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| VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versäumte Beschwerdebegründungsfrist; keine Wiedereinsetzung; Postausgangskontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.10.1993 - II ZB 7/93
Wiedereinsetzung bei "abgehakter" Berufungsfrist
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806
Ist eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist für ein Rechtsmittel aus nicht aufklärbaren Gründen versäumt worden, so gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den Tatsachen, die für eine Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen sind, der rechtzeitige Ausgang des fristgebundenen Schriftsatzes oder das Bestehen einer für den konkreten Fall nachvollziehbaren zuverlässigen Ausgangskontrolle im Büro der Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH vom 14.12.1982 NJW 1983, 884; vom 28.11.1990 NJW 1991, 1178; vom 18.10.1993 NJW 1993, 3333; BayVGH vom 23.3.1998 Az. 15 B 96.1116; vom 21.8.2006 Az. 15 ZB 05.30862; vom 9.8.2007 Az. 4 B 05.3035). - BGH, 28.11.1990 - XII ZB 19/90
Erstattung von Aufwendungen aus einem Mietvertrag - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806
Ist eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist für ein Rechtsmittel aus nicht aufklärbaren Gründen versäumt worden, so gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den Tatsachen, die für eine Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen sind, der rechtzeitige Ausgang des fristgebundenen Schriftsatzes oder das Bestehen einer für den konkreten Fall nachvollziehbaren zuverlässigen Ausgangskontrolle im Büro der Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH vom 14.12.1982 NJW 1983, 884; vom 28.11.1990 NJW 1991, 1178; vom 18.10.1993 NJW 1993, 3333; BayVGH vom 23.3.1998 Az. 15 B 96.1116; vom 21.8.2006 Az. 15 ZB 05.30862; vom 9.8.2007 Az. 4 B 05.3035). - VGH Bayern, 09.08.2007 - 4 B 05.3035
Pfändungsfreigrenzen gelten auch bei Vollstreckung von Gebühren für …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806
Ist eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist für ein Rechtsmittel aus nicht aufklärbaren Gründen versäumt worden, so gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den Tatsachen, die für eine Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen sind, der rechtzeitige Ausgang des fristgebundenen Schriftsatzes oder das Bestehen einer für den konkreten Fall nachvollziehbaren zuverlässigen Ausgangskontrolle im Büro der Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH vom 14.12.1982 NJW 1983, 884; vom 28.11.1990 NJW 1991, 1178; vom 18.10.1993 NJW 1993, 3333; BayVGH vom 23.3.1998 Az. 15 B 96.1116; vom 21.8.2006 Az. 15 ZB 05.30862; vom 9.8.2007 Az. 4 B 05.3035).
- BGH, 14.12.1982 - VIII ZB 40/82
Beweisanforderungen an die Glaubhaftmachung des Ausgangs der Berufungsschrift bei …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806
Ist eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist für ein Rechtsmittel aus nicht aufklärbaren Gründen versäumt worden, so gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den Tatsachen, die für eine Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen sind, der rechtzeitige Ausgang des fristgebundenen Schriftsatzes oder das Bestehen einer für den konkreten Fall nachvollziehbaren zuverlässigen Ausgangskontrolle im Büro der Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH vom 14.12.1982 NJW 1983, 884; vom 28.11.1990 NJW 1991, 1178; vom 18.10.1993 NJW 1993, 3333; BayVGH vom 23.3.1998 Az. 15 B 96.1116; vom 21.8.2006 Az. 15 ZB 05.30862; vom 9.8.2007 Az. 4 B 05.3035). - VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806
Rn. 7 Zudem besteht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der fristwahrende Schriftsatz am letzten Tag der Frist übermittelt werden soll, eine besondere Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts selbst (vgl. BayVGH vom 29.7.1999 NJW 2000, 1131;… Kopp/Schenke a.a.O. RdNr. 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.08.2006 - 15 ZB 05.30862
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806
Ist eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist für ein Rechtsmittel aus nicht aufklärbaren Gründen versäumt worden, so gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den Tatsachen, die für eine Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen sind, der rechtzeitige Ausgang des fristgebundenen Schriftsatzes oder das Bestehen einer für den konkreten Fall nachvollziehbaren zuverlässigen Ausgangskontrolle im Büro der Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH vom 14.12.1982 NJW 1983, 884; vom 28.11.1990 NJW 1991, 1178; vom 18.10.1993 NJW 1993, 3333; BayVGH vom 23.3.1998 Az. 15 B 96.1116; vom 21.8.2006 Az. 15 ZB 05.30862; vom 9.8.2007 Az. 4 B 05.3035). - VGH Bayern, 23.03.1998 - 15 B 96.1116
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806
Ist eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist für ein Rechtsmittel aus nicht aufklärbaren Gründen versäumt worden, so gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den Tatsachen, die für eine Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen sind, der rechtzeitige Ausgang des fristgebundenen Schriftsatzes oder das Bestehen einer für den konkreten Fall nachvollziehbaren zuverlässigen Ausgangskontrolle im Büro der Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH vom 14.12.1982 NJW 1983, 884; vom 28.11.1990 NJW 1991, 1178; vom 18.10.1993 NJW 1993, 3333; BayVGH vom 23.3.1998 Az. 15 B 96.1116; vom 21.8.2006 Az. 15 ZB 05.30862; vom 9.8.2007 Az. 4 B 05.3035).
- VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505
Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung …
Gesteigerte Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels bestehen dann, wenn - was grundsätzlich zulässig ist - die Frist ausgeschöpft und der Schriftsatz erst am letzten Tag der Frist versandt wird (BayVGH vom 27.4.2010 Az. 8 CS 09.2806 ;… Schmidt in: Eyermann, a.a.O., RdNr. 17 zu § 60). - VGH Bayern, 19.12.2011 - 2 ZB 11.1171
Wiedereinsetzungsantrag; Benachrichtigung des Mandanten
Auch besteht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der fristwahrende Schriftsatz am letzten Tag der Frist eingereicht werden soll, eine besondere Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts selbst (vgl. BayVGH vom 29.7.1999 NJW 2000, 1131; vom 27.4.2010 Az. 8 CS 09.2806 - juris;… Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 17 m.w.N.).
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