Rechtsprechung
| BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mithilfe von Zurückstellungsgründen - Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst für die Dauer eines Studiums - Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen als Zurückstellungsgrund - ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.03.1972 - VRS III/7/72
- BVerwG, 16.08.1972 - VIII C 76.72
- BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen BVerwGE 41, 160 und vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 - dargelegt.Ferner hat der Senat entschieden, daß die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt früher nach sechs Semestern abschließen können, gleichfalls keinen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG begründet (BVerwGE 41, 160; Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 -).
Die unterschiedliche Auslegung gleichlautender Tatbestandsmerkmale verschiedener - hier auch in ihrer Zielsetzung verschiedener - Vorschriften begründet keine Abweichung (BVerwGE 41, 160 [170] mit weiteren Nachweisen).
Denn er erlangt durch den Besuch der Fachhochschule eine bessere Ausbildung und eine bessere Qualifikation (BVerwGE 41, 160 [164]).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Auszugehen ist von der im Gestellungszeitpunkt, dem 4. Oktober 1971, vorhandenen Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152 ff.]).Denn weitgehend gefördert ist ein Ausbildungsabschnitt erst, wenn zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Denn weitgehend gefördert ist ein Ausbildungsabschnitt erst, wenn zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Denn weitgehend gefördert ist ein Ausbildungsabschnitt erst, wenn zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
- BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72
Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Da der Kläger für die Einberufung als Ersatz für Ausfälle vorgesehen war und er hiervon rechtzeitig schriftlich unterrichtet worden ist, brauchte ihm der Einberufungsbescheid nicht innerhalb der in § 13 Abs. 4 Satz 1 der Musterungsverordnung genannten Vierwochenfrist zuzugehen (BVerwGE 42, 26 [28]). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit gegeben wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 sowie Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 24.72 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit gegeben wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280]; BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 sowie Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 24.72 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit gegeben wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 sowie Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 24.72 -). - BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 168.69
Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Prüfung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Unberücksichtigt muß bleiben, daß der Kläger nach dem Gestellungszeitpunkt sein Studium fortgesetzt hat (Urteil vom 2. März 1972 - BVerwG VIII C 168.69 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule - …
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
Anfechtungsklage gegen die Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum …
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 24.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen wegen …
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unterbrechung der Ausbildung …
- BVerwG, 14.10.1974 - VIII B 25.74
Wehrdienstrechtliche Ausgestaltung der Anfechtung eines Tauglichkeitsbescheids …
Der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheides ist die Sach- und Rechtslage zu dem angeordneten Gestellungstermin zugrunde zu legen (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - BVerwG VIII C 90.70] [152 ff.]; ferner Urteile vom 24. April 1974 - BVerwG VIII C 76.72 und BVerwG VIII C 79.72 -).
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- BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
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