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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26318
VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02 (https://dejure.org/2003,26318)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.01.2003 - 8 G 1624/02 (https://dejure.org/2003,26318)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 8 G 1624/02 (https://dejure.org/2003,26318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches und eines Anordnungsgrundes für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs; Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 582
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
    Sobald dies geschehen ist, ist die Bewerbung des Antragstellers um die Beförderungsstelle gegenstandslos geworden (a.A. neuerdings offenbar BVerwG, Urteil vom 13.09.2001 - 2 C 39.00 -, DVBI. 2002, 20b).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht - …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
    Die Befugnis des Dienstherrn zur Bestimmung der Funktionen eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie der an der Amtsinhaber zu stallenden Anforderungen folgt aus der Organisationsgewalt (BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7/89 -, NVwZ 1992, 573).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
    Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung setzt voraus, dass der Dienstherr auf der Grundlage des gesamten für die Einschätzung der persönlichen Eignung und der fachlichen Leistungen der Bewerber bedeutsamen Inhalts der Personalakten, insbesondere der letzten aktuellen dienstlichen Beurteilung, die persönliche und fachliche Leistung der Bewerber im Hinblick auf das spezifische Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens einem Vergleich unterzieht und nach Feststellung der insoweit bedeutsamen Tatsachen eine wertende Abwägung und Zuordnung vornimmt (Hess.VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, HessVGRspr. 1994, 34).
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
    Über dieses formelle Begründungserfordernis hinaus muss die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (Hess.VGH, Beschluss vom 10.10.1989 -1 TG 2751/898 -, NVwZ 1990, 284).
  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 1749/94

    Zur Vorauswahl von Bewerbern für die Besetzung eines Dienstpostens; zur Frage, ob …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
    Das bedeutet, dass das Gericht zu prüfen hat, ob sich das Anforderungsprofil in sachgerechter Weise an d4n Aufgaben der zu besetzenden Stelle orientiert (VGH Kassel, Beschluss vom 2i08.1994 - 1 TG 1749/94 -, HessVGRspr. 1995, 54; Beschluss vom 20.09.1994 -1 TG 1484/94; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.11.1995 - 5 M 6322/95 -, NVwZ-RR 1996, 677).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.1995 - 5 M 6322/95

    Dienstposten; Anforderungsprofil; Feststellung; Auswahlentscheidung; …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
    Das bedeutet, dass das Gericht zu prüfen hat, ob sich das Anforderungsprofil in sachgerechter Weise an d4n Aufgaben der zu besetzenden Stelle orientiert (VGH Kassel, Beschluss vom 2i08.1994 - 1 TG 1749/94 -, HessVGRspr. 1995, 54; Beschluss vom 20.09.1994 -1 TG 1484/94; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.11.1995 - 5 M 6322/95 -, NVwZ-RR 1996, 677).
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87

    Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
    Der so genannte Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst das Recht eines Bewerbers um eine Beförderungsstelle bzw. einen Dienstposten auf eine faire und chancengleiche Behandlung unter Einhaltung des eventuell gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte sowie die Pflicht des Dienstherrn, von seinem Auswahlermessen einen fehlerfreien Gebrauch zu machen (Hess.VGH, Beschluss vom 18.02.1985 - 1 TH 242/85 - Beschluss vom 01.10.1987-1 TG 2724/87-).
  • VGH Hessen, 04.11.1997 - 1 TE 3470/97
    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
    Von dem hiernach errechneten Wert sind in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 00.11.1998 - 1 TE 3470/97) für das Eilverfahren 3/8 anzusetzen.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 5 ME 92/04

    Auswahlentscheidung zweier Dienstpostenbewerber anhand aktueller Beurteilungen

    Von vergleichbaren Grundsätzen und der eingangs dargestellten Bindung an das einmal festgelegte Anforderungsprofil (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58) wird auch in den von der Beschwerde zu ihrer Begründung angeführten Entscheidungen ausgegangen (…BAG, Urt. v. 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 -, PersV 2003, 379; VG Wiesbaden, Beschl. v. 30.01.2003 - 8 G 1624/02 -, NVwZ-RR 2003, 582; VG Potsdam, Beschl. v. 29.04.1996 - 2 K 264/96 -, ZBR 1997, 197; Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).

    Auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 30. Januar 2003 (- 8 G 1624/02 -, NVwZ-RR 2003, 582) geht von den bereits dargestellten allgemeinen Grundsätzen hinsichtlich des dem Dienstherrn bei Festlegung des Anforderungsprofils zustehenden Ermessens aus und nimmt eine Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung an, weil massive Anzeichen dafür vorlägen, dass das Anforderungsprofil in unsachlicher Weise auf eine bestimmte Person zugeschnitten worden sei, und begründet dies mit der Aufnahme zweier sehr spezieller Merkmale in die Beschreibung des Anforderungsprofils durch die Ausschreibung.

  • VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03

    Aktuelle Beurteilung; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung; …

    Die Antragsgegnerin hat deshalb auf der Grundlage einer aktuellen Beurteilung des Antragstellers eine erneute Auswahlentscheidung zu treffen, wobei sie ihre Erwägungen jedenfalls schon aus Gründen der Zweckmäßigkeit in einem Besetzungsbericht dokumentieren (vgl. dazu NdsOVG, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 5 M 6422/94 - n.v.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 8 G 1624/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 582) und den Bewerbern gegenüber in den Bescheiden darlegen sollte (vgl. VG Hannover…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 13 B 5619/00 -, NST-N 2001, S. 56 (58); VG Frankfurt…, Beschluss vom 6. September 2002 - 9 G 1524/02 -, PersV 2003, S. 307 (308)).
  • VG Oldenburg, 02.09.2003 - 6 B 3123/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - aktuelle Beurteilungen

    Die Antragsgegnerin hat deshalb auf der Grundlage einer aktuellen Beurteilung des Antragstellers eine erneute Auswahlentscheidung zu treffen, wobei sie ihre Erwägungen jedenfalls schon aus Gründen der Zweckmäßigkeit in einem Besetzungsbericht dokumentieren (vgl. dazu NdsOVG, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 5 M 6422/94 - n.v.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 8 G 1624/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 582) und den Bewerbern gegenüber in den Bescheiden darlegen sollte (vgl. VG Hannover…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 13 B 5619/00 -, NST-N 2001, S. 56 (58); VG Frankfurt…, Beschluss vom 6. September 2002 - 9 G 1524/02 -, PersV 2003, S. 307 (308)).
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