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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11 ua   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70982
VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11 ua (https://dejure.org/2011,70982)
VG Göttingen, Entscheidung vom 04.11.2011 - 8 C 706/11 ua (https://dejure.org/2011,70982)
VG Göttingen, Entscheidung vom 04. November 2011 - 8 C 706/11 ua (https://dejure.org/2011,70982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    VG findet zahlreiche weitere Studienplätze

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (47)

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 2 NB 423/10

    Vorlage einer anonymisierten Immatrikulationsliste zum Nachweis der …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2011 mit einer Anlage als Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f, …und vom 07.05.2009, aaO., S. 30; Nds. OVG…, Beschluss vom 02.07.2009, aaO., S. 9f, Beschluss vom 10.12.2010 - 2 NB 199/10 u.a. -, S. 3, Beschluss vom 08.6.2011 - 2 NB 423/10 u.a. -, S. 4).

    Rn. 110 Zu Abzügen von weiteren 3 Prozentpunkten, wie sie einige Antragsteller wegen der Ausweitung der Arbeitszeiten um etwa 10% nach dem neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L) ab dem 01.11.2006 für erforderlich halten, sieht die Kammer keine Veranlassung, da zum Stichtag 01.02.2010 jedenfalls noch wegen der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Zahlen aus der Vergangenheit die Auswirkungen der Arbeitszeitverlängerung nicht belastbar abzuschätzen waren (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 08.06.2011 - 2 NB 423/10 u.a. -, S. 11 f.).

    Demzufolge erbringt der Fachbereich Zahnmedizin der Antragsgegnerin diese Pflichtvorlesung nunmehr selbst zulasten der eigenen Kapazität (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 08.06.2011 - 2 NB 423/10 -, S. 13).

    Rn. 172 Nach der mit Beschluss vom 08.06.2011 vom Nds. Oberverwaltungsgericht (2 NB 423/10 u.a. - S. 14 ff.) bestätigten eigenen Rechtsprechung sind der Schwundberechnung hinsichtlich der jeweiligen Erstsemester auch die sogenannten "Gerichtsmediziner" zugrunde zu legen, d. h. es ist für die ersten Fachsemester der Tabelle mindestens die Zahl der abschließend gerichtlich ermittelten Kapazität einzutragen, auch wenn die tatsächliche Zahl niedriger war.

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 05.05.2011 eine Kapazität von 42 Studienplätzen für diese Kohorte ermittelt (8 C 1553/10 u.a.); daran ist die Kammer mit der Maßgabe gebunden, dass das Nds. OVG mit Beschluss vom 08.06.2011 (- 2 NB 423/10 u.a. -, S. 15) den Schwundfaktor für das Studienjahr 2010/2011 mit 1, 0556 ermittelt hat.

    Rn. 183 Die Kammer hat zwar mit Beschluss vom 04.11.2010 eine Kapazität von 43 Studienplätzen für diese Kohorte ermittelt (8 C 605/10 u.a.); daran ist die Kammer mit der Maßgabe gebunden, dass das Nds. OVG mit Beschluss vom 08.06.2011 (- 2 NB 423/10 u.a. -, S. 15) den Schwundfaktor für das Studienjahr 2010/2011 mit 1, 0556 ermittelt hat.

    Diese Begrifflichkeit teilt offenbar auch der 2. Senat des Nds. OVG in seiner bisherigen Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschlüsse vom 08.06.2011 - 2 NB 423/10 -, juris, Rn 35, vom 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, Rn 38f, vom 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 -, juris, Rn 26 und vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, juris, Rn 177).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Rn. 79 Vorliegend genügt der Protokollinhalt, der auf eine "abwägende" Diskussion verweist, ohne dass dabei (im Gegensatz zum pauschal herausgestellten, aber nicht näher belegten Sparzwang) insbesondere die Belange der Studierenden erwähnt werden, nicht den dargelegten Anforderungen (vgl. auch weiterhin: Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u. a. -, S. 4 ff.).

