Rechtsprechung
| BVerwG, 01.12.1976 - VIII C 75.75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung des Musterungsbescheides und des festgestellten Tauglichkeitsgrades sowie des Verwendungsgrades mit Tauglichkeitsgründen - Verfahren auf Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Inhalt eines Musterungsbescheids im ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.08.1975 - I VG W 18/75
- BVerwG, 01.12.1976 - VIII C 75.75
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75
Verpflichtung der zuständigen Wehrersatzbehörde zur Festsetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1976 - 8 C 75.75
Darüber hinausgehende Festsetzungen brauchte der Musterungsbescheid im Hinblick auf die hier erhebliche Frage der gesundheitlichen Eignung des Wehrpflichtigen zur Wehrdienstleistung nicht zu enthalten (Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 21.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 18]).
- BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 62.79
Anforderungen an die Sachaufklärung bei Überprüfung der Tauglichkeit - …
Vielmehr ist die Rüge der Beklagten, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 75.75 - und vom 23. Juni 1976 (- BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21]) ab und beruhe auf dieser Abweichung, begründet.Aufgabe des Musterungs- oder Nachmusterungsbescheides ist es nicht, im einzelnen festzulegen, wie der Dienst des Wehrpflichtigen jeweils nach dem ihm zuerkannten Verwendungsgrad zu gestalten ist (Urteil vom 1. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 75.75 -).
Denn in den bereits genannten Urteilen vom 1. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 75.75 - und vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 21.75 - (…a.a.O.) hat der Senat entschieden, daß es Sache der Truppe und der Truppenärzte sei, die Ausgestaltung der Grundausbildung und des sonstigen Dienstes festzusetzen.
- BVerwG, 21.04.1980 - 8 CB 62.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet, da das angefochtene Urteil von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (z.B. Urteil vom 1. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 75.75 - und vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21]) und möglicherweise auf dieser Abweichung beruht. - BSG, 11.09.1975 - 9 RV 554/73 seines militärischen Dienstes in der deutschen Wehrmacht besessen haben müsse? aufgrund der Angliederung der Republik Österreich an das Deutsche Reich und nicht erst durch den Anschluß der sudetendeutschen Gebiete der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich erworben" Die Revision beanstandet nicht in erster Linie eine unrichtige Anwendung von Rechtsvorschriften (5 162 SGG a.F.), die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Vater des Klägers und damit durch den damals minderjährigen Kläger selbst maßgebend waren, auch nicht allein in rechtlicher Hinsicht eine auf österreichischem Recht beruhende und damit nicht revisible Entscheidung des LSG darüber, daß der Kläger durch seinen Vater am 15. März 1958 österreichischer Staatsbürger gewesen sei (Bundesverwaltungsgericht vom 11.12.1974 - VIII C 75.75 -).
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