Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 18.01.2006 - 8 E 1402/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG Hamburg, 28.06.2007 - 15 K 2007/06
Erstattung von durch amtliche Begleitung während eines Fluges entstandener Kosten …
Zum anderen kann die Begleitung zur Gefahrenabwehr erforderlich sein, und zwar sowohl in Bezug auf eine Fremd- als auch eine Selbstgefährdung durch den Ausländer, wobei eine Fremdgefährdung nicht nur durch Gefahren für andere Passagiere, die Besatzung des Flugzeugs und Begleitpersonen, sondern auch für das Flugzeug selbst und die Sicherheit des Luftverkehrs drohen kann (VG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2006, 8 E 1402/05, Juris Rn. 33) .Dabei ist bei der Beurteilung einer Gefährdung in erster Linie auf die Einstellung des Abzuschiebenden zu seiner Rückführung in sein Heimatland abzustellen (OVG Hamburg, Urteil vom 7.10.1998, Bf V 45/96, Juris Rn.42 f.; VG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2006, 8 E 1402/05, Juris Rn. 33).
Lässt das bisherige Verhalten nicht darauf schließen, dass sich der Ausländer auch noch während der Reise der Abschiebung widersetzen wird, kann nur in besonderen Ausnahmefällen eine Begleitung erforderlich sein, zum Beispiel dann, wenn aufgrund seiner speziellen psychischen Disposition nicht auszuschließen ist, dass er im Flugzeug gefährliche Handlungen begehen könnte (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2006, 8 E 1402/05, Juris Rn. 37) .
Insoweit darf die Beklagte nicht lediglich auf registrierte Verurteilungen oder sogar nur eingestellte Ermittlungsverfahren zurückgreifen, sondern muss, wenn sich hieraus eine Gewaltbereitschaft des Ausländers nicht offensichtlich ergibt, sich mit den konkreten Tatvorwürfen auseinandersetzen, um eine möglichst zutreffende Prognose des Verhaltens des Ausländers bei der Rückführung treffen zu können (vgl. entsprechend VG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2006, 8 E 1402/05, Juris Rn. 32) .
- VG Hamburg, 21.01.2010 - 2 K 1682/08
Abschiebungskosten, Fahrtkosten, begleitete Abschiebung
Auch aus der inneren Einstellung des Klägers zu seiner Abschiebung (vgl. hierzu VG Hamburg, Urteil vom 28.6.2007, 15 K 2007/06, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 18.1.2006, 8 E 1402/05, juris), folgt nicht die Erforderlichkeit einer Begleitung bei der Rückführung und zwar weder im Hinblick auf eine etwaige Gefährdung noch im Hinblick auf ein etwaiges Untertauchen. - VGH Bayern, 06.12.2011 - 19 ZB 11.742
Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung als Regelfall
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. Januar 2006 (Az. 8 E 1402/05) betrifft keinen vergleichbaren Fall, nachdem der dortige Kläger nach den Feststellungen dieses Verwaltungsgerichts die geahndeten Taten nicht in gewalttätiger Art und Weise ausgeführt hat und seiner Aufenthaltsbeendigung nicht nur nicht entgegengetreten ist, sondern sie zu beschleunigen versucht hat.
- VG München, 20.11.2025 - M 27 K 24.1137
Ausländerrecht, Pakistanischer Staatsangehöriger, Kostenbescheid, Kosten der …
In diesem Zusammenhang sind die von ihm begangenen Straftaten und die Tatausführung von besonderer Bedeutung, ferner seine Auseinandersetzung mit Tat und Strafe (vgl. VG Darmstadt, U.v. 18.1.2006 - 8 E 1402/05 - juris Rn. 33). - VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07
Zur Übernahme offener Verwaltungsverfahren bei einem gesetzlichen …
Zur Begründung der Erforderlichkeit einer amtlichen Begleitung darf die Behörde nicht lediglich auf registrierte Verurteilungen oder eingestellte Ermittlungsverfahren zurückgreifen, wenn sich hieraus eine Gewaltbereitschaft nicht offensichtlich ergibt (…VG Hamburg, Urt. v. 28.06.2007 - 15 K 2007/06 - juris, Rdnr. 40; ähnlich VG Darmstadt. 8. Kammer, Urt. v. 18.01.2006 - 8 E 1402/05 - juris, Rdnr. 32). - VG Halle, 28.06.2007 - 1 A 176/05
D (A), Kosten, Kostenrecht, Abschiebungskosten, Abschiebungshaft, Höhe, …
In diesem Zusammenhang sind auch die von ihm begangenen Straftaten und die Tatausführung von besonderer Bedeutung (vgl. zum Ganzen VG Darmstadt, Urteil vom 18. Januar 2006 - 8 E 1402/05 -, Juris). - VG Lüneburg, 22.07.2010 - 3 A 113/09
Abschiebungskosten, begleitete Abschiebung, Verhältnismäßigkeit, Amtsermittlung
Nach der einschlägigen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte darf die Behörde nicht lediglich auf registrierte Verurteilungen zurückgreifen, sondern muss, wenn sich hieraus eine Gewaltbereitschaft des Ausländers nicht offensichtlich ergibt, sich mit den konkreten Tatvorwürfen auseinandersetzen, um eine möglichst zutreffende Prognose des Verhaltens des Ausländers bei der Rückführung treffen zu können (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 18.01.2006 - 8 E 1402/05 - VG Hamburg, Urt. v. 28.06.2007 - 15 K 2007/06 -).
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