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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2468
BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83 (https://dejure.org/1986,2468)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1986 - 8 C 89.83 (https://dejure.org/1986,2468)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1986 - 8 C 89.83 (https://dejure.org/1986,2468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gedienter Wehrpflichtiger - Ausmusterung - Untersuchungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 324
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83
    Die für die Einberufung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 WPflG maßgebende Verfügbarkeitsüberprüfung erfolgt daher grundsätzlich unabhängig vom Vorliegen einer positiven Verfügbarkeitsentscheidung (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 75.70 - amtl.

    Umdruck S. 4 f., insoweit nicht in BVerwGE 39, 128 und Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 5 S. 11 abgedruckt).

  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 15.71

    Anordnung von Nachuntersuchungen eines Wehrpflichtigen nach Abschluss des …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83
    Richtig ist die Annahme des angefochtenen Urteils, daß diese nur "nach Maßgabe dieses Gesetzes" bestehende Pflicht voraussetzt, daß "das Gesetz im besonderen Fall eine die geistige und körperliche Tauglichkeit des Wehrpflichtigen betreffende Untersuchung für erforderlich erklärt" (Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 15.71 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 6 S. 23 ).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83

    Musterung - Untersuchung - Einberufung - Gesundheit - Beeinträchtigungen - …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83
    "Anhaltspunkte" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 WPflG sind schlüssige Hinweise auf gesundheitliche Veränderungen, die insbesondere in einer ärztlichen Beurteilung enthalten sein können (so zu § 39 ZDG: Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 163.81 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 1 S. 1 ; zu der wortgleichen Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV: Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 ).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 163.81

    Anforderungen an die ärztliche Untersuchung vor der Einberufung eines …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83
    "Anhaltspunkte" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 WPflG sind schlüssige Hinweise auf gesundheitliche Veränderungen, die insbesondere in einer ärztlichen Beurteilung enthalten sein können (so zu § 39 ZDG: Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 163.81 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 1 S. 1 ; zu der wortgleichen Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV: Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 ).
  • BVerwG, 24.02.1981 - 2 WD 72.80

    Wiederverwendung - Vorgesetztendienstgrad - Dienstvergehen - Ausmusterung eines …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83
    Stellt sich jedoch (aufgrund der durchzuführenden ärztlichen Untersuchung) heraus, daß der ausgemusterte Wehrpflichtige jetzt wehrdienstfähig ist, so kann der Ausmusterungsbescheid, von dessen Wirksamkeit hier mit dem angefochtenen Urteil auszugehen ist, nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG widerrufen werden (vgl. Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 2 WD 72.80 - BVerwGE 73, 148 ).
  • BVerwG, 07.12.1967 - VIII C 175.67

    Einberufung der Angehörigen der früheren Wehrmacht wegen Eintritts des …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83
    Eine Musterung bzw. Tauglichkeitsüberprüfung, die - wie es bei gedienten Wehrpflichtigen häufig der Fall ist - mehr als zwei Jahre zurückliegt, gibt schon aus zeitlichen Gründen keinen sicheren Aufschluß über den gegenwärtig zutreffenden Tauglichkeitsgrad eines Wehrpflichtigen (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 175.67 - amtl. Umdruck S. 7 f.), so daß es schon deswegen regelmäßig einer erneuten ärztlichen Untersuchung bedarf.
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Das gilt für gediente wie für ungediente Wehrpflichtige (vgl. Urteile vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 89.83 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 9 S. 1 , vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 61.85 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 11 S. 1 und vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 89.86 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 25 S. 1 ).