    Rn. 92 Für den bereits seit mehr als 10 Jahren beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. H. (seit 1997) reicht der Kammer die vorgelegte Erklärung des Vorgesetzten dieses Mitarbeiters aus (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2009 - 2 NB 328/08 u.a. -, S. 6 ff.; Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 8 ff.).

    Die Kammer hat weiterhin keinen Anlass, daran zu zweifeln (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 11 f., zum Studienjahr 2009/10).

    Insbesondere genügen die Darlegungen der Antragsgegnerin zur Notwendigkeit der Beteiligung der Abteilung Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie in diesem Modulangebot (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 14 f., zum Studienjahr 2009/10).

    Rn. 173 Die Antragsgegnerin hat zu Recht keine Aufteilung der Schwundberechnung zwischen klinischer und vorklinischer Ausbildung vorgenommen (vgl. ausdrücklich zur Antragsgegnerin: Nds. OVG, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 NB 247/08 u.a. -, S. 7 f. u. zul. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 u.a. -, S. 5 f., sowie Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 11 f.).

    Diese Begrifflichkeit teilt offenbar auch der 2. Senat des Nds. OVG in seiner bisherigen Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschlüsse vom 08.06.2011 - 2 NB 423/10 -, juris, Rn 35, vom 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, Rn 38f, vom 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 -, juris, Rn 26 und vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, juris, Rn 177).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09

    Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens zur Verteilung weiterer …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Somit ist nicht ersichtlich, dass durch die in dieser Verordnung vorgenommene Festsetzung der Lehrdeputate das verfassungsrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot und damit die Rechte der Antragsteller auf freie Berufswahl und freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte verletzt sein könnten (vgl. Beschl. d. Kammer v. 23.05.2005 - 8 C 59/05 u.a. -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 15.08.2005 - 2 NB 251/05 u.a. - Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 2 NB 201/06 u.a. - zul. Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, S. 19 - Zf. 4.3 -, Datenbank des Nds. OVG: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080001542%20NB; zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 - S. 4 f. BA).

    Mit dem Nds. OVG (Beschlüsse vom 10.12.1998 - 10 N 3473/98 u.a.) hielt die Kammer den vorgenommenen pauschalen Stellenabzug von 36 vom Hundert von der um den Personalbedarf für die stationäre Krankenversorgung verminderten Gesamtstellenzahl als mit dem aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung nicht für vereinbar und ersetzte diesen Wert in Anlehnung an die Erwägungen des Nds. OVG durch einen Pauschalwert von 28 vom Hundert (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 10.09.2003 - 2 NB 270/03 -, zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 -, S. 3 BA).

    Rn. 109 Auch der Hinweis der Antragsgegnerin, das Nds. OVG habe in seinem Beschluss vom 12.05.2010 (2 NB 75/09 - Zahnmedizin der MHH) auf den normativen Wert von 30% hingewiesen, führt zu keiner abweichenden rechtlichen Beurteilung, denn das Nds. OVG hat nur einen Satz weiter akzeptiert, dass für die MHH von der Vorinstanz von 28% ausgegangen worden ist und zugleich auf zwei eigene Beschlüsse verwiesen, die diesen Wert für die Antragsgegnerin akzeptieren (Beschl. v. 01.09.2009 - 2 NB 620/08 u.a. und v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 -).

    Rn. 173 Die Antragsgegnerin hat zu Recht keine Aufteilung der Schwundberechnung zwischen klinischer und vorklinischer Ausbildung vorgenommen (vgl. ausdrücklich zur Antragsgegnerin: Nds. OVG, Beschl. v. 20.10.2008 - 2 NB 247/08 u.a. -, S. 7 f. u. zul. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 u.a. -, S. 5 f., sowie Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 11 f.).

    Rn. 211 Bei einstweiligen Rechtsschutzverfahren in Hochschulzulassungsangelegenheiten ist nach ständiger Rechtsprechung der Auffangstreitwert anzusetzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 -, BA S. 8).

