Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 90.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten - Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.04.1985 - 7 K 2007/84
- BVerwG, 30.09.1985 - 8 B 98.85
- BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 90.85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80
Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 90.85
Bereits in diesem Widerspruchsbescheid hätte es einer Entscheidung über die Kostenpflicht bedurft; die (positive) Entscheidung über die Notwendigkeit, einen Bevollmächtigten hinzuzuziehen (vgl. § 80 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG), setzt eine Kostenentscheidung voraus (vgl. Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - BVerwGE 62, 296 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 29/80]).
- BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 29.89
Voraussetzungen für die Pflicht zur Duldung einer ärztlichen …
Diese Begründung ist nach der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 29.85 - und vom 9. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 90.85 - nicht tragfähig. - BVerwG, 15.03.1989 - 8 B 150.88
Zulassung der Revison wegen Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung
Die Revision ist zuzulassen, weil das angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 90.85 - UA S. 5 f.) abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).
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