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Rechtsprechung
   AG Lemgo, 22.01.2003 - 8 F 26/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16635
AG Lemgo, 22.01.2003 - 8 F 26/03 (https://dejure.org/2003,16635)
AG Lemgo, Entscheidung vom 22.01.2003 - 8 F 26/03 (https://dejure.org/2003,16635)
AG Lemgo, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 8 F 26/03 (https://dejure.org/2003,16635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Umschulung der Kinder auf die Mutter; Einvernehmen der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über die Angelegenheit des Schulwechsels ihrer Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit über Umschulung - Familiengericht überträgt der Mutter die Entscheidungsbefugnis

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 49
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 07.12.2010 - 10 UF 186/10

    Eltern uneinig: Gericht entscheidet über Schulwahl

    Bei der Frage des Schulwechsels und der Frage, welche Schule das Kind M zukünftig besuchen soll, handelt es sich auch um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, die zunächst nicht der Alleinentscheidungskompetenz der Kindesmutter gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB unterfällt (vgl. Amtsgericht Lemgo, FamRZ 2004, Seite 49; OLG Brandenburg, Jugendamt 2005, Seite 47, 48;… BVerfG, FamRZ 2003, S. 511 ).

    Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die Kindesmutter im Ergebnis auch ganz überwiegend von den Folgen der zu treffenden Entscheidung betroffen ist, da das Kind seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt bei ihr hat (vgl. sowohl AG Lemgo, FamRZ 2004, Seite 49).

  • AG Siegen, 03.08.2017 - 15 F 692/17

    Übertragen der Entscheidungsbefugnis über die Auswahl des Kindergartens für das …

    Der hinter der Waldorfpädagogik stehende Erziehungsgedanke ist zwar diskutabel, aber er kann nicht als Gefahr für das Wohl des Kindes angesehen werden (Vgl. AG Lemgo, Beschluss vom 22.01.2003, Az.: 8 F 26/03).

    Sie muss insbesondere für den Transport des Kindes zum Kindergarten und nach Hause sorgen (Vgl. AG Lemgo, Beschluss vom 22.01.2003, Az.: 8 F 26/03).

  • OLG Frankfurt, 30.07.2024 - 6 UF 84/24

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Wahl des Kindergartens und der Schule

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung ist zudem zu berücksichtigen, dass die Kindesmutter im Ergebnis von den Folgen der zu Entscheidungen ganz überwiegend betroffen ist, da das Kind seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt bei ihr hat (so als prägendes Argument OLG Schleswig, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 10 UF 186/10 -, NJW-RR 2011, 581; AG Lemgo, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 8 F 26/03 -, BeckRS 2005, 7172, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2007 - 9 UF 156/07

    Gemeinsame elterliche Sorge: Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis …

    Jedoch darf es sich insoweit nicht nur um einen bloßen Wechsel der Ausbildungsstätte handeln; erforderlich ist vielmehr, dass damit zugleich ein Wechsel der Ausbildungsform verbunden ist, was zum Beispiel mit der Umschulung in eine Waldorfschule der fall wäre (AG Lemgo, FamRZ 2004, 49).
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