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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.08.1993 - 8 CE 93.2032   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13943
VGH Bayern, 10.08.1993 - 8 CE 93.2032 (https://dejure.org/1993,13943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.08.1993 - 8 CE 93.2032 (https://dejure.org/1993,13943)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. August 1993 - 8 CE 93.2032 (https://dejure.org/1993,13943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenrecht; straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mit abfallwirtschaftlicher Nebenbestimmung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 187
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

    Rn. 19 Der Senat hat hier - auch dies sei zur Klarstellung bemerkt - gleichfalls nicht über die in Rechtsprechung und Rechtslehre umstrittene Frage zu entscheiden, ob und inwieweit den Gemeinden nach den einschlägigen Ermächtigungsnormen des Straßenrechts (hier § 16 Abs. 7 StrG) oder auch allein aufgrund ihrer allgemeinen kommunalen Satzungsautonomie die Befugnis zusteht, in Ergänzung der einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen durch Satzung die Verwendung von Einweggeschirr zum Zwecke der Abfallvermeidung zu reglementieren (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 07.09.1992 - 7 NB 2.92 -, UPR 1993, 25; Bay. VGH, Beschl. v. 10.08.1993 - 8 CE 93.2032 -, NVwZ 1994, 187 sowie das von der Antragstellerin vorgelegte Urteil des OVG Schleswig vom 16.02.1996 - 3 K 2/95 - und Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Kommentar zum AbfG, § 14, Kz 1240 RdNr. 7 m.w.N., Knemeyer, DÖV 1992, 572 und Ebner, UPR 1992, 141).
  • VG Ansbach, 22.07.2011 - AN 4 K 10.01869

    Leinenzwang in städtischen Grünanlagen auf Grund kommunaler Satzung

    Nachdem sich die Bestimmung des § 6 Abs. 2 Grünanlagensatzung in Wortlaut und Systematik an Art. 18 BayStrWG anlehnt, ist davon auszugehen, dass die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dieser Norm ebenfalls in das Ermessen der Behörde gestellt sein soll, wie dies auch allgemein für das legislatorische Vorbild angenommen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.8.1993, Az. 8 CE 93.2032; juris).
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