Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.01.1981 - 1 A 66/80
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.04.1983 - 14 A 50/81
- BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 68.81
Wohnungsbau - Zwei Wohnungen - Steuerbegünstigung - Pflichten des Eigentümers
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Bei einer Wohnung, die keinen Heimcharakter aufweisen muß (vgl. § 2 Abs. 2 Buchst. a und b II. WoBauG), ist deswegen für die Anerkennungsfähigkeit notwendig, daß sie zur Dauernutzung als (Zweit-)Wohnung durch den Eigentümer oder durch Dritte bestimmt ist und - sei es auch nur vorübergehend - entsprechend genutzt wird (vgl. zuletzt Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 ).Unter einer förderungsfähigen dauernden Nutzung einer solchen Wohnung ist ebenfalls nur die Führung eines selbständigen Haushalts (durch den Eigentümer und dessen Haushaltsangehörige oder durch Dritte) zu verstehen, die in einer bereits an einen anderen Haushalt zur Nutzung überlassenen (Eigentums-)Wohnung ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O.).
- BVerwG, 03.12.1975 - 8 C 20.75
Periodisch vermietetes Ferienhaus - Steuerbegünstigte Wohnung - Zweithaus - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Insbesondere ist schon durch das Urteil vom 3. Dezember 1975 - BVerwG VIII C 20.75 - (Buchholz 454.4 § 2 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 ) klargestellt worden, daß eine nur zur zeitweiligen Eigennutzung und im übrigen zur kurzzeitigen Vermietung an wechselnde Feriengäste bestimmte Wohnung nicht zu den nach § 2 Abs. 2 II. WoBauG förderungsfähigen Wohnungstypen gehört.Nur die Dauervermietung einer Wohnung entspricht - neben der dauernden Eigennutzung - dem Förderungszweck des § 1 Abs. 2 II. WoBauG, die Wohnungsnot zu beheben (vgl. bereits Urteil vom 3. Dezember 1975 - BVerwG VIII C 20.75 - BVerwGE 50, 29 ).
- BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
"Wie dargelegt darf eine Zweitwohnung nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßte (u.a. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 m.weit.Nachw.).Daß unter einer forderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer (Feriengäste) dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes widerspricht, den Wohnungsbedarf von Wohnungsuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG), hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 ; vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f.).
- BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 168.81
Steuerbegünstigte Wohnung - Widerruf der Anerkennung - Mietwohnung - Gewerbliche …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Ebensowenig wie der Verfügungsberechtigte - sei es auch nur vorübergehend (etwa während seines Urlaubs) - die Wohnung zu einer ausschließlichen gewerblichen Nutzung bestimmen darf, weil eine derartige - sei es auch nur zeitweilige - völlige Zweckentfremdung der Wohnung der sich aus dem Wohnungsbegriff ergebenden vorgeschriebenen Benutzung widerspricht (vgl. Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 168.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 38 S. 21 ), ist eine Ferienwohnungsnutzung zugelassen.Der Widerruf ist vielmehr nach § 83 Abs. 5 Satz 2 II. WoBauG zwingend für den Zeitpunkt auszusprechen, von dem an die zum Widerruf berechtigenden Voraussetzungen gegeben waren (vgl. Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 168.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 38 S. 21 m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 59.80
Familienheim - Steuerbegünstigung - Nutzung
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Der Hinweis des Berufungsgerichts auf das Urteil des Senats vom 12. März 1983 - BVerwG 8 C 59.80 - (Buchholz 454.4 § 7 II. WoBauG Nr. 4 S. 1 ) ist ebenfalls schon im Ansatz verfehlt.In dem Urteil vom 12. März 1983 (a.a.O.) hat der Senat entschieden, daß ein Familienheim längstens bis zu fünf Jahren Dritten zum dauernden Bewohnen überlassen werden darf, ohne daß es gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG wegen dauernder bestimmungswidriger Fremdnutzung seine Eigenschaft als Familienheim verliert.
- BVerwG, 23.04.1979 - 8 B 9.79
Förderungsfähigkeit einer Eigentumswohnung im steuerbegünstigten Wohnungsbau - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Eine derartige alternierende "Mischnutzung" oder "Zwischenlösung", die mit dem Förderungszweck des Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht in Einklang steht, schließt die Wohnungsbauförderung aus (vgl. auch Beschluß vom 23. April 1979 - BVerwG 8 B 9.79 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 26 S. 68 ).Andere nicht der Befriedigung von Wohnbedarf dienende (ausschließliche) Nutzungen einer Wohnung läßt das Zweite Wohnungsbaugesetz grundsätzlich auch als "Misch-" oder "Zwischenlösungen" nicht zu (vgl. auch Beschluß vom 23. April 1979, a.a.O. S. 69).
- BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 51.83
Wohnungsrecht - Zweitwohnung - Steuerbegünstigung - Andere Wohnung - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Dieses bleibt jedoch als "andere" Wohnung anerkennungsfähig, wenn es die insoweit maßgebliche Wohnflächengrenze nicht überschreitet (vgl. Urteil vom 16. August 1985 - BVerwG 8 C 51.83 -), weil das Bestimmtsein zum dauernden Bewohnen - wenn auch nunmehr durch Dritte - erhalten bleibt. - BFH, 25.05.1979 - III R 41/78
Ganzjährig bewohnbare Wochenendhäuser sind als Einfamilienhäuser zu bewerten
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Der Hinweis des Klägers auf das zur Einfamilienhausverordnung ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 1977 - VIII R 194/73 - (BStBl. 1977 II, 723 ), wonach durch eine vorübergehende entgeltliche Überlassung der Wohnung an dritte Personen die Eigennutzung nur vorübergehend eingeschränkt, aber nicht aufgegeben werde, verfängt demgegenüber nicht, weil es für die Förderungsfähigkeit einer Wohnung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz auf die Zweckbestimmung zur Dauernutzung ankommt (vgl. auch BFH, Urteil vom 25. Mai 1979 - III R 41/78 - BFHE 128, 259 ). - BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 59.76
Eigentumswohnung - Ferienhaus - Bauordnungsrechtliche Genehmigung - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Daß unter einer forderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer (Feriengäste) dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes widerspricht, den Wohnungsbedarf von Wohnungsuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG), hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 ; vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 …und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f.). - BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 148.81
Steuerbegünstigte Wohnung - Teilwiderruf der Anerkennung - Anerkennungsbescheid
Auszug aus BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
Auch die Anerkennung einer Eigentumswohnung oder einer anderen Wohnung als steuerbegünstigt ist objektgebunden und muß nach § 83 Abs. 5 II. WoBauG dem Erwerber gegenüber widerrufen werden, wenn dieser als Eigentümer die Wohnung nicht (mehr) in bauförderungsrechtlich zulässiger Weise nutzt (vgl. Urteile vom 2. März 1977 - BVerwG VIII C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 7 S. 7 und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 148.81 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 16 S. 6 ). - BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 43.76
Anerkennung einer als Ferienwohnung baurechtlich genehmigten und als Zweitwohnung …
- BVerwG, 09.01.1979 - 8 C 6.78
Voraussetzungen der Annahme einer steuerbegünstigten Wohnung - …
- BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 84.83
Zweitwohnung - Steuerbegünstigung - Fremdnutzung
- BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 36.76
Widerruf der Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung - …
- BFH, 26.07.1977 - VIII R 194/73
Eigennutzung - Ferieneigentumswohnung - Ermittlung des Nutzungswertes - Zeitweise …
- BVerwG, 07.05.1986 - 8 B 42.86
Förderungswürdigkeit des steuerbegünstigten Wohnungsbaus - Beschwerde wegen …
Wie der beschließende Senat in den Urteilen vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 84.83und BVerwG 8 C 85.83 - dargelegt hat, ist jede entgeltliche Überlassung einer Wohnung an nicht zum Haushalt des Eigentümers gehörige Dritte - auch an Angehörige - zur zeitweiligen (echten) Fremdnutzung förderungsschädlich, selbst wenn die Fremdnutzung weniger als vier Wochen im Kalenderjahr währt. - VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 3 S 3213/89
Widerruf der Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung wegen Untervermietung …
Die Untervermietung einer Zweitwohnung durch den Hauptmieter während der Zeiten seiner Abwesenheit entspricht nicht den Vorschriften des § 82 II. WoBauG über die zulässige Benutzung und steht daher einer Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung entgegen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 11.10.1985 - 8 C 84/83 - und 8 C 85/83 - Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 29.01.1986 - 3 S 2762/83 -). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.1986 - 3 S 2901/84
Keine Anerkennung einer Zweitwohnung als steuerbegünstigt bei echter Fremdnutzung
Zweitwohnungen sind nicht zur Dauernutzung durch einen Haushalt bestimmt und daher nicht steuerbegünstigt, wenn sie vom Antragsteller zeitweise an dritte, nicht zu seinem Haushalt gehörende Personen entgeltlich überlassen werden ("echte Fremdnutzung"; im Anschluß an BVerwG, Urteile vom 11.10.1985 - 8 C 84.83 und 8 C 85.83 -). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.1986 - 3 S 2762/83
Anerkennung einer Zweitwohnung als steuerbegünstigt
Zweitwohnungen können auch dann steuerbegünstigt sein, wenn sie zu regelmäßigen Wochenendaufenthalten und Ferienaufenthalten bestimmt sind und hierfür ausschließlich vom Haushalt des Antragstellers genutzt werden (im Anschluß an BVerwG Urteil vom 27.06.1985 - 8 C 26.85 und 8 C 27.85 und vom 11.10.1985 - 8 C 84.83 und 8 C 85.83 - Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".