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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5913
BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87 (https://dejure.org/1988,5913)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1988 - 8 C 82.87 (https://dejure.org/1988,5913)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1988 - 8 C 82.87 (https://dejure.org/1988,5913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Unverzichtbare Anforderungen der Grundausbildung - Berücksichtigung der Tauglichkeitsbestimmungen - Einschränkungen des militärischen Einsatzes auf Grund Nahrungsmittelunvertröglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87
    In seinen Urteilen vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ), vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - (amtl. Umdruck S. 4 f.) und vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 64.85 - (amtl. Umdruck S. 3 f.) hat der Senat ferner betont, daß grundsätzlich jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer der im sog. Tätigkeitskatalog als unverzichtbar bezeichneten Anforderungen die Annahme der (vorübergehenden oder dauernden) Wehrdienstunfähigkeit rechtfertigt.
  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86

    Zivildienst - Tauglichkeit - Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87
    Bei Prüfung der für die Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit (vgl. § 8 a WPflG) maßgebenden Frage, ob der Wehrpflichtige für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist, sind neben den Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen zu berücksichtigen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. etwa Urteile vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 10 und 11.83 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 38 S. 7 und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1 . jeweils m.weit.Nachw., st. Rspr.).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 87.84

    Gerichtlicher Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungsbescheides bzw. …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87
    In seinen Urteilen vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ), vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - (amtl. Umdruck S. 4 f.) und vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 64.85 - (amtl. Umdruck S. 3 f.) hat der Senat ferner betont, daß grundsätzlich jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer der im sog. Tätigkeitskatalog als unverzichtbar bezeichneten Anforderungen die Annahme der (vorübergehenden oder dauernden) Wehrdienstunfähigkeit rechtfertigt.
  • BVerwG, 20.08.1987 - 8 C 64.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87
    In seinen Urteilen vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ), vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - (amtl. Umdruck S. 4 f.) und vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 64.85 - (amtl. Umdruck S. 3 f.) hat der Senat ferner betont, daß grundsätzlich jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer der im sog. Tätigkeitskatalog als unverzichtbar bezeichneten Anforderungen die Annahme der (vorübergehenden oder dauernden) Wehrdienstunfähigkeit rechtfertigt.
  • BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02

    Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des …

    Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) wird von der Beschwerde auf die behaupteten Abweichungen "von der Entscheidung des BVerwG 97, 81 f. = NJW 1995, 3068" (a), von der "Entscheidung des BVerwG 8 C 72/88" (b) und "etwa BVerwG 8 C 82/87 oder 8 C 25/89" (c) gestützt.

    c) Ähnliches gilt für das Vorbringen, "dass in vergleichbaren Fällen, etwa BVerwG 8 C 82.87 oder 8 C 25.89 , Wehrpflichtige mit Gesundheitsproblemen, die hinsichtlich der Schwere mit diesem Fall vergleichbar sind, für nicht wehrdienstfähig erachtet worden sind".

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 18.88

    Bestimmung der Anforderungen an die Wehrdienstfähigkeit - Einsatzfähigkeit eines …

    Umdruck S. 3 f., vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 82.87 - amtl.
  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 3.87

    Antrag auf Aufhebung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides - Antrag auf …

    Umdruck S. 4 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 82.87 - amtl.
  • BVerwG, 20.06.1988 - 8 B 72.88

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Wehrpflichtsachen mit der …

    Aufgrund der gebotenen Überprüfung unter Berücksichtigung der Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 (vgl. Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 82.87 -, st.Rspr.) hat das Verwaltungsgericht die angefochtene Tauglichkeitsfeststellung bestätigt und sich - so verstanden - der Beurteilung der Beklagten "angeschlossen".
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