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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 90.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9509
BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 90.85 (https://dejure.org/1987,9509)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1987 - 8 C 90.85 (https://dejure.org/1987,9509)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - 8 C 90.85 (https://dejure.org/1987,9509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten - Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 90.85
    Bereits in diesem Widerspruchsbescheid hätte es einer Entscheidung über die Kostenpflicht bedurft; die (positive) Entscheidung über die Notwendigkeit, einen Bevollmächtigten hinzuzuziehen (vgl. § 80 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG), setzt eine Kostenentscheidung voraus (vgl. Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]).
  • BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 29.89

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Duldung einer ärztlichen …

    Diese Begründung ist nach der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 29.85 - und vom 9. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 90.85 - nicht tragfähig.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 8 B 150.88

    Zulassung der Revison wegen Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Die Revision ist zuzulassen, weil das angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 90.85 - UA S. 5 f.) abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).
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