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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.10.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80   

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BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80 (https://dejure.org/1981,710)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1981 - 8 C 71.80 (https://dejure.org/1981,710)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1981 - 8 C 71.80 (https://dejure.org/1981,710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung vom Zivildienst wegen Unterbrechung der Ausbildung - Ausbildungsunterbrechung wegen besonderer Härte - Aussetzung der Vollziehung eines Einberufungsbescheides - Entbehrlichkeit der Anhörung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 18.79

    Kurzfristige Härtelagen - Zurückstellung des Kriegsdienstverweigerers - …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Das schließt Jedoch für Ausnahmefälle die Anwendung anderer (Abhilfe-)Mittel nicht aus (vgl.Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 18.79 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 1 S. 1 [3]).

    In einem solchen Fall handelt die Beklagte ermessensfehlerfrei, wenn sie von einer Zurückstellung absieht und die bärte mit einem anderen Mittel abwendet (Urteil vom 23. April 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72

    Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Da sich die Klage gegen einen Einberufungsbescheid richtet, ist bei der Beurteilung - auch der Beurteilung der die Zurückstellung des Klägers ablehnenden Bescheide - auf die Sach- und Rechtslage abzustellen, die im Gestellungszeitpunkt, also am 5. Juni 1979, bestand (vgl.Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 83.70 - Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 5 S. 7 [9]), Das gilt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, ungeachtet der von der Beklagten verfügten Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides (vgl.Urteil vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 - Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 4 S. 1 [3]).

    Die Möglichkeit einer Zurückstellung wegen des bereits erreichten Ausbildungsstandes ist in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG abschließend geregelt; § 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG kann insoweit nicht ergänzend angewendet werden(Urteil vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 - Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 4 S. 1 [3 f.]).

  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 57.77

    Einberufung zum Zivildienst während eines laufenden Semesters - Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Daß auch die Einberufung aus einem laufenden Semester nicht um ihrer selbst willen eine besondere Härte darstellt, hat der erkennende Senat bereits entschieden (vgl.Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 57.77 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 8 S. 26 [28]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Verwaltungsvorschriften, die der Rechtslage widersprechen, sind unbeachtlich (vgl.Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - BVerwGE 34, 278 [279 ff.]).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Denn aus § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG ist, wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 15. November 1972 (- BVerwG VIII C 139.71 - BVerwGE 41, 160 [167]) für das Wehrpflichtrecht ausgesprochen hat, zu entnehmen, "daß es der Gesetzgeber noch als Verhältnis gemäß ansieht, dem Wehrpflichtigen im äußersten Fall durch Heranziehung zum Wehrdienst den Verlust eines noch nicht weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts abzuverlangen".
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68

    Wehrdienst für Medizinstudenten

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Weitgehend gefördert im Sinne dieser Vorschrift ist ein Ausbildungsabschnitt erst nach dem Ablauf eines Drittels der Ausbildungszeit (st. Rspr.; vgl. etwaUrteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 41.68 - BVerwGE 36, 313 [314]).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 47.78

    Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses - Zivildienstverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Ebensowenig greift § 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG deshalb ein, weil dem Kläger mit der Versagung der Zurückstellung etwas vorenthalten wird, was die Beklagte den zum Wehrdienst einzuberufenden Medizinstudenten zuzugestehen pflegt (vgl.Urteil vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 47.78 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 2 S. 3 [9]).
  • BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 2.74

    Tauglichkeit eines Wehrdienstverpflichteten - Anforderungen an die Wahrung des § …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Er ist zwar innerhalb der Zwei Jahresfrist ergangen, stellt jedoch nicht im Sinne des § 19 Abs. 4 ZDG die Verfügbarkeit des Klägers (umfassend) fest: Nach der Rechtsprechung des Senats zum Wehrpflichtrecht (s.Urteil vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - Buchholz 446.5 § 13 MustVO Nr. 9 S. 20 [22]) bedarf es einer besonderen Anhörung nach § 13 Abs. 3 MustVO dann nicht, wenn bei länger zurückliegender Musterung nachträglich im Zuge einer Nachuntersuchung die Verfügbarkeit des Betroffenen festgestellt wurde und diese Nachuntersuchung weniger als zwei Jahre zurückliegt.
  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 56.74

