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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.1117   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33314
VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.1117 (https://dejure.org/2008,33314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2008 - 8 CS 08.1117 (https://dejure.org/2008,33314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 8 CS 08.1117 (https://dejure.org/2008,33314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sondernutzungsgebühr - Aussetzungsantrag bei der Behörde - Drohen der Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 135
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.1117
    Denn Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle; er verbietet, den Zugang zu Gericht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275/284; 78, 88/99; 103, 142/146).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.1117
    Denn Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle; er verbietet, den Zugang zu Gericht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275/284; 78, 88/99; 103, 142/146).
  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.1117
    II.1.5, 3.1 und 43.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327; vgl. auch BayVGH vom 22.11.2006 Az. 8 BV 05.1918 - juris - RdNr. 91).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.1117
    Denn Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle; er verbietet, den Zugang zu Gericht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275/284; 78, 88/99; 103, 142/146).
  • VGH Bayern, 02.12.1999 - 7 CS 99.2013
    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.1117
    Eine Vollstreckung in diesem Sinn droht nur dann, wenn die Behörde den Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen für einen unmittelbar bevorstehenden Termin ankündigt oder konkrete Vorbereitungen für eine alsbaldige Durchsetzung des Anspruchs trifft (vgl. BayVGH vom 25.3.1993 BayVBl 1993, 499/500; vom 2.12.1999 BayVBl 2000, 724/725).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2026 - 2 M 5/26

    Durchführung eines behördlichen Aussetzungsverfahrens vor dem Antrag auf …

    Rn. 5 1. Die Antragstellerin macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juni 2008 (8 CS 08.1117 - juris Rn. 2) geltend, die Annahme, das erfolglose behördliche Aussetzungsverfahren gemäß § 80 Abs. 6 VwGO sei eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung, stelle einen bloßen Formalismus dar.

    Rn. 11 Soweit die Antragstellerin hiergegen auf den Beschluss des 8. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verweist (Beschluss vom 9. Juni 2008 - 8 CS 08.1117 - juris Rn. 2), der Bedenken gegen die Annahme einer nicht nachholbaren Zugangsvoraussetzungen auf Art. 19 Abs. 4 GG stützt, folgt der Senat dem nicht.

    Zwar garantiert Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle; er verbietet, den Zugang zu Gericht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 8 CS 08.1117 - juris Rn. 2).

  • VG Augsburg, 08.01.2018 - Au 6 K 17.1475

    Benutzungsgebühren für Asylbewerberunterkunft

    Die Gegenansicht (nicht tragend BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 8 CS 08.1117 - juris Rn. 2;… Schmidt in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 60) verkennt, dass durch § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht in verfassungswidriger Weise beschränkt wird.

    Dass jedoch grundsätzlich vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein "Instanzen Weg" vom Bürger beschritten werden muss, begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken (in diese Richtung noch BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 8 CS 08.1117 - juris Rn. 2).

    Eine Vollstreckung in diesem Sinn droht nur dann, wenn die Behörde den Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen für einen unmittelbar bevorstehenden Termin ankündigt oder konkrete Vorbereitungen für eine alsbaldige Durchsetzung des Anspruchs trifft (BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 8 CS 08.1117 - juris Rn. 3).

  • VG München, 07.06.2022 - M 10 S 22.701

    Kein vorhergehender Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob der Behördenantrag nach Anhängigkeit des Eilantrags bei Gericht noch mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (…dagegen die fast einhellige Meinung, vgl. hierzu die Nachweise bei Hoppe in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 74; kritisch hierzu: BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 8 CS 8.1117 - NVwZ-RR 2009, 135 unter Verweis auf die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG).

    Er hat weder vorgetragen, dass er wenigstens nachträglich einen Aussetzungsantrag bei der Antragsgegnerin gestellt hätte (s. hierzu: BayVGH, B.v. 9.6.2008, a.a.O., S. 136), noch hat er den Ausführungen der Antragsgegnerin zum fehlenden Behördenantrag im Schriftsatz vom 29. Februar 2022 widersprochen.

    Eine Vollstreckung im Sinne dieser Vorschrift droht nur dann, wenn die Behörde den Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen für einen unmittelbar bevorstehenden Termin ankündigt oder konkrete Vorbereitungen für eine alsbaldige Durchsetzung des Anspruchs trifft (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2008, a.a.O., S. 136).

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