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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 9.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4361
BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 9.84 (https://dejure.org/1986,4361)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1986 - 8 C 9.84 (https://dejure.org/1986,4361)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1986 - 8 C 9.84 (https://dejure.org/1986,4361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altbauwohnung - Mietpreisbindung - Eigentumsrecht - Bezugsfertigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1139
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 40.85

    Berlin - Altbauwohnung - Mietpreisbindung - Eigentumsgarantie

    Sie ist für die verschiedenen Gesetzesfassungen immer wieder bejaht worden, so in jüngerer Zeit für die Rechtslage nach dem VIII. Bundesmietengesetz (Verlängerung der Mietpreisbindung bis zum 1. Januar 1976) durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Februar 1981 - BVerwG 8 B 36.80 - (Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 6 S. 3 ), für die Rechtslage nach dem X. Bundesmietengesetz (Verlängerung bis zum 1. Januar 1981) durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 1979 - III ZR 167/77 - (NJW 1979, 2559) und für die Rechtslage nach dem XI. Bundesmietengesetz (Verlängerung der Mietpreisbindung bis zum 1. Januar 1983) durch das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 9.84 - (Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 12 S. 15 ).

    Das gewährleistet das für sie gewählte, sich aus allgemeinen und besonderen Mietzuschlägen, Umlagen sowie einer Härteregelung zusammensetzende Preissystem (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 76.75 - Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 3 S. 8 und vom 14. Februar 1986, a.a.O. S. 18 f.); das belegen auch die Zahlen der den Prozeßbeteiligten bekannten, von der GEWOS GmbH.

    Angesichts dessen fehlte es an dem die Aufrechterhaltung der Mietpreisbindung deckenden "öffentlichen Interesse ... (nur dann), wenn es einen Kreis von Personen, der nach seinen Einkunftsverhältnissen in besonderem Maß auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen ist ..., in einem den Eingriff gestattenden Umfang nicht mehr gäbe, insbesondere dieser Kreis so klein geworden oder nicht mehr schutzwürdig wäre, daß er die seinem Schutz korrespondierende Bindung des Grundeigentums nicht mehr rechtfertigte" (Urteil vom 14. Februar 1986, a.a.O. S. 19 f.).

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 14.85

    Abgrenzung zwischen Wiederherstellung und Renovierung - Privatnützigkeit des …

    Sie ist für die verschiedenen Gesetzesfassungen immer wieder bejaht worden, so in jüngerer Zeit für die Rechtslage nach dem VIII. Bundesmietengesetz (Verlängerung der Mietpreisbindung bis zum 1. Januar 1976) durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Februar 1981 - BVerwG 8 B 36.80 - (Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 6 S. 3 ), für die Rechtslage nach dem X. Bundesmietengesetz (Verlängerung bis zum 1. Januar 1981) durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 1979 - III ZR 167/77 - (NJW 1979, 2559) und für die Rechtslage nach dem XI. Bundesmietengesetz (Verlängerung bis zum 1. Januar 1983) durch das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 9.84 - (Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 12 S. 15 ).

    Das gewährleistet das für sie gewählte, sich aus allgemeinen und besonderen Mietzuschlägen, Umlagen sowie einer Härteregelung zusammensetzende Preissystem (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 76.75 - Buchholz 454.9 Mietpreisrecht Nr. 3 S. 8 und vom 14. Februar 1986, a.a.O. S. 18 f.); das belegen auch die Zahlen der den Prozeßbeteiligten bekannten, von der GEWOS GmbH Hamburg/Institut für Stadtforschung Berlin erstellten Anbieteranalyse (A. Private Eigentümer mit begrenztem Besitzumfang; S. 268 und 270).

    Angesichts dessen fehlte es an dem die Aufrechterhaltung der Mietpreisbindung deckenden "öffentlichen Interesse ... (nur dann), wenn es einen Kreis von Personen, der nach seinen Einkunftsverhältnissen in besonderem Maß auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen ist ... in einem den Eingriff gestattenden Umfang nicht mehr gäbe, insbesondere dieser Kreis so klein geworden oder nicht mehr schutzwürdig wäre, daß er die seinem Schutz korrespondierende Bindung des Grundeigentums nicht mehr rechtfertigte" (Urteil vom 14. Februar 1986, a.a.O. S. 19 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2020 - 9 S 1897/18

    Anspruch des Hochschullehrers auf Zuweisung von Ressourcen

    Auch die zugesagten Renovierungskosten waren daher auf eine einmalige Konstellation bezogen: die Zuweisung der Räume und deren erstmalige Instandsetzung nach den Vorstellungen des Klägers (vgl. zur Einmaligkeit von Renovierungsaufwendungen ferner BVerwG, Urteil vom 14.02.1986 - 8 C 9.84 -, juris Rn. 15; OVG Saarland…, Beschluss vom 17.01.2005 - 3 O 34/04 -, juris Rn. 6).
  • KG, 06.06.1986 - 5 Ws (B) 124/86

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Geldbuße wegen Leerstehenlassens einer …

    Abgesehen von der ungünstigen Altersstruktur der Berliner Bevölkerung (…vgl. Statistisches Jahrbuch von Berlin 1985, S. 48), fehlen wegen der Insellage der Stadt Ausweichmöglichkeiten zum Anmieten billigen Wohnraums im Hinterland (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 9/84 , das die Ausführungen des OVG in Berlin im Urteil vom 14. Oktober 1983 - OVG 2 B 28/82 über den nach wie vor bestehenden Mangel an preisgünstigen Wohnraum für einkommensschwache Westberliner Bürger bestätigt hat; OVG Berlin, GE 1983, 439, 440; KG, Beschluß vom 1. November 1983 - 5 Ws (B) 393/83).
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