a.a.O. S. 47).
- BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.81
Vorbereitungsdienst - Wehrdienstbedingte Unterbrechung - Kreisinspektoranwärter - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
Dem Wehrpflichtigen wird vielmehr zugemutet, daß er die bis dahin aufgewendete Zeit erneut aufwendet, die bis dahin geleistete Arbeit wiederholt und die bisher erworbenen Kenntnisse ggf. neu erwirbt (st.Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 144 S. 10 und vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 50.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 161 S. 45 ).Ebenso ist der Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG zu entnehmen, daß dem Wehrpflichtigen nach der Unterbrechung eines noch nicht weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts (Studiums) angemessene Wartezeiten für die Wiederaufnahme der Ausbildung zugemutet werden (st.Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 17. September 1981, a.a.O. S. 14 f. m.weit.Nachw. …und vom 8. März 1985, a.a.O. S. 46 f.).
Wartezeiten von dieser oder noch längerer Dauer hat der Senat bereits wiederholt als zumutbar erachtet (vgl. u.a. Urteile vom 17. September 1981, a.a.O. S. 14 f. …und vom 8. März 1985, a.a.O. S. 47).
Eine die Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst rechtfertigende besondere Härte folgt schließlich auch nicht daraus, daß dem Kläger nach seinem Vorbringen insgesamt ein Zeitverlust von neun Monaten entstehen soll (vgl. Urteile vom 17. September 1981, a.a.O. S. 15 …und vom 8. März 1985, a.a.O. S. 47).
- BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 113.82
Verwaltungsgerichtsverfahren - Einberufungsbescheid - Anfechtung - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
Nach seiner Antragsbegründung kann sich der Kläger gegenüber dem angefochtenen Einberufungsbescheid, der Rechtsgrund auch der Heranziehung des Klägers zum Zivildienst geblieben ist (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 113.82 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 10 S. 16 ), nicht auf einen Zurückstellungsgrund i.S.d. § 12 Abs. 4 WPflG berufen.
- BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 49.80
Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Studiendauer - Prüfungszeit - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
Von dieser muß der Wehrpflichtige ein Drittel zurückgelegt haben, um den Grad weitgehender Förderung zu erreichen (st.Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 49.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 16 S. 10 und vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 82.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 176 S. 15 ). - BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 82.86
Wehrpflichtrecht - Drittelförderung - Mindeststudienzeit - Ausbildungszeit - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
Von dieser muß der Wehrpflichtige ein Drittel zurückgelegt haben, um den Grad weitgehender Förderung zu erreichen (st.Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 49.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 16 S. 10 und vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 82.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 176 S. 15 ). - BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 68.78
Unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
Eine solche Anordnung ist als Ausnahme von der allgemeinen Regel dann geboten, wenn entweder schon im Anordnungsverfahren festgestellt werden kann, daß der Wehrpflichtige die ihm durch den Einberufungsbescheid auferlegte Pflicht mit überwiegender Aussicht auf Erfolg bestreitet, oder wenn zwar der endgültige Ausgang des Verfahrens offen ist, die Vollziehung der Einberufung den Wehrpflichtigen jedoch so hart treffen würde, daß demgegenüber der Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch eine Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides ein geringeres Gewicht zukommt (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 17 S. 3 ).
- BVerwG, 04.03.1994 - 8 C 1.94
Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der …
In seiner Antragsbegründung vom 9. Februar 1994 hat der Kläger nichts dafür vorgetragen, daß die Vollziehung der Einberufung zum Zivildienst ihn persönlich so hart treffen würde, daß dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung der Einberufung zum Zivildienst ein geringeres Gewicht zukäme (…vgl. dazu Beschlüsse vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 68.78 - a.a.O. und vom 18. Februar 1993 - BVerwG 8 C 7.93 - n.v.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 7.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigungserklärungen für einen Rechtsstreit in der Hauptsache
Verfahrensgang
- VG München, 04.06.1992 - M 4 K 92.1133
- BVerwG, 18.02.1993 - 8 C 7.93
- BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 7.93
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