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Damit ist der Wirtschaftsplan in einem durch die Stiftungssatzung geregelten Verfahren erstellt worden (vgl. zur Anerkennung dieser Formalien: Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 10 - Zf. 4.1 -).

    Somit ist nicht ersichtlich, dass durch die in dieser Verordnung vorgenommene Festsetzung der Lehrdeputate das verfassungsrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot und damit die Rechte der Antragsteller auf freie Berufswahl und freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte verletzt sein könnten (vgl. Beschl. d. Kammer v. 23.05.2005 - 8 C 59/05 u.a. -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 15.08.2005 - 2 NB 251/05 u.a. - Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 2 NB 201/06 u.a. - zul. Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, S. 19 - Zf. 4.3 -, Datenbank des Nds. OVG: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080001542%20NB; zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 - S. 4 f. BA).

    Eine solche Reduktion bei ursprünglich 268 gerichtlich errechneten Vollstudienplätzen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 26 ff., und des Nds. OVG vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 7 ff.) durch Schwund ist ausgeschlossen.

    Die Berechnung der Kammer, die nunmehr der Berechnung der Antragsgegnerin entspricht (vgl. ausdrückliche Entscheidung des Nds. OVG zur zulässigen Berücksichtigung des positiven Schwundes - ausgenommen lediglich das Endergebnis -: Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, aaO., S. 9 - Zf. 3 -) stellt sich wie folgt dar:.

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung; …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds. OVG, Beschluss vom 30.04.2004, Nds. Rpfl. 2004, 193; Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 u. a. -).

    Ob dies für jeden einzelnen Arbeitsvertrag zutrifft, ob insbesondere eine konkrete Nebenabrede über den Zweck der eigenen Weiterbildung geschlossen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2006 - 2 NB 12/06 -), ist im Einzelnen später zu erörtern.

    Allerdings müssen die mit den befristet beschäftigten Angestellten getroffenen Nebenabreden nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. v. 10.07.2006, aaO.) so konkret ausgestaltet sein, dass sich aus ihnen eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung - hier auf 4 LVS - ableiten lässt.

  • VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10206
    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (…s. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, juris Landtext Rdnr. 5 m. w. N.; Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).

    Solche allgemeinen Vorgaben und Zielsetzungen können aber im Bereich der zulassungsbeschränkten Fächer wie hier dem Studiengang der Humanmedizin für sich allein noch keine pauschalen Stellenkürzungen rechtfertigen; erforderlich ist vielmehr auch hier am Ende des Entscheidungsprozesses eine Abwägung der konkret für und gegen die beabsichtigten Stellenstreichungen sprechenden Gründe (Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, a. a. O. m. w. N.).

    Denn ein derartiger Dokumentationsmangel führt, da es sich bei den strittigen Einsparmaßnahmen um Verwaltungsinterna handelt, die keiner förmlichen Begründungs- oder Protokollierungspflicht unterliegen, nicht bereits als solcher zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Entscheidung (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 -, juris Langtext Rdnr. 10).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 8 C 3.10
    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Rn. 187 an ihren Beschluss vom 10.05.2010 (aaO.) gebunden; soweit also § 2 Satz 2 und 3 ZZ-VO 2011/2012 eine geringere Anzahl von Studienplätzen festsetzt, ist dies wegen Verstoßes gegen das Kapazitätserschöpfungsgebot aus Art. 12 GG und wegen Verstoßes gegen die Rechtskraftwirkung nichtig.

    Die Berücksichtigung des insoweit maßgeblichen Schwundfaktors von 1, 0869 (Beschl. d. Kammer vom 10.05.2010, aaO.) führt zu einer Verringerung bei den Studienplätzen (die Hälfte von 86, 6074 Studienplätzen/Studienjahr einschließlich Schwundfaktor (86,6074x1,0869 =94,1335) =47,0667 abzüglich der Hälfte von 86, 6074 Studienplätzen/Studienjahr ohne Schwundfaktor =43,3037 ergibt 3, 7630 schwundfaktorbedingte Studienplätze, hiervon 3/10 für zwei Semester =1,1289; 43, 3037-1,1289=42,42,1748, gerundet 42).

