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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1453
BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84 (https://dejure.org/1986,1453)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1986 - 8 C 85.84 (https://dejure.org/1986,1453)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 8 C 85.84 (https://dejure.org/1986,1453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 280
  • NJW 1987, 1282
  • NVwZ 1987, 498 (Ls.)
  • DÖV 1987, 696
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 5.79

    Klagebefugnis der Ehefrau eines Bauherrn - Klagebefugnis des Ehegatten - Bindung …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84
    Der Bauherr darf die mit seinem Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt eingereichte Wohnflächenberechnung hinsichtlich der Bestimmung über den prozentualen Grundflächenabzug oder die Anrechnung von Teilflächen nach § 44 Abs. 2 und 3 II. BV grundsätzlich ändern, solange der Anerkennungsantrag nicht unanfechtbar beschieden worden ist (Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung in den Urteilen vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - BBauBl. 1980, 389 und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 5.79 - BVerwGE 58, 115 [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 5/79]).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 58, 115) und auch des Berufungsgerichts sei es nicht vereinbar, wenn die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen und über die Grundsteuervergünstigungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. WoBauGVwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 1983 (Beilage Nr. 43/83 zum Bundesanzeiger 1983 Nr. 168) im neu eingefügten Abs. 1 a zu Nr. 9 vorsehe, daß der Bauherr die Bestimmungen über den Abzug oder die Anrechnung von Grundflächen nach § 44 Abs. 2 und 3 II. BV treffen und auch ändern könne, solange der Bescheid nicht unanfechtbar sei.

    Namentlich trifft der Bauherr oder sein Rechtsnachfolger, der einen Antrag auf Bewilligung öffentlicher Mittel oder einen Antrag auf Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung stellt, die Bestimmung in dem Zeitpunkt, in dem er der Bewilligungsstelle oder der Anerkennungsbehörde eine Wohnflächenberechnung vorlegt (vgl. Urteile vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - BBauBl. 1980, 389 und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 5.79 - BVerwGE 58, 115 [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 5/79]; Fischer-Dieskau/Pergande/Heix, II. BV § 44 Anm. 7).

    An seiner in den Urteilen vom 9. Januar 1979 (…a.a.O.) und vom 30. Mai 1979 (a.a.O.) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat aus diesen Erwägungen nicht mehr fest.

  • BVerwG, 09.01.1979 - 8 C 6.78

    Voraussetzungen der Annahme einer steuerbegünstigten Wohnung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84
    Der Bauherr darf die mit seinem Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt eingereichte Wohnflächenberechnung hinsichtlich der Bestimmung über den prozentualen Grundflächenabzug oder die Anrechnung von Teilflächen nach § 44 Abs. 2 und 3 II. BV grundsätzlich ändern, solange der Anerkennungsantrag nicht unanfechtbar beschieden worden ist (Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung in den Urteilen vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - BBauBl. 1980, 389 und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 5.79 - BVerwGE 58, 115 [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 5/79]).

    Namentlich trifft der Bauherr oder sein Rechtsnachfolger, der einen Antrag auf Bewilligung öffentlicher Mittel oder einen Antrag auf Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung stellt, die Bestimmung in dem Zeitpunkt, in dem er der Bewilligungsstelle oder der Anerkennungsbehörde eine Wohnflächenberechnung vorlegt (vgl. Urteile vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - BBauBl. 1980, 389 und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 5.79 - BVerwGE 58, 115 [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 5/79]; Fischer-Dieskau/Pergande/Heix, II. BV § 44 Anm. 7).

    An seiner in den Urteilen vom 9. Januar 1979 (a.a.O.) und vom 30. Mai 1979 (…a.a.O.) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat aus diesen Erwägungen nicht mehr fest.

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 86.80

    Wohnungsrecht - Wohnflächengrenze - Beruf

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84
    Diese Wohnflächengrenze für steuerbegünstigte "andere Wohnungen" ist eine zwingende Höchstgrenze (vgl. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 86.80 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 34 S. 1 ).
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung - …

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 77, 381 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]) und des Senats (BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; 61, 256 [BVerwG 19.12.1980 - 6 P 11/79]; 75, 285 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]; 85, 54 [BVerwG 09.03.1990 - 7 C 23/89]), daß auch die atomrechtlichen Verfahrensvorschriften dem Schutz potentiell von dem Betrieb einer kerntechnischen Anlage Betroffener dienen.

