Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1978 - VIII C 9.77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abänderungsfeststellung - Verpflichtungsklagen - Öffentliche Wohnungsbaudarlehn - Freiwillige vorzeitige Rückzahlung - Zinsforderungen - Bargeldlose Überweisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 11.01.1972 - 2 K 1217/70
- BVerwG, 18.01.1978 - VIII C 9.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 55, 170
Wird zitiert von ... (11)
- VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17
Unterhaltspflicht für eine Ufermauer
Die Vorschrift des § 113 Abs. 2 VwGO ist nicht nur auf Anfechtungsklagen anwendbar, sondern auch entsprechend anzuwenden, wenn über einen Feststellungsbescheid zu entscheiden ist, auf dessen Erlass - wie hier - ein materiell-rechtlicher Anspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.01.1978 - VIII C 9.77 -, juris Rn. 9; a.A. VG Potsdam…, Urteil vom 08.03.2018, a.a.O. Rn. 26, das § 113 Abs. 1 und 5 VwGO als statthaft erachtet). - BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92
Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen …
Daß im übrigen eine Abänderungsfeststellung aufgrund der früheren Fassung des § 113 Abs. 2 VwGO nicht nur bei Anfechtungsklagen, sondern auch bei Verpflichtungsklagen zulässig war, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 55, 170). - BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
Anspruch auf Korrektur von erteilten Häftlingshilfebescheinigungen und …
Diese Vorschrift sei auf Fälle, in denen, wie hier, ein Anspruch auf einen Verwaltungsakt besteht, der eine Feststellung mit rechtlich festgelegtem Inhalt enthalten müsse, entsprechend anzuwenden, wenn die Feststellung unrichtig getroffen sei(Urteil vom 18. Januar 1978 - BVerwG 8 C 9.77 -).
- OVG Berlin, 23.04.2003 - 5 B 9.01
Wohriungsbindungsrecht; Geldleistung; Rückzahlung der öffentlichen Mittel; …
Der Senat hat dies auch für die hier maßgebliche Gesetzesfassung vor Inkrafttreten der - klarstellenden - Regelung in § 18 Abs. 1 Satz 2 WoBindG (eingefügt durch das WoBindG ÄndG vom 17. Mai 1990 [BGBl. I S. 934]) entschieden (…vgl. Urteil vom 25. November 1988 - OVG 5 B 32.88 - BBauBl 1990, S. 358 und Urteil vom 3. Dezember 1998 - OVG 5 B 109.96 -, unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1978 - BVerwG 8 C 9.77 - BVerwGE 55, 170 und vom 12. Juli 1978 - BVerwG 8 C 50.77 - Buchholz 454.31 § 18 WoBindG 1965 Nr. 1; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 1989 - 7 B 87.03104 -DÖV 1989, 590 f.).Dieser vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Januar 1978 (a.a.O. S. 173 f.) getroffenen Auslegung des § 16 Abs. 1 Satz 1 WoBindG schließt sich der Senat an.
- BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen - …
Zwar hat der Senat in seinemUrteil vom 18. Januar 1978 - BVerwG 8 C 9.77 - (BVerwGE 55, 170 [172]) die Ansicht vertreten, eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO sei nicht zulässig, wenn der Kläger seine Rechte mit einem Antrag auf Abänderungsfeststellung nach § 113 Abs. 2 VwGO hätte geltend machen können (…zustimmend Redeker/von Oertzen, VwGO, 7. Aufl. 1981, § 43 Rdnr. 22). - BVerwG, 08.07.1992 - 6 C 21.92
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Daß im übrigen eine Abänderungsfeststellung aufgrund der früheren Fassung des § 113 Abs. 2 VwGO nicht nur bei Anfechtungsklagen, sondern auch bei Verpflichtungsklagen zulässig war, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 55, 170). - BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 65.77
Abänderung einer Häftlingsbescheinigung und Bescheinigung einer längeren …
Diese Vorschrift ist auf Fälle, in denen, wie hier, ein Anspruch auf einen Verwaltungsakt besteht, der eine Feststellung mit rechtlich festgelegtem Inhalt enthalten muß, entsprechend anzuwenden, wenn die Feststellung unrichtig getroffen ist (Urteil vom 18. Januar 1978 - BVerwG 8 C 9.77 -). - BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 29.92
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unmöglichkeit der …
Daß im übrigen eine Abänderungsfeststellung aufgrund der früheren Fassung des § 113 Abs. 2 VwGO nicht nur bei Anfechtungsklagen, sondern auch bei Verpflichtungsklagen zulässig war, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 55, 170). - BVerwG, 18.10.1993 - 8 B 169.93
Öffentliche Förderung einer Wohnung - Heilung einer Versäumung der Frist zur …
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats in den Urteilen vom 18. Januar 1978 - BVerwG 8 C 9.77 - (BVerwGE 55, 170 [BVerwG 18.01.1978 - 8 C 9/77]) und vom 12. Juli 1978 - BVerwG 8 C 50.77 - (Buchholz 454.31 § 18 WoBindG 1965 Nr. 1 S. 1 f.) war bereits vor der klarstellenden Einfügung des § 18 Abs. 1 Satz 2 WoBindG durch das Gesetz vom 17. Mai 1990 (BGBl I S. 934) höchstrichterlich geklärt, daß die Bestätigung der zuständigen Stelle, von welchem Zeitpunkt an die Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt (§ 18 Abs. 1 Satz 1 WoBindG), ein feststellender Verwaltungsakt ist, den der Verfügungsberechtigte (Eigentümer) mit dem Widerspruch anfechten kann. - BVerwG, 03.07.1992 - 6 C 22.92
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unmöglichkeit der …
Daß im übrigen eine Abänderungsfeststellung aufgrund der früheren Fassung des § 113 Abs. 2 VwGO nicht nur bei Anfechtungsklagen, sondern auch bei Verpflichtungsklagen zulässig war, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 55, 170). - BVerwG, 11.08.1983 - 8 B 127.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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