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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2020
BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71 (https://dejure.org/1972,2020)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1972 - VIII C 76.71 (https://dejure.org/1972,2020)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1972 - VIII C 76.71 (https://dejure.org/1972,2020)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71
    Dann aber fehlt es, wie das Verwaltungsgericht rechtlich zutreffend angenommen hat, auch aus diesem Grunde dem Beigeladenen an den Voraussetzungen der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe (BVerfGE 12, 45 [55];Urteile vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 11.67 - undvom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 155.69 -).
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 155.69
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71
    Dann aber fehlt es, wie das Verwaltungsgericht rechtlich zutreffend angenommen hat, auch aus diesem Grunde dem Beigeladenen an den Voraussetzungen der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe (BVerfGE 12, 45 [55];Urteile vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 11.67 - undvom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 155.69 -).
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 105.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71
    Zwar hat das erkennende Gericht in den Urteilenvom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.09 - und - BVerwG VIII C 105.69 - mit eingehender Begründung dargelegt, daß die Überzeugung des Wehrpflichtigen von der absoluten Unzulässigkeit und Verwerflichkeit des Tötens feindlicher Soldaten nicht immer dazu führen muß, daß er sich weigert, der Friedenswehrpflicht nachzukommen, und daß daher die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger seinen Grundwehrdienst im Frieden ohne Bedenken antritt, nicht ohne weiteres unvereinbar ist mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt.
  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 11.67

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus …

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71
    Dann aber fehlt es, wie das Verwaltungsgericht rechtlich zutreffend angenommen hat, auch aus diesem Grunde dem Beigeladenen an den Voraussetzungen der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe (BVerfGE 12, 45 [55];Urteile vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 11.67 - undvom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 155.69 -).
  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …

    Die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 113.73

    Erforderlicher Grad einer Gewissensnot - Bedeutung einer Bereitschaft zum …

    ... Auch wird nicht jeder Soldat seinen Friedenswehrdienst als eine Vorbereitung auf das Töten von Menschen empfinden." Ferner heißt es im Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 76.71 -: (Das Gericht habe schon früher dargelegt,) "daß die Überzeugung des Wehrpflichtigen von der absoluten Unzulässigkeit und Verwerflichkeit des Tötens feindlicher Soldaten nicht immer dazu führen muß, daß er sich weigert, der Friedenswehrpflicht nachzukommen, und daß daher die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger seinen Grundwehrdienst im Frieden ohne Bedenken antritt, nicht ohne weiteres unvereinbar ist mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt.
  • BVerwG, 24.05.1982 - 6 CB 34.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bewerbungen bei der Polizei und beim …

    Das angefochtene Urteil beruht auch nicht i.S. des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG auf einer Abweichung von dem in der Beschwerdeschrift genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 -.
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73

    Rechtsmittel

    Es bedarf dabei aber einer Erörterung des gegebenen Sachverhalts, eines Abwägens des Für und Wider (vgl.Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 76.71 -).
  • BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar die Tatsache, daß etwa ein Wehrpflichtiger erst nach Antritt seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
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