    Erweist sich aufgrund der erneuten ärztlichen Untersuchung die Ausmusterung als von vornherein fehlerhaft, ist der rechtswidrige Ausmusterungsbescheid zurückzunehmen; stellt sich heraus, daß der Wehrpflichtige nunmehr wehrdienstfähig ist, so ist der Ausmusterungsbescheid gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zu widerrufen (vgl. Urteile vom 23. Mai 1986, a.a.O. S. 4 …und vom 25. September 1987, a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 61.85

    Rechtswidrigkeit der Neufestsetzung des Tauglichkeitsgrades wegen Entgegenstehens …

    Die durch den Ausmusterungsbescheid vom 30. Oktober 1981 festgestellte Wehrdienstunfähigkeit des Klägers begründete zwar eine Wehrdienstausnahme (§ 9 Nr. 1 WPflG), ließ aber die von der Wehrpflicht umfaßte Pflicht des Klägers, sich auf Aufforderung der zuständigen Wehrersatzbehörde erneut ärztlich untersuchen zu lassen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 WPflG), unberührt (vgl. Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 89.83 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 9 S. 1 ).

    Denn jedenfalls kann ein Ausmusterungsbescheid nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG widerrufen werden, wenn die erneute ärztliche Untersuchung eines zu Recht ausgemusterten Wehrpflichtigen ergibt, daß dieser nunmehr wehrdienstfähig ist (vgl. Urteil vom 23. Mai 1986, a.a.O. S. 4, und ferner Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 2 WD 72.80 - BVerwGE 73, 148 [BVerwG 24.02.1981 - 2 WD 72/80]).

  • BVerwG, 20.04.1989 - 8 CB 10.89

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten - Abweichungen …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 61.85 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 11 S. 1) und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 89.83 - (Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 9 S. 1) ab (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1986 (a.a.O. S. 3), nach der Anhaltspunkte für die gebotene Nachuntersuchung eines Ausgemusterten "schlüssige Hinweise auf gesundheitliche Veränderungen" sein können.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07

    Zum Nachweis der Abgabe von Anträgen auf Leistung von Ausbildungsförderung und …

    Etwas anderes hat lediglich dann zu gelten, wenn dem Bürger der Nachweis durch schuldhaftes Verhalten der Verwaltung unmöglich gemacht wird oder die Unerweislichkeit einer Tatsache gar auf einer Beweisvereitelung der Verwaltung beruht (vgl. u.a. BVerwG, NVwZ 2002, 104 (105); NVwZ 1987, 324; BSGE 41, 297 (300); 83, 279 (281)).
  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 28.89

    Vorliegen einer Wehrdienstausnahme wegen Mitwirkung im Katastrophenschutz

    Rechtsgrundlage des Widerrufs ist § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG (vgl. zum Widerruf der Zustimmung gemäß §§ 13 a Abs. 1 WPflG und 8 Abs. 2 KatSG Urteile vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 15.79 und BVerwG 8 C 37-78 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 12 S. 18 ; zum Widerruf eines Ausmusterungsbescheides Urteile vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 89.83 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 9 S. 1 und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 61.85 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 11 S. 1 ).
  • BVerwG, 18.11.1994 - 6 B 15.94

    Recht auf vorsorgliche Durchführung eines Verfahrens auf Anerkennung als …

    Diese Beurteilung wird nicht dadurch grundsätzlich in Frage gestellt, daß der betroffene Wehrpflichtige nach der Auffassung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in den vom Kläger angeführten Entscheidungen (vgl. z.B. Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 89.83 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 9) verpflichtet bleibt, auf Aufforderung der zuständigen Wehrbehörde hin sich einer Nachuntersuchung zwecks Überprüfung seiner Wehrdienstfähigkeit zu unterziehen.
  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 89.86

    Pflicht zur ärztlichen Untersuchung - Ausmusterungsbescheid - Musterungsstreit - …

    Durch den Ausmusterungsbescheid vom 25. Januar 1983 ist die von der Wehrpflicht umfaßte Pflicht des Beigeladenen, sich gemäß §§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 17 Abs. 4 WPflG (erneut) ärztlich untersuchen zu lassen, unberührt geblieben (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 61.85 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 11 S. 1 ; zum Fall eines gedienten Wehrpflichtigen: Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 89.83 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 9 S. 1 ).
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