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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 83.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2154
BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 83.70 (https://dejure.org/1973,2154)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1973 - VIII C 83.70 (https://dejure.org/1973,2154)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1973 - VIII C 83.70 (https://dejure.org/1973,2154)
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 42.77

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen weitgehender Förderung des Zweitstudiums und …

    Da der Kläger den seine Zurückstellung vom Zivildienst ablehnenden Bescheid sowie den Einberufungsbescheid in der Fassung des Widerspruchsbescheides angefochten hat, kommt es hinsichtlich der Frage, ob die Bescheide rechtswidrig sind und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird (§ 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VwGO), auf die im Gestellungszeitpunkt, dem 1. September 1975, herrschende Sach- und Rechtslage an (z.B. Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - [Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 5]).

    Ein Ausbildungsabschnitt ist dann weitgehend im Sinne der genannten Vorschrift gefördert, wenn mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen Regelstudienzeit absolviert worden ist (z.B. Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung …

    Da sich die Klage gegen einen Einberufungsbescheid richtet, ist bei der Beurteilung - auch der Beurteilung der die Zurückstellung des Klägers ablehnenden Bescheide - auf die Sach- und Rechtslage abzustellen, die im Gestellungszeitpunkt, also am 5. Juni 1979, bestand (vgl.Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 83.70 - Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 5 S. 7 [9]), Das gilt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, ungeachtet der von der Beklagten verfügten Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides (vgl.Urteil vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 - Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 4 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 29.09.1989 - 8 C 12.89

    Einberufung zum Zivildienst - Widerruf des Einberufungsbescheides wegen des …

    Der gebotene Rechtsschutz wird durch einen etwaigen Anspruch auf Widerruf des Einberufungsbescheides und/oder - nach Begründung des Dienstverhältnisses - auf Entlassung lückenlos gewährleistet (zum Verhältnis von Widerruf und Entlassung vgl. Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 83.70 - Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 5 S. 7 ).
  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines …

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine Prüfung des Feststellungsinteresses entbehrlich ist, wenn feststeht, daß ein Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist.(vgl. Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - [Buchholz 448.1 § 11 Ersatzdienstgesetz Nr. 5] und vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 69.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 82]).
  • BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73

    Einberufung eines Wehrpflichtigen vier Monate vor seiner Diplomvorprüfung - …

    Denn die Prüfung des Feststellungsinteresses ist entbehrlich, wenn feststeht, daß der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist (Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 83.70 -).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 16.80

    Zurückstellung vom Zivildienst - Zurückstellung wegen außergewöhnlicher Härte - …

    Ebenso liegen die Dinge im Zivildienstrecht (vgl. Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 -).
  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72

    Verweigerung des Wehrdienstes

    Das hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 83.70 - in Ergänzung zu dem Urteil vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 - ausgesprochen.
  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 57.77

    Einberufung zum Zivildienst während eines laufenden Semesters - Rechtsfolgen der …

    Da ein Einberufungsbescheid in der Fassung des Widerspruchsbescheides angefochten worden ist, kommt es hinsichtlich der Frage, ob die Bescheide rechtswidrig sind und dadurch der Kläger in seinen Rechten verletzt wird (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), auf die im Gestellungszeitpunkt, dem 6. Dezember 1976, herrschende Sach- und Rechtslage an (z.B. Urteil von 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - [Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 5]).
  • BVerwG, 21.12.1988 - 5 B 59.88

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Verwaltungsakterledigung - Fortbestand des …

    Revisionsgerichtlich könnte dies nicht beanstandet werden (s. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - und vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 69.73 - ).
  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 65.76

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Maßgeblichkeit der im …

    Ob der angefochtene Einberufungsbescheid in der Fassung des Widerspruchsbescheides rechtswidrig war und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wurde (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), richtet sich nach der im Gestellungszeitpunkt, dem 12. Januar 1976, herrschenden Sach- und Rechtslage (Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - [Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 5]).
  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 10.78

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen der Vorbereitung auf ein geistliches Amt - …

  • BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.74

    Anspruch eines Kriegsdienstverweigerers auf Zurückstellung vom Zivildienst - …

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 52.76

    Kriegsdienstverweigerer - Arbeitslosigkeit - Zurückstellungsgrund

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 26.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zurückstellung vom Wehrdienst

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