Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 97.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen eines "Überraschungsurteils" - Wehrdienstfähigkeit bei Allergie gegen Hausstaubmilben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 16.07.1985 - 11 K 8/85
- BVerwG, 25.09.1985 - 8 B 140.85
- BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 97.85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82
Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 97.85
Eine Entscheidung stellt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann als "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 S. 58 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 97.85
Diesen Fragen wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6) im Rahmen einer vom Kläger (etwa) zu beantragenden Tauglichkeitsüberprüfung (vgl. §§ 13 Abs. 3 Satz 1 und 15 a MustV) nachzugehen sein. - BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76
Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 97.85
Ferner kann sich der Kläger auf eine Verletzung des Rechts auf Gehör in dieser Richtung auch deshalb nicht berufen, weil er nicht die gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör in dem nunmehr für erforderlich gehaltenen Umfang zu verschaffen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1976 - BVerwG VIII C 54.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 113 S. 75 und vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175 S. 63 f.). - BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 17.85
Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG) …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1987 - 8 C 97.85
Ferner kann sich der Kläger auf eine Verletzung des Rechts auf Gehör in dieser Richtung auch deshalb nicht berufen, weil er nicht die gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör in dem nunmehr für erforderlich gehaltenen Umfang zu verschaffen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1976 - BVerwG VIII C 54.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 113 S. 75 und vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175 S. 63 f.).
- BVerwG, 19.02.1998 - 6 B 1.98
Einholung von Sachverständigengutachten durch Gerichte - Ordnungsgemäße …
Deswegen braucht nicht geprüft zu werden, ob das Verwaltungsgericht insofern vor einer offenkundigen, keines Beweises bedürftigen Tatsache im Sinne von § 291 ZPO ausgehen durfte (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 9. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 97.85 - Urteil vom 15. September 1989 - BVerwG 8 C 25.89 - Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 41.89 -).
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