    Allerdings begründet eine Verletzung von Vorschriften des atomrechtlichen Verwaltungsverfahrens die Klagebefugnis nur, wenn vom Kläger geltend gemacht wird, "daß sich der von ihm gerügte Verfahrensfehler auf seine materiellrechtliche Position ausgewirkt haben könnte" (BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]; 75, 285 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und …

    Denn nicht nur die materiellrechtlichen Anforderungen an Anlagen, die der friedlichen Nutzung der Kernenergie dienen, sondern auch die verfahrensrechtlichen Anforderungen, insbesondere das Erfordernis eines speziellen atomrechtlichen Verfahrens, sollen den bestmöglichen Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Dritter vor den Gefahren der Kernenergie gewährleisten (vgl. BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 77, 381 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]; BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; 61, 256 [BVerwG 19.12.1980 - 6 P 11/79]; 75, 285 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 18.89

    Überschreitung der Wohnflächengrenze bei mehreren Wohnungen

    Die Wohnflächengrenzen im steuerbegünstigten Wohnungsbau müssen - von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen abgesehen - eingehalten werden (st. Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 95.83 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 19 S. 17 und vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 85.84 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 44 S. 53 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 61.88

    Änderung der Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung …

    Das hat der Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 85.84 - (BVerwGE 75, 280 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]) im einzelnen dargelegt.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 24.89

    Genehmigung zum Bau einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung …

    Denn nicht nur die materiellrechtlichen Anforderungen an Anlagen, die der friedlichen Nutzung der Kernenergie dienen, sondern auch die verfahrensrechtlichen Anforderungen, insbesondere das Erfordernis eines speziellen atomrechtlichen Verfahrens, sollen den bestmöglichen Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Dritter vor den Gefahren der Kernenergie gewährleisten (vgl. BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 77, 381 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]; BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; 61, 256 [BVerwG 19.12.1980 - 6 P 11/79]; 75, 285 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 B 71.92

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Berechnung der Wohnflächen von …

    Das Berufungsgericht hat sich in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich der in den Urteilen des beschließenden Senats vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 85.84 - (BVerwGE 75, 280 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]) und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 61.88 - (Buchholz 454.42 II. BV Nr. 16 S. 10 ) dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen, nach der ein Bauherr (oder sein Rechtsnachfolger) die erstmalige Bestimmung über den prozentualen Abzug oder die Anrechnung von Grundflächen (§ 44 Abs. 2 und 3 II. BV) so lange ändern darf, als die Wohnflächenberechnung noch nicht zur Grundlage einer unanfechtbaren behördlichen Entscheidung oder eines bindenden Rechtsgeschäfts mit einem Dritten geworden ist.
  • VGH Hessen, 28.09.1992 - 8 UE 671/89

    Vergütung für Aufgabe der Milcherzeugung; hier: zur Antragsrücknahme

    Teilweise wird in der Literatur und Rechtsprechung hingegen angenommen, die Rücknahme des Antrags sei bis zum Eintritt der Bestandskraft der Verwaltungsentscheidung zulässig, sofern nicht die Rücknahme gesetzlich ausgeschlossen sei oder solange nicht durch die Antragstellung oder die daraufhin ergehende Verwaltungsentscheidung Umstände eingetreten seien, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (…so Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 22 Rdnr. 33; BVerwG, Ue. v. 29. Mai 1980 - Buchholz 436.36 § 15 Nr. 9, - v. 12. Dezember 1986 - BVerwGE 75, 280 -,v. 3. April 1984 - NJW 1988, 275; BfG, U. v. 17. April 1986 - BSGE 60, 79; OVG Lüneburg, U. v. 31. August 1983 - NVwZ 1985, 431).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1987 - 3 S 1859/86

    Steuervergünstigungen im Wohnungsbau: Wohnflächenberechnung einer …

    Die erstmalige Bestimmung über den prozentualen Abzug oder die Anrechnung von Grundflächen (§ 44 Abs. 2 und 3 II. BV) darf der Bauherr (oder sein Rechtsnachfolger) so lange ändern, wie die Wohnflächenberechnung noch nicht zur Grundlage einer unanfechtbaren behördlichen Entscheidung oder eines bindenden Rechtsgeschäfts mit einem Dritten geworden ist (wie BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - BVerwG 8 C 85.84 - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
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