    Einberufung eines Wehrpflichtigen ohne vorherige Anhörung - Überschneidung von …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Träfe dies zu, so wäre der Einberufungsbescheid aufzuheben (vgl. zum Wehrpflichtrecht z.B. dasUrteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 56.74. Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 10 S. 1).
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 66.71
    Auszug aus BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
    Der Einberufungsbescheid hat das Zivildienstverhältnis zum festgesetzten Gestellungszeitpunkt begründet; darauf hatte die nachfolgende Vollzugshemmung keinen Einfluß (vgl.Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 66.71 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 12 S. 20 [21 f.]).
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 83.70
  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 134.72
  • BVerwG, 13.03.1984 - 8 B 42.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die Beschwerde, mit der der Kläger geltend macht, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1) ab, ist unzulässig.

    Nach dem Urteil des Senats vom 17. September 1981 (a.a.O. S. 6) kann es bei einer kurzfristigen besonderen Härte im Sinne der Zurüchstellungsvorschriften des § 11 Abs. 4 ZDG (ebenso wie des § 12 Abs. 4 WPflG) ausnahmsweise zulässig sein, anstatt durch Zurückstellung durch die Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides die kurzfristige Härte abzuwenden.

    Von dieser Rechtsauffassung ausgehend läßt das angefochtene Urteil offen, von welcher Dauer ab eine Härtelage nicht mehr als kurzfristig anzusehen sei, weil es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bereits in dem - ungeachtet der hier erfolgten Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides - maßgeblichen Gestellungszeitpunkt (Urteil vom 17. September 1981 a.a.O. S. 3) an einer durch Zurückstellung oder ersatzweise durch Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides auszuräumenden Härtelage fehlte.

    Daß ohne Vorliegen einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen (oder ggf. unzumutbaren) Härte - selbstverständlich - keine Aufhebung des Einberufungsbescheides in Betracht kommt, hat der Senat in dem Urteil vom 17. September 1981 (a.a.O. S. 5 f.) ausdrücklich klargestellt.

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84

    Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die Wehrersatzbehörden im Rahmen des ihnen in § 12 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 WPflG eingeräumten Ermessens ausnahmsweise von einer Zurückstellung absehen und die gegebene Härte auf andere Weise, namentlich durch Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides, beheben (…vgl. Urteile vom 30. November 1972 a.a.O. S. 138 f. und vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 21.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 160 S. 44 ;… zu den §§ 11 Abs. 4 Satz 1 und 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG: Urteile vom 23. April 1980 a.a.O. S. 3 ff. und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ).

    Eine Umgehung der gesetzlichen Altersgrenze (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WPflG) liegt darin nicht; denn das Wehrdienstverhältnis wird ungeachtet der Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides zu dem festgesetzten Gestellungszeitpunkt vor Vollendung des 28. Lebensjahres des Wehrpflichtigen begründet (vgl. etwa Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 ; zum Zivildienstrecht: Urteil vom 17. September 1981 a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86

    Einberufung zum Zivildienst - Zurückstellung - unzumutbare Härte - …

    Da sich die Klage gegen einen Einberufungsbescheid richtet, ist bei der Beurteilung auf die Sach- und Rechtslage im Gestellungszeitpunkt (1. April 1985) abzustellen (vgl. u.a. Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ).

    Daran ändert die Aussetzung des Vollzuges des Einberufungsbescheides durch das Verwaltungsgericht nichts (vgl. Urteil vom 17. September 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.1982 - 8 C 78.82

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen unzumutbarer Härte - Erteilung einer …

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß die Beklagte im Rahmen des ihr nach § 12 Abs. 4 WPflG bzw. § 11 Abs. 4 ZDG zustehenden Ermessens bei kurzfristigen Härtelagen von einer Zurückstellung absehen und die Härte auf andere Weise, etwa durch Aussetzung der Vollziehung und Festsetzung eines neuen Dienstantrittszeitpunktes beheben kann (vgl. Urteile vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 18.79 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 1 S. 1 [3] und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 [6]).

    In dem Urteil vom 17. September 1981 (a.a.O.) hat der Senat für den Zivildienst eine Härtelage von 3 1/2 Monaten als kurzfristig bezeichnet und ausgeführt, im Wehrpflichtrecht möge eine Härtelage dann nicht mehr als kurzfristig angesehen werden können, wenn ein Zeitraum von mehr als drei Monaten in Frage stehe.

