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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1791
BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86 (https://dejure.org/1987,1791)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1987 - 8 C 96.86 (https://dejure.org/1987,1791)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1987 - 8 C 96.86 (https://dejure.org/1987,1791)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 96
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86
    Im Hinblick auf die Widersprüchkeit der im Verwaltungsverfahren eingeholten medizinischen Stellungnahmen mußte sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung durch Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens aufdrängen (vgl. etwa Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86
    In seinem Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 101.81 - (Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 2 S. 1 ) hat der Senat betont, daß "diese gesetzlichen Regelungen der Funktion des Zivildienstes als eines Ersatzdienstes für den Wehrdienst Rechnung tragen.
  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86
    Angesichts dessen ist es geboten, im Rahmen der für die Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebenden Frage, ob der Dienstpflichtige für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist (vgl. Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 m.weit.Nachw.), sowohl die Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 (vgl. etwa Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 , st. Rspr.) als auch die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitkeitskatalog festgelegt worden sind (…vgl. Urteil vom 28. November 1986, a.a.O., m.weit.Nachw.), zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86
    Angesichts dessen ist es geboten, im Rahmen der für die Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebenden Frage, ob der Dienstpflichtige für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist (vgl. Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 m.weit.Nachw.), sowohl die Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 (vgl. etwa Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 , st. Rspr.) als auch die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteil vom 28. November 1986, a.a.O., m.weit.Nachw.), zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81

    Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86
    Wer nicht wehrdienstfähig ist und deswegen zum Wehrdienst nicht herangezogen wird (§ 9 Nr. 1 WPflG), soll durch seine Verweigerung des Kriegsdienstes nicht benachteiligt, sondern ebensowenig wie zu einer Wehrdienstleistung zu einer Zivildienstleistung herangezogen werden" (vgl. ferner Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 87.84

    Gerichtlicher Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungsbescheides bzw. …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86
    Der Kläger, der sich darauf beruft, daß er (auf Dauer) nicht zivildienstfähig im Sinne des § 7 ZDG sei, kann neben der Anfechtung des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides gerichtlichen Rechtsschutz (nur) im Wege der Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erwirken, die Zivildienstunfähigkeit festzustellen (vgl. Urteil vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - UA S. 3 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 09.11.1988 - 8 C 28.87

    Antrag auf Feststellung der Wehruntauglichkeit - Prüfungsmaßstab bei der …

    Bei der Würdigung des Aufhebungsantrags hat das Verwaltungsgericht die bei der Beurteilung der Tauglichkeit anzuwendenden materiellrechtlichen Prüfungsmaßstäbe verkannt: Bei der Prüfung, ob ein Wehrpflichtiger für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist, sind neben den Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen zu berücksichtigen, die der Bundesminister der Verteidigung in Ausübung der ihm insoweit zukommenden Organisationsgewalt unter Berücksichtigung militärischer Erfordernisse mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegt hat (vgl. u.a. Urteile vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 10 und 11.83 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 38 S. 7 und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1 , jeweils m.weit.Nachw.).

    Nach den beiden aufeinander abgestimmten Verwaltungsanordnungen (vgl. Urteil vom 25. September 1987, a.a.O. S. 3) rechtfertigt grundsätzlich jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich einer oder mehrerer in dem Tätigkeitskatalog als unverzichtbar bezeichneten Anforderungen die Annahme der (vorübergehenden oder dauernden) Wehrdienstunfähigkeit (…vgl. Urteile vom 28. November 1986, a.a.O. S. 9 f., vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - und vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 64.85 - ).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 72.88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Wehr- bzw. Zivildienstunfähigkeit

    Angesichts dessen sind im Rahmen der für die Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebenden Frage, ob der Dienstpflichtige für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist, sowohl die Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 als auch die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen, die der Bundesminister der Verteidigung mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegt hat, zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1 ).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 18.88

    Bestimmung der Anforderungen an die Wehrdienstfähigkeit - Einsatzfähigkeit eines …

