Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 80.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wehrpflicht - Einberufungsbescheid - Unabkömmlichstellung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.02.1986 - 8 C 80/83
- BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 80.83
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 225
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 7.96
Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Verlängerung des Einberufungsalters bis …
Ein Recht des betroffenen Wehrpflichtigen auf Unabkömmlichkeitsstellung besteht nicht (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1979 - BVerwG 8 B 28.79 - BVerwGE 58, 244 (246 f.) und Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 80.83 - Buchholz 448.0 § 13 WPflG Nr. 2 S. 1 f.).Ein Einberufungsbescheid ist deshalb selbst dann nicht rechtswidrig, wenn die Einberufung nicht bis zur Entscheidung über die von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Unabkömmlichstellung des Klägers ausgesetzt wird (vgl. Urteil vom 14. Februar 1986, a.a.O. S. 1 f.).
- BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 83.96
Verwaltungsprozeßrecht - Sachentscheidung durch das Revisionsgericht bei …
Ein Recht des betroffenen Wehrpflichtigen auf die ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende Unabkömmlichkeitsstellung besteht nicht (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1979 - BVerwG 8 B 28.79 - BVerwGE 58, 244 [BVerwG 26.07.1979 - 8 B 28/79] und Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 80.83 - Buchholz 448.0 § 13 WPflG Nr. 2 S. 1 f.).
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