Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.11.2002 - 8 CS 02.2367 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112
Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses; Zwangsbelastung eines Grundstücks zum …
Um ein solches Angebot handelt es sich regelmäßig, wenn es sich - wie hier durch das vom Landratsamt erholte Sachverständigengutachten vom 18. März 2010 bestätigt (vgl. Blatt 91 ff. der Behördenakte) - auf entsprechende wirtschaftlich sachgerechte Ermittlungen stützen kann (vgl. BayVGH vom 11.11.2002 Az. 8 CS 02.2367 ; vom 2.11.2011 Az. 8 CS 11.2104 ). - VGH Bayern, 06.11.2018 - 8 ZB 17.1096
Keine drittschützende Wirkung von enteignungsrechtlichen Verfahrensvorschriften
Um ein solches Angebot handelt es sich regelmäßig, wenn es sich - wie hier durch das vom Landratsamt erholte Sachverständigengutachten vom 18. März 2010 bestätigt (vgl. Blatt 91 ff. der Behördenakte) - auf entsprechende wirtschaftlich sachgerechte Ermittlungen stützen kann (vgl. BayVGH vom 11.11.2002 Az. 8 CS 02.2367 ; vom 2.11.2011 Az. 8 CS 11.2104 ). - VGH Bayern, 02.11.2011 - 8 CS 11.2104
Erneuerung einer Gemeindeverbindungsstraße; Enteignung; vorzeitige …
Bei der unter den Beteiligten vor allem umstrittenen Frage, ob das schriftliche Angebot an den Antragsteller als angemessen im Sinn von Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayEG anzusehen ist, kommt es vornehmlich auf die Vertretbarkeit des Angebots an, nicht aber darauf, wie der Antragsteller offenbar meint, ob man bei einer anderen - vielleicht ebenso vertretbaren - Bewertung zu einem nicht unerheblich höheren Entschädigungsbetrag kommen kann (vgl. BVerwG vom 23.11.1968 BVerwGE 31, 81/88; BayVGH vom 11.11.2002 Az. 8 CS 02.2367 [juris]; vom 4.9.2006 Az. 8 ZB 06.1653 [juris]). - VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.978
Enteignung landwirtschaftlicher Flächen zu straßenbaulichen Zwecken; faktischer …
Bei der unter den Beteiligten vor allem umstrittenen Frage, ob das schriftliche Angebot an den Antragsteller als angemessen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BayEG anzusehen ist, kommt es entscheidend nur auf die Vertretbarkeit des Angebots an, nicht aber darauf, ob man bei einer anderen - vielleicht ebenso vertretbaren - Bewertung zu einem nicht unerheblich höheren Entschädigungsbetrag kommen kann (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 23.11.1968 BVerwGE 31, 81/88; BayVGH vom 11.11.2002 Az. 8 CS 02.2367; BayVGH vom 4.9.2006 Az. 8 ZB 06.1653).
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