    Da für das 2. bis 4. Fachsemester im Sommersemester 2011 nach den vorgelegten Unterlagen keine Änderung der Sach- oder Rechtslage im Vergleich zu den Beschlüssen der Kammer vom 04.11.2010 - 8 C 565/10 u.a. -, vom 10.05.2010 - 8 C 3/10 u.a. -, und vom 05.11.2009 - 8 C 555/09 u.a. - eingetreten ist, und weil die Kammer auch keine Veranlassung hat, eine in diesen Beschlüssen vertretene Rechtsauffassung aufzugeben, ist sie an ihre Berechnung der Kapazität für die jeweilige Studienkohorte weiterhin gebunden.".

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Bei dieser Gesetzeslage besteht kein Anlass anzunehmen, dass bei der Antragsgegnerin in Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben wissenschaftliche Mitarbeiter, welche aus den der Hochschule von den Drittmittelgebern zufließenden Erträgen vergütet werden, für die Ausübung der Lehre eingesetzt werden (vgl. umfassend auch: Nds. OVG, Beschl. v. 02.09.2010 - 2 NB 394/09 -, S. 15 f.).

    Das Nds. OVG (Beschluss vom 02.09.2010 - 2 NB 394/09 u.a. -, S. 4) hat diesen Beschluss nicht abgeändert, so dass er rechtskräftig geworden ist.

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10

    Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin; …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Rn. 189 Das Nds. OVG (Beschluss vom 12.08.2011 - 2 NB 439/10 u.a. -, S. 20ff; juris, Rn 50f) entschied hierzu unter Berufung auf die ältere Rechtsprechung des früher zuständig gewesenen 10. Senats (Beschlüsse vom 12.08.1999 - 10 N 2252/99 u.a., S. 3-5, und vom 30.03.1999 - 10 N 826/99 -, S. 2-4), der niedersächsische Verordnungsgeber habe das Kohortenprinzip durch den gleichbleibenden Wortlaut des jeweiligen § 2 ZZ-VO seit dem Wintersemester 1999/2000 (erneut) aufgegeben.

    Rn. 205 Schließlich weist die Kammer darauf hin, dass die Rechtsauffassung des 2. Senats des Nds. OVG im Beschluss vom 12.08.2011 (aaO., S. 23 unten) inkonsequent ist.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im …

    Auszug aus VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
    Rn. 77 Wie der Senat in anderem Zusammenhang in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - im Einzelnen ausgeführt und worauf auch das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zu Recht hingewiesen hat, ist Ausgangspunkt der Überlegungen der Grundsatz, dass Stellenkürzungen dem verfassungsrechtlichen Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung unterliegen.

    Die Kammer folgt insoweit der (geänderten) Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. v. 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, S. 20 f.; Beschl. v. 20.10.2008 - 2 NB 247/08 u.a. -, S. 6) an.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06

    Zur Auslegung einer Nebenabrede, die im Hinblick auf ein zu begründendes …

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der …

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig …

  • VG Göttingen, 05.05.2011 - 8 C 1553/10

    VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren

  • VG Göttingen, 12.11.2009 - 8 C 555/09

    Hochschulzulassung

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für …

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …

  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche …

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …

  • BVerwG, 17.06.2011 - 8 C 3.11

    Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2010 - 7 A 1186/08

    Baugenehmigung für die Nutzungserweiterung eines Vereinsheims zur Bewirtung …

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06

    Verfassungsrechtliches Gebot der Kapazitätsauslastung; Bestimmung der …

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010

  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2010 - L 7 SO 3038/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - formelle und materielle Rechtskraft von …

  • OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09

    Einstellung eines aus Hochschulpaktmitteln finanzierten Lehrangebots bei …

  • BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 39.07

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04

    Zulassung zum Studium; befristete Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 2 NB 887/06

