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| ArbG Dessau-Roßlau, 13.02.2008 - 8 Ca 253/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91
Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung
Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 13.02.2008 - 8 Ca 253/07
Entsprechend den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 29.01.1992, AP SGB V § 74 Nr. 1, vom 19.04.1994, AP SGB V § 74 Nr. 2, vom 28.07.1999, AP SGB V § 74 Nr. 3, steht dem Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung im Rahmen eines Rechtsverhältnisses eigener Art, wie es dort das Wiedereingliederungsverhältnis darstellt, auch im vorliegenden vergleichbaren Fall deshalb kein Vergütungsanspruch ohne ausdrückliche Zusage zu. - BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus ArbG Dessau-Roßlau, 13.02.2008 - 8 Ca 253/07
10 Er stützt sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.2006, 7 ABR 39/05, und beruft sich darauf, dass die dort für eine Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme, d. h. ein so genanntes "Einfühlungsverhältnis" formulierten Voraussetzungen, nämlich.
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 16.06.2016 - 3 Ca 3119/15
Vergütung - Mindestlohn - Qualifizierungspraktikum im Rahmen der Unterstützten …
Die Maßnahme nach § 38a Abs. 2 SGB IX ist ein Rechtsverhältnis eigener Art ( vgl. BAG v. 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 RdNr. 19, v. 19.04.1994 - 9 AZR 462/92, RdNr. 27; vgl. auch ArbG Dessau-Roßlau v. 13.02.2008 - 8 Ca 253/07 RdNr. 36).
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