Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.06.2014 - 8 CS 13.1827 |
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 08.08.2013 - 8 S 13.1269
- VGH Bayern, 25.06.2014 - 8 CS 13.1827
Wird zitiert von ... (5)
- VG Regensburg, 28.08.2014 - RO 8 K 14.1179
Hubschraubersonderlandeplatz; Fluglärm; sicherheitsrechtliche Bedenken; …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos (BayVGH vom 25.6.2014 Az. 8 CS 13.1827).Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 25.6.2014 Az. 8 CS 13.1827 Drittschutz nur hinsichtlich der Frage des Fluglärms bejaht.
Dagegen können die Kläger sich nicht auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berufen (vgl. BayVGH vom 25.6.2014 Az. 8 CS 13.1827 unter Hinweis auf: Schiller in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, § 6 Rn. 649 m.w.N.).
Das Gericht verweist daher im Übrigen auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 25.6.2014 Az. 8 CS 13.1827:.
- VGH Bayern, 06.03.2024 - 8 ZB 22.1981
Erfolglose Berufungszulassung: Lärmschutz im Zusammenhang mit einer …
Dieser Ansatz entspricht der Rechtsprechung des Senats (…vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2015 - 8 ZB 15.833 - juris Rn. 11; auch schon BayVGH, B.v. 25.6.2014 - 8 CS 13.1827 - BeckRS 2014, 53540 Rn. 24).Insbesondere hat der Senat darüber hinaus bereits entschieden, dass sich die fachplanungsrechtliche Praxis auch dann an den Werten des § 2 Abs. 2 FluglärmG als Ausdruck des aktuellen Stands lärmmedizinischer Erkenntnisse wird orientieren können, wenn ein Flugplatz - wie hier der in Rede stehende Dachlandeplatz - vom Fluglärmschutzgesetz nicht erfasst wird (…BayVGH, U.v. 23.8.2012 - 8 B 11.1608 u.a. - ZUR 2012, 691 = juris Rn. 106; vgl. auch BayVGH, B.v. 25.6.2014 - 8 CS 13.1827 - BeckRS 2014, 53540 Rn. 24;… B.v. 10.9.2015 - 8 ZB 15.833 - juris Rn. 11;… in diese Richtung wohl auch OVG RP, U.v. 8.7.2009 - 8 C 10399/08 - NuR 2009, 882 = juris Rn. 119).
- VGH Bayern, 10.09.2015 - 8 ZB 15.833
Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für …
Wie der Senat aber bereits im Beschluss vom 25. Juni 2014 (8 CS 13.1827 - BA Rn. 24) ausgeführt hat, spricht viel dafür, dass auch in diesen Fällen die grundsätzlichen Wertungen dieses Regelwerks zur Zumutbarkeitsschwelle anzuwenden sind, weil bei der Beurteilung der nachteiligen Wirkungen des Lärms die hinreichenden gesicherten Kenntnisse der Lärmwirkungsforschung zu beachten sind und die Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes die Ergebnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung wiedergeben (…vgl. auch BVerwG, U.v. 13.10.2011 - 4 A 4001/10 - NVwZ 2012, 432 Rn. 166). - VGH Bayern, 07.10.2014 - 8 ZB 13.1929
Klage auf (Neu-)Verbescheidung eines Antrags auf Erlass nachträglicher Auflagen …
Daher kann dahinstehen, ob die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen von § 6 Abs. 2 LuftVG überhaupt drittschützende Wirkung entfaltet (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 25.6.2014 - 8 CS 13.1827 - Rn. 28;… Schiller in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand Juni 2013, § 6 Rn. 649 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.10.2014 - 8 ZB 12.1425
Klage auf Neuverbescheidung eines Antrags auf Unterwerfung eines …
Diese bestimmt sich, wenn auch eine unmittelbare Anwendung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 FlulärmG hier nicht in Betracht kommt, nach den in § 2 Abs. 2 FluglärmG festgesetzten grundsätzlichen Wertungen (…BayVGH, U.v. 23.8.2012 - 8 B 11.1608 u.a. - juris Rn. 93 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 25.6.2014 - 8 CS 13.1827 - Rn. 24 m.w.N.).
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