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten …

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der …

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2009 - 2 NB 241/09

    Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität …

  • VGH Bayern, 14.04.2003 - 7 CE 02.10256
  • OVG Saarland, 11.04.2011 - 2 B 21/11

    Zulassung zum Psychologiestudium; Kapazitätsermittlung für Bachelor-Studiengang …

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • VGH Bayern, 15.10.2001 - 7 CE 01.10005
  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009 - im Wege des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2004 - 13 C 1265/04
  • VG Göttingen, 05.05.2011 - 8 C 87/11

    VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren

  • VG Göttingen, 14.12.2004 - 8 C 803/04

    Zusätzlich 95 Studienplätze

  • VGH Bayern, 14.05.2003 - 12 CE 03.764
  • VG Göttingen, 13.05.2008 - 8 C 648/07

    Studienplatzklage Wintersemester 2008/2009?

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin …

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im …

    Rn. 57 Auf der Grundlage der bisherigen kapazitätsfreundlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts insbesondere wegen eines in Ansatz gebrachten Sicherheitszuschlages aufgrund der Nichtberücksichtigung des Zukunftsvertrags II (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 4.11.2011 - 8 C 706/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 143 ff.) musste die Antragsgegnerin zum nach § 5 Abs. 1 Satz 1 KapVO grundsätzlich maßgeblichen Stichtag des 1. Februar 2012 zwar zunächst davon ausgehen, dass sie auch im Studienjahr 2012/2013 in dem Studiengang Zahnmedizin weit mehr Studierende als festgesetzt betreuen musste, sodass (zunächst) ein höherer Dienstleistungsexport aus dem Studiengang Humanmedizin gerechtfertigt war.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 198/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2012 an der …

    Rn. 14 Das Verwaltungsgericht hat den Wegfall dieser Stelle (wie in der Vergangenheit, zuletzt mit das Wintersemester 2011/2012 betreffendem inhaltlich gleichlautendem Beschluss vom 4. November 2011 - 8 C 706/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 73 ff.) deshalb nicht anerkannt, weil es in den von der Antragsgegnerin vorgelegten Beschlüssen der zuständigen Gremien eine hinreichende Abwägung der für die Streichung sprechenden Umstände mit den Belangen der Studienplatzbewerber nicht hat erkennen können.

    Hieran wird auch unter Berücksichtigung der ergänzenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem streitgegenständlichen Beschluss vom 27. April 2012, soweit sie über die Erwägungen in dem vorangegangenen Beschluss vom 4. November 2011 (- 8 C 706/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 143 ff.) hinausgehen, sowie des Vorbringens der Antragsteller in den vorliegenden Beschwerdeverfahren festgehalten.

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

    Dieser Wert errechnet sich unter Zugrundelegung der jährlichen Aufnahmekapazität von 98 Zahnmedizinstudenten (vgl. Beschluss der Kammer vom heutigen Tage - 8 C 706/11 u.a. -) und des Curricularanteils von 0, 8666 (98 x 0, 8666 : 2 = 42, 4634 LVS).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 336/15

    Beobachtungspflicht; Curricularanteil; Curricularnormwert; Kapazität; …

    Rn. 10 Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Kapazitätsberechnung letztlich von einem (im Vergleich zu dem Curriculareigenanteil von 6, 1074 erhöhten) Curriculareigenanteil des ZMK von 6, 1740 (korrigiert durch das Verwaltungsgericht: 6,1677) ausgeht, hat der Senat dem entsprechende Abweichungen aufgrund der von der Antragsgegnerin dargelegten (vgl. hierzu VG Göttingen, Beschl. v. 4.11.2011 - 8 C 706/11 u.a. -, juris) besonderen Umstände in ständiger Rechtsprechung unbeanstandet gelassen (vgl. Beschl. v. 8.6.2011 - 2 NB 423/10 -, v. 22.2.2013 - 2 NB 388/12 -, v. 14.10.2013 - 2 NB 213/13 -, v. 1.8.2014 - 2 NB 370/13 -, sämtl. in juris).
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