  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 7.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Verlängerung des Einberufungsalters bis …

    Das schließt es für den Regelfall aus, daß die Beklagte eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG, § 11 Abs. 4 ZDG statt durch eine Zurückstellung auf andere Weise beseitigt (vgl. Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 (6)).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen …

    Das gilt auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid angeordnet worden ist (vgl. Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 [145 f.] m.weit.Nachw., vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 [3] und vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - [UA.
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 65.81

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Widerruf - Studiumsabbruch - Vorgeschriebenes …

    Umdruck S. 2 f.) und prüft, ob bei kurzfristigen Härte lagen von einer Zurückstellung abgesehen und die Härte auf andere Weise, etwa durch Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides und Festsetzung eines neuen Dienstantrittszeitpunkts, behoben werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 18.79 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 1 S. 1 [3] und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 [6] und Beschluß vom 20. September 1982 - BVerwG 8 C 78.82 - amtl.
  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89

    Einberufung zum Zivildienst nach Vollendung des 28. Lebensjahres

    § 19 Abs. 4 ZDG stellt auf eine sowohl die Tauglichkeit als auch sonstige Verfügbarkeitsvoraussetzungen, namentlich das Fehlen eines Zurückstellungsgrundes, umfassende Verfügbarkeitsfeststellung ab (vgl. etwa Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ), die hier (zuletzt) mit Bescheid vom 24. Juli 1981 getroffen worden war.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 100.83

    Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung

    Vielmehr ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheides und des die Zurückstellung versagenden Bescheides ungeachtet der Aussetzung der Vollziehung auf den im Einberufungsbescheid genannten Gestellungszeitpunkt abzustellen, weil zu diesem Zeitpunkt das Zivildienstverhältnis begründet wird (vgl. Urteile vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 [3] und vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 28.82 - amtl.
  • BVerwG, 18.05.1984 - 8 C 99.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren Klageänderung - Zivildienst Einberufung - …

    Dieser Antrag trägt der Tatsache Rechnung, daß durch den Einberufungsbescheid ungeachtet der Frage der Bestandskraft (vgl. § 74 ZDG) zu dem in diesem Bescheid genannten Gestellungszeitpunkt ein Zivildienstverhältnis begründet worden ist (vgl. Urteile vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 und vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 28.82 - amtl.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86

    Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung - Theologische Ausbildung

  • VG Münster, 14.06.2007 - 6 L 362/07

    Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes bei Zustellung des …

  • BVerwG, 25.08.1983 - 8 CB 90.82

    Weitgehende Förderung eines neben einem Erststudium betriebenen Zweitstudiums - …

  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 66.80

    Einheitlichkeit des Ausbildungsabschnitts - Teilstudium als Hospitant - …

  • BVerwG, 28.04.1997 - 8 B 59.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

  • BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82

    Einberufungszeitpunkt - Anhörungsgebot - Dienstpflichtiger - Einberufungstermin

  • BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 105.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgeblichkeit der Sachlage …

  • BVerwG, 07.05.1986 - 8 B 152.85

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung der Erforderlichkeit einer Zurückstellung vom …

  • BVerwG, 12.11.1984 - 8 B 58.84

    Inhaltliche und verfahrensrechtliche Voraussetzungen eines Umwandlungsbescheides …

  • BVerwG, 25.09.1984 - 8 C 78.84

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Einberufung während des ersten …

  • BVerwG, 08.08.1984 - 8 CB 48.84

    Begriff der Wohnung im Sinne des § 181 Zivilprozessordnung (ZPO) - Relevanter …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1987 - 8 C 71.80   

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BVerwG, 13.10.1987 - 8 C 71.80 (https://dejure.org/1987,8583)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1987 - 8 C 71.80 (https://dejure.org/1987,8583)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - 8 C 71.80 (https://dejure.org/1987,8583)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 218/72

    Inanspruchnahme der Klägerin wegen der dem Beklagten auferlegten Gerichtskosten …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1987 - 8 C 71.80
    Damit liegen die Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 GKG vor, die eine Inanspruchnahme der Beklagten als Zweitschuldnerin der Gerichtskosten gebieten, da der Versuch einer Vollstreckung der Kostenforderung gegen den Erstschuldner im Ausland mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72 - Rpfleger 1975, 432 m.weit.Nachw.).
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