Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.06.2009 - 8 CS 09.818 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sonderflughafen O...; Änderungsgenehmigung; Beschwerdeverfahren; Interessenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den vorläufigen Rechtsschutz im …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2009 - 8 CS 09.818
Entscheidend für die Gewährung des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Individualrechtsschutzes ist vielmehr die Verletzung subjektiver Rechte des Antragstellers (vgl. BVerfG vom 1.10.2008 NVwZ 2009, 240/242). - VGH Bayern, 19.01.2007 - 8 BV 05.1963
Klage gegen Flugplatzumbau Oberpfaffenhofen erfolglos - vollständige …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2009 - 8 CS 09.818
Hierbei ist primär auf die Interessen des Antragstellers und der Beigeladenen abzustellen, weil es sich um einen in erster Linie privatnützigen Sonderflughafen handelt (vgl. BayVGH vom 19.1.2007 - 8 BV 05.1963 UA S. 12/14). - VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2009 - 8 CS 09.818
Sie schließt insbesondere nicht die Berücksichtigung tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte aus, die im Ansatz ins Verfahren eingeführt sind, aber vom Beschwerdeführer nicht ausdrücklich gerügt wurden (vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304/305). - VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172
Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6 …
Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2009 - 8 CS 09.818
Diese Vorschrift beschränkt zwar die Amtsermittlungspflicht des Beschwerdegerichts, seine Befugnis zur vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen sowie zur umfassenden eigenen Interessenabwägung bleibt aber unberührt (vgl. BayVGH vom 23.1.2002 BayVBl 2002, 306/309).
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040
BayVGH bestätigt Planfeststellungsbeschluss für 3. Start- und Landebahn des …
Der Senat hat insoweit darauf hingewiesen, dass jedenfalls ein Prognosezeitraum von etwa zehn Jahren sowohl im Luftverkehrsrecht als auch im sonstigen Fachplanungsrecht allgemein jedenfalls als noch ausreichend angesehen wird (BayVGH, B.v. 2.6.2009 - 8 CS 09.818 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1608
BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist …
Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zur streitgegenständlichen Änderungsgenehmigung (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 8 CS 09.818 RdNr. 9) hat der Senat lediglich darauf hingewiesen, dass jedenfalls ein Prognosezeitraum von etwa zehn Jahren sowohl im Luftverkehrsrecht als auch im sonstigen Fachplanungsrecht allgemein als jedenfalls noch ausreichend angesehen wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2023 - 1 B 413/23
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen Gründen; …
Rn. 6 vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 2014- 7 VR 1.14 -, juris, Rn. 10 und 12; ferner etwa OVG NRW, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 1 B 524/22 -, n. v., BA S. 2, Bay. VGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2013 - 11 CS 13.1920 -, juris, Rn. 16, und vom 2. Juni 2009 - 8 CS 09.818 -, juris, Rn. 11, sowie Thür.
- VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
Luftrechtliche Änderungsgenehmigung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen; …
Ohne sich mit dem hierfür verwendeten Zahlenmaterial im Einzelnen zu befassen, verweist die Klägerin darauf, dass der Senat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 8 CS 09.818) die Tauglichkeit der auf den Horizont 2016 abstellenden Prognose zur Lärmabschätzung infrage gestellt habe, dass Literatur und Rechtsprechung in der Regel das zehnte Jahr nach der Datenanforderung durch die Behörde als maßgebliches Prognosejahr ansähen, ferner, dass ein Prognosezeitraum von zehn Jahren dem gem. § 4 Abs. 6 FluglärmG erforderlichen Überprüfungszeitraum für festgelegte Lärmschutzbereiche korrespondiere.Rn. 36 In dem angesprochenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines Privatklägers (Beschluss vom 2.6.2009 Az. 8 CS 09.818 RdNr. 9) hat es der Senat angesichts des beschränkten Prüfungsmaßstabs ausdrücklich als offen angesehen, ob die auf das Jahr 2016 abstellende Prognose angesichts des Prognosezeitraums von nur rund acht Jahren eine ausreichende Grundlage für die Lärmberechnung biete, und die Überprüfung der Stichhaltigkeit der Prognose dem Hauptsacheverfahren überantwortet.
- VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1612
Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Berufungen …
Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zur streitgegenständlichen Änderungsgenehmigung (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 8 CS 09.818 RdNr. 9) hat der Senat lediglich darauf hingewiesen, dass jedenfalls ein Prognosezeitraum von etwa zehn Jahren sowohl im Luftverkehrsrecht als auch im sonstigen Fachplanungsrecht allgemein als jedenfalls noch ausreichend angesehen wird. - VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045 Der Senat hat insoweit darauf hingewiesen, dass jedenfalls ein Prognosezeitraum von etwa zehn Jahren sowohl im Luftverkehrsrecht als auch im sonstigen Fachplanungsrecht allgemein jedenfalls als noch ausreichend angesehen wird (BayVGH, B.v. 2.6.2009 - 8 CS 09.818 - juris Rn. 9 ).
- VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4952
Wesentliche Betriebserweiterung bei Sonderflughafen, die zu unzumutbarer …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die hiergegen gerichtete Beschwerde mit Beschluss vom 2. Juni 2009 (8 CS 09.818) zurück. - VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4174
Sonderflughafen; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; Planrechtfertigung; …
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juni 2009 (8 CS 09.818). - VGH Bayern, 17.09.2009 - 8 CS 09.1769
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Änderungsgenehmigung, Gemeindeklage, …
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 2. Juni 2009 (Az. 8 CS 09.818 RdNr. 9) darauf hingewiesen, dass ein Prognosezeitraum von nur ca. acht Jahren etwas kurz bemessen erscheint. - VG München, 23.06.2009 - M 24 S 08.4167
Antragsbefugnis; gesetzlicher Sofortvollzug; Sonderflughafen; …
Rn. 25 1. Das Verwaltungsgericht München ist zur Entscheidung über die Klage gegen die luftrechtliche Änderungsgenehmigung instanziell zuständig (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO; vgl. VG München, Beschl. v. 16.3.2009, M 24 S 08.4953, UA S. 10 f. und BayVGH, Beschl. v. 2.6.2009, 8 CS 09.818).
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