Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01.G |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
LwAnpG § 64; ; LwAnpG § 53; ; FlurbG § 37; ; SachenRBerG § 22
- ArgeLandentwicklung
Bemessung; Funktionsfläche
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
LwAnpG §§ 53, 64; FlurbG § 37; SachenRBerG § 22
Bodenordnungsverfahren; Nutzungsrecht; Funktionsfläche für Eigenheimbau - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Funktionsfläche/Bemessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Weitere Zuordnung einer Funktionalfläche zu einem Eigenheim; Änderung des Bodenordnungsplans; Selbständiges Eigentum einer EPG oder eines Dritten; Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts; Grundsätze des Flurbereinigungsrechts; Weites planerisches Ermessen; Schaffung ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02
Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -; …
Auszug aus OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01
Diese Regelungen sind zwar nicht unmittelbar entsprechend anwendbar, da das Sachenrechtsbereinigungsgesetz im Anwendungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ausdrücklich keine Ansprüche gewährt (§ 28 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG -) und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz verdrängenden Vorrang genießt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, RdL 2002, 297, 298; E 108, 202, 215; Urteil des Senats vom 8. November 2001 - 8 D 84/OO.G -, ZOV 2002, 122, 125).Im Rahmen der Ausübung des Gestaltungsermessens bezüglich des Bodenordnungsverfahrens kann allerdings wohl auch eine Funktionsfläche für ein Gebäudeeigentum über die mit der Nutzungsurkunde verliehene Fläche hinaus entsprechend der Wertung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG im Falle der Errichtung von Nebengebäuden einbezogen werden, die mit dem Eigenheim eine wirtschaftliche Einheit darstellen, da insoweit die Wertungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes in das Bodenordnungsverfahren einbezogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, RdL 2002, 297, 299).
Die Verfahrensgebietsfestlegung als solche ist - wie hier auch zulässigerweise geschehen - grundsätzlich nicht von vornherein auf das Gebäudeeigentum sowie die Fläche beschränkt, an der das Nutzungsrecht des Gebäudeeigentums besteht (vgl. Urteil des Senats, RdL 1998, 161 ff.; BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, RdL 2002, 297, 298).
- OVG Brandenburg, 08.11.2001 - 8 D 84/00
Antragsbefugnis zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens; Wiederherstellung der …
Auszug aus OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01
Diese Regelungen sind zwar nicht unmittelbar entsprechend anwendbar, da das Sachenrechtsbereinigungsgesetz im Anwendungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ausdrücklich keine Ansprüche gewährt (§ 28 Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG -) und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz verdrängenden Vorrang genießt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, RdL 2002, 297, 298; E 108, 202, 215; Urteil des Senats vom 8. November 2001 - 8 D 84/OO.G -, ZOV 2002, 122, 125).Die Nutzungsvereinbarung zwischen der LPG (P)... und der Klägerin sowie ihrem damaligen Ehemann vom 13. Januar 1980 bezüglich einer Fläche von 2.170 qm auf der Flur 9 ..., damalige Flurstücke 62 und 63, beinhaltete nicht das mit § 22 Abs. 1 SachenRBerG in Bezug genommene dingliche Nutzungsrecht, aufgrund dessen allein gemäß § 292 Abs. 3 ZGB gesondertes Gebäudeeigentum entstanden war (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 8. November 2001 - 8 D 84/00.G -, ZOV 2002, 122, 124).
- BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97
Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …
Auszug aus OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01
Maßstab der Neuordnung ist das Ziel, unter Beachtung der Interessen der Beteiligten die Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe sowie für die Zusammenlegung zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes nach neuzeitlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu schaffen (BVerwG, RdL 1998, 158). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.1998 - 9 K 2/98
Bodenneuordnung; Verzicht zugunsten Dritter; Bemessung der Funktionalflächen
Auszug aus OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 25/01
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unbeachtlich sind; sie können vielmehr mit samt den sie flankierenden Detailregelungen bei der Ermessensentscheidung der Flurbereinigungsbehörde Beachtung finden und stellen in der Regel für die Entscheidungsfindung maßgebliche Abwägungskriterien dar (vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 3. September 1998 - 9 K 2/98 - OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Februar 1998 - C 8 S 4/97 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05
Anfechtung eines Bodenordnungsplans
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unbeachtlich sind; sie können vielmehr mitsamt den sie flankierenden Detailregelungen bei der Ermessensentscheidung der Flurbereinigungsbehörde Beachtung finden und stellen in der Regel für die Entscheidungsfindung maßgebliche Abwägungskriterien dar (OVG Brandenburg, Urteil vom 10. April 2003 - 8 D 25/01.G -, ZOV 2003, 273 = RdL 2003, 249; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 3. September 1998 - 9 K 2/98 - OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Februar 1998 - C 8 S 4/97 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".