Rechtsprechung
| ArbG Kaiserslautern, 02.12.2008 - 8 Ca 857/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 02.12.2008 - 8 Ca 857/08
- ArbG Kaiserslautern, 19.01.2009 - 8 Ca 857/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2009 - 3 Ta 40/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2009 - 3 Ta 40/09
Vollstreckungstitel - kein vollstreckungsfähiger Inhalt bei Bezugnahme auf eine …
In dem Vergleich vom 16.09.2008, durch den die Parteien das erstinstanzliche Erkenntnisverfahren - 8 Ca 857/08 - beendet haben, heißt es u. a. unter Ziffer 3.: "3.Der Beklagte erteilt der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit der Gesamtnote "gut" gemäß einem Entwurf der Klägerprozessbevollmächtigten" (s. Seite 3 f. der Sitzungsniederschrift vom 16.09.2008 - 8 Ca 857/08 - ArbG Kaiserslautern = Bl. 50 f. d. A.).
Mit dem - zunächst an das Amtsgericht Rockenhausen gerichteten - Antrag vom 02.12.2008 begehrte die Klägerin zur Erzwingung der im Vergleich vom 16.09.2008 - 8 Ca 857/08 - titulierten Verpflichtung des Beklagten zur Zeugniserteilung ein Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, gegen den Schuldner festzusetzen.
Nachdem sich die Gläubigerin mit dem Schriftsatz vom 06.01.2009 (Bl. 83 f. d. A.) weiter geäußert hatte, erließ das Arbeitsgericht den Beschluss vom 19.01.2009 - 8 Ca 857/08 - und setzte gegen den Schuldner zur Erzwingung folgender Handlung - Erteilung eines Zeugnisses mit der Gesamtnote "gut" gemäß dem Entwurf der Klägerprozessbevollmächtigten (Ziffer 3. des Vergleiches vom 26.09.2008) - ein Zwangsgeld in Höhe von 500, 00 EUR und für den Fall, dass das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft gegen den Schuldner fest.
Einer Aufhebung des arbeitsgerichtlichen Zwangsgeldbeschlusses vom 19.01.2009 - 8 Ca 857/08 - bedurfte es nicht, da dieser infolge der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien wirkungslos geworden ist (vgl. dazu den Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 13.02.2009 - 8 Ta 182/08 -).
Um die Wirkungslosigkeit des Beschlusses vom 19.01.2009 - 8 Ca 857/08 - klarzustellen, wird im vorliegenden Beschluss-Tenor ausdrücklich die Erledigung der Hauptsache festgestellt (§ 269 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 2 ZPO analog: "rückwirkende" Wirkungslosigkeit bzw. Wirkungslosigkeit "ex tunc"; vgl. OLG Thüringen v. 16.06.2002 - 6 W 248/02 - OLG Hamm v. 30.10.1984 - 4 W 113/84 -).
So wie die Parteien die Ziffer 3. des Vergleiches vom 16.09.2008 - 8 Ca 857/08 - formuliert haben, hat der Vergleich keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.
Die Frage des Nachweises der Zustellung der vollstreckbaren Vergleichsausfertigung vom 16.09.2008 - 8 Ca 857/08 - kann dahingestellt bleiben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| ArbG Kaiserslautern, 19.01.2009 - 8 Ca 857/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 02.12.2008 - 8 Ca 857/08
- ArbG Kaiserslautern, 19.01.2009 - 8 Ca 857/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2009 - 3 Ta 40/09
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".