    Bei der Prüfung, ob ein Wehrpflichtiger für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist, sind neben den Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen zu berücksichtigen, die der Bundesminister der Verteidigung in Ausübung der ihm insoweit zukommenden Organisationsgewalt unter Berücksichtigung militärischer Erfordernisse mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegt hat (vgl. u.a. Urteile vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 10 und 11.83 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 38 S. 7 und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1 , jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 82.87

    Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Unverzichtbare Anforderungen der …

    Bei Prüfung der für die Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit (vgl. § 8 a WPflG) maßgebenden Frage, ob der Wehrpflichtige für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist, sind neben den Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen zu berücksichtigen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. etwa Urteile vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 10 und 11.83 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 38 S. 7 und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1 . jeweils m.weit.Nachw., st. Rspr.).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86

    Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung - Theologische Ausbildung

    Das Verwaltungsgericht hat nicht geprüft, ob der Kläger zivildienstfähig im Sinne des § 7 ZDG (vgl. dazu Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 -) und der ebenfalls angefochtenen Musterungsbescheid zu Recht ergangen ist.
  • BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87

    Zivildienst - Tauglichkeitprüfung - Bescheid - Erledigung

    Ein Dienstpflichtiger, der sich - wie der Kläger - darauf beruft, daß er nicht zivildienstfähig im Sinne des § 7 ZDG sei, und eine entsprechende Feststellung begehrt ("Ausmusterung"), kann insoweit Rechtsschutz (nur) im Wege der Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erwirken, die Zivildienstunfähigkeit festzustellen (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - amtl. Umdruck S. 6 f.; zum Wehrpflichtrecht: vgl. Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 , seither st. Rspr.) Angesichts der Unzulässigkeit der Klage weist das angefochtene Urteil zutreffend darauf hin, daß die Einbeziehung des Überprüfungsbescheides vom 26. Juli 1985 zu einer prozeßökonomisch ungerechtfertigten Verzögerung des Rechtsstreits führen würde.
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 94.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Zurückstellung - Berufstätige Ehefrau - Kleinkind - …

    Dieses Gebot verpflichtet das Gericht dazu, sich eine hinreichende Grundlage für die erforderliche Überzeugungsbildung zu verschaffen (vgl. Urteile vom 18. Juli 1986 - BVerwG 4 C 40-45.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 181 S. 71 und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - amtl. Umdruck S. 8 f., insoweit in Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 3.87

    Antrag auf Aufhebung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides - Antrag auf …

    Bei Prüfung der für die Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit (vgl. § 8 a WPflG) maßgebenden Frage, ob der Wehrpflichtige für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats neben den Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen zu berücksichtigen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteile vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 10 und 11.83 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 38 S. 7 , vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 , vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1, vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 1.86 - amtl.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 8 B 53.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …

    Das gilt gleichermaßen für Zivildienstpflichtige, obwohl ihnen die im Tätigkeitskatalog bezeichneten unverzichtbaren Tätigkeiten im Rahmen des Zivildienstes nicht abverlangt werden (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1993 - 8 B 165.93

    Ausschluss der Wehrdienstfähigkeit bei offen ausgelebter und die Persönlichkeit …

    Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß im Rahmen der für die Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit (vgl. § 8 a WPflG) maßgebenden Frage, ob der Wehrpflichtige für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist (vgl. Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 m.w.N.), die Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 und die unverzichtbaren Anforderungen, die der Bundesminister der Verteidigung mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegt hat, zu berücksichtigen sind (vgl. etwa Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 5 S. 1 ).
  • BVerwG, 06.11.1991 - 8 C 97.89

    Wehrdienstfähigkeit - Gerichtliche Aufklärungspflicht - Tauglichkeitsstreit

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 CB 49.89

    Nichtzulassung der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung des …

  • BVerwG, 24.07.1991 - 8 CB 32.91

    Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit durch wehrmedizinische Sachkunde und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1998 - 25 A 3477/96

    Anerkennung als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes; Anerkennungsbescheid i.R. …

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