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Rechtsprechung
   VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1328/97 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20785
VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1328/97 (1) (https://dejure.org/1999,20785)
VG Gießen, Entscheidung vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 (1) (https://dejure.org/1999,20785)
VG Gießen, Entscheidung vom 09. April 1999 - 8 E 1328/97 (1) (https://dejure.org/1999,20785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Städtisches Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 17.10.1991 - 6 UE 2422/90

    Zulässigkeit gemeinsamer Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen und Geltung der …

    Auszug aus VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1328/97
    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner die Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter einer Gemeinde betreffenden Entscheidung vom 17.10.1991 ausgeführt hat, richtet sich die Feststellung des Wahlergebnisses und die Sitzverteilung mit Ausnahme der Besetzung nur zweier gleichartiger unbesoldeter Stellen auch bei von der Gemeindevertretung durchzuführenden mittelbaren Wahlen grundsätzlich nach § 22 Abs. 4 KWG (U.v. 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, HSGZ 1992, 437).

    In diesem Sinne versteht nunmehr auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach der Gesetzesänderung ausdrücklich die Vorschrift des 55 Abs. 4 S. 1 HGO, wie dem Leitsatz 2 und auch den Entscheidungsgründen des Urteils vom 17.10.1991 eindeutig zu entnehmen ist (Hess.VGH, U.v. 17.10.1991 - 6 UE 2422/90 -, HSGZ 1992, 437, 438).

  • VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86

    Anfechtung der Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher

    Auszug aus VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1328/97
    Denn der in § 55 Abs. 6 S. 1 HGO genannte Begriff "Gültigkeit von Wahlen" läßt prozessual auch eine teilweise Aufhebung objektiv abgrenzbarer Teile des Wahlvorgangs - zu denen die Feststellung eines anderen Wahlergebnisses zum Beispiel bei Rechenfehlern gehört - zu, mit der Folge, daß der Klageantrag prozessual statthaft entsprechend beschränkt werden kann (vgl. Hess.VGH, U.v. 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, S. 7 f. des amtl. Umdrucks, insoweit in DVBl. 1989, 160 ff. nicht abgedruckt; VG Darmstadt, U.v. 07.05.1986 - V/2 E 1242/95 -, HessVGRspr. 1986, 71;… Schneider/Dreßler/Lüll, HGO, Stand 1998, Anm. 5 zu § 55, S. 16f.).
  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1313/06

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

    Dieser Hilfsantrag ist zulässig, da der in § 55 Abs. 6 Satz 1 HGO genannte Begriff "Gültigkeit von Wahlen" auch eine teilweise Aufhebung objektiv abgrenzbarer Teile des Wahlvorganges zulässt, mit der Folge, dass der Klageantrag prozessual statthaft entsprechend beschränkt werden kann (VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431 mit weiteren Nachweisen).

    Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH…, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. …und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG D-Stadt…, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06

    Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei …

    Rn. 39 Dieser Hilfsantrag ist zwar zulässig, da die in § 55 Abs. 6 Satz 1 HGO genannte "Gültigkeit von Wahlen" auch eine teilweise Aufhebung objektiv abgrenzbarer Teile des Wahlvorganges zulässt, mit der Folge, dass der Klageantrag prozessual statthaft entsprechend beschränkt werden kann (VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431 mit weiteren Nachweisen).

    Rn. 43 Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH…, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. …und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG Wiesbaden…, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

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