Rechtsprechung
| VG Gießen, 30.06.2006 - 8 G 1519/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ...
- VG Cottbus, 01.08.2019 - 1 L 387/19
Kreistagsmandat nur bei Wohnsitz im Landkreis
Zwar sind damit nicht nur die zweifelsfrei "zentralen" Angelegenheiten des Wahlverfahrens, sondern alle mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zusammenhängenden Einzelakte gemeint, das Wahlverfahren hat mit der Sitzzuteilung jedoch seine Beendigung gefunden (vgl. auch in diesem Zusammenhang: Beschl. d. Kammer v. 29. Juli 2019 - VG 1 L 382/19 -, Beschlussabdruck [BA] S. 3 zu dem gleichlautenden § 48 des brandenburgischen Landeswahlgesetzes und VG Gießen, Beschl. v. 30. Juni 2006 - 8 G 1519/06 -, juris Rn. 19; i. E. ebenso: VG Potsdam, Beschl. v. 20. Februar 2002 - 2 L 848/11 -, juris).
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