Rechtsprechung
| BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundesverwaltungsgericht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt die Möglichkeit, eine behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einem gerichtlichen Verfahrenshandeln einer einmaligen gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 a.a.O. ).
- BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11
Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit
Auszug aus BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
Vielmehr lässt sich der gesetzlichen Regelung der Anhörungsrüge in § 152a VwGO die Wertung des Gesetzgebers entnehmen, dass daneben eine in ihren Voraussetzungen nicht geregelte Gegenvorstellung nicht möglich sein soll (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2011 - BVerwG 6 KSt 1.11 - juris Rn. 3). - BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10
Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
Die Unanfechtbarkeit schließt eine erneute Anhörungsrüge wegen der Sachentscheidung aus (Beschlüsse vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 - und vom 10. März 2010 - BVerwG 5 B 4.10 - jeweils nach juris).
- BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10
Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
Sie richtet sich gegen den mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Beschluss des Senats vom 17. Juni 2011, mit dem die Anhörungsrüge der Beigeladenen gegen das Urteil des Senats vom 23. März 2011 - BVerwG 8 C 6.10 - zurückgewiesen wurde. - BVerwG, 18.06.2008 - 8 B 77.07
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine der Endentscheidung vorausgehende …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ). - BVerwG, 16.04.2007 - 7 B 3.07
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
Die Unanfechtbarkeit schließt eine erneute Anhörungsrüge wegen der Sachentscheidung aus (Beschlüsse vom 16. April 2007 - BVerwG 7 B 3.07 - und vom 10. März 2010 - BVerwG 5 B 4.10 - jeweils nach juris). - BVerwG, 18.10.2005 - 8 BN 1.05
Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen einen nicht …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14
Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des …
Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 8.11 -, juris, Rdn. 34; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 9.10 -, juris, Rdn. 36 für das Dachdeckerhandwerk.
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