Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1965 - VIII C 83.63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 08.06.1966 - VIII C 137.63
Rechtsmittel
Die einschränkende Betrachtungsweise der Revision findet eine Stütze auch nicht in dem Umstand, daß das Gesetz nicht die Rücknahme oder Nichtigkeit der betreffenden Ernennungen und Beförderungen bestimmt - in diesem Falle wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. Juni 1965 - BVerwG VIII C 83.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, § 6 Nds. LBesG Nr. 2 = DÖD 1966 S. 33]) die Anrechnung von "faktischen" Dienstzeiten ohnehin ausgeschlossen -, sondern nur deren Nichtberücksichtigung angeordnet hat. - BVerwG, 07.09.1978 - 3 CB 53.77
Berücksichtigung einer Fähigkeit zur Ausübung eines Selbstbestimmungsrechts bei …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 -, vom 10. Juni 1969 - BVerwG 8 C 83.63 -, vom 17. März 1971 - BVerwG 3 B 18.71 und BVerwG 3 C 23.71 -, und vom 15. März 1971 - BVerwG 2 C 47.64 - [sämtlich abgedruckt bei Buchholz 310 § 159 Nrn. 21, 33, 37 und 38]; ferner Urteil vom 23. September 1969 - BVerwG 2 C 25.66 - [Buchholz 310 § 139 Nr. 34]) genügt zur Begründung der Revision die Vorlage eines zwar von einem bevollmächtigten Vertreter im Sinne des § 67 Abs. 1 VwGO (Rechtsanwalt) unterzeichneten, sonst aber unveränderten Schreibens seiner Partei dann nicht, wenn der Bevollmächtigte keine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat.
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