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Rechtsprechung
   AG Offenbach, 31.10.2000 - 8 IN 193/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,33103
AG Offenbach, 31.10.2000 - 8 IN 193/00 (https://dejure.org/2000,33103)
AG Offenbach, Entscheidung vom 31.10.2000 - 8 IN 193/00 (https://dejure.org/2000,33103)
AG Offenbach, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 8 IN 193/00 (https://dejure.org/2000,33103)
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei …

    Im Übrigen wird vertreten, dass der vorläufige Insolvenzverwalter in eigener Verantwortung prüft, ob er seine Zustimmung erteilt (…vgl. FK-InsO/Schmerbach § 22 Rz. 61b i.V.m. 16b; a. A. AG Offenbach ZInsO 2000, 624;… HK-InsO/Kirchhof § 24 Rz. 5;… HambK-Schröder § 24 Rz. 4: keine Erfüllungswirkung wegen Unwirksamkeit).
  • AG Göttingen, 22.03.2001 - 74 IN 47/00

    Möglichkeit einer einseitigen Erledigungserklärung im …

    Von einem rechtsmissbräuchlichen Antrag ist jedoch nicht auszugehen, wenn der Antragsgegner an den Antragsteller ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters - wie im vorliegenden Fall - eine Zahlung leistet (a.A. AG Hamburg ZInsO 2001, 138 [AG Hamburg 11.12.2000 - 67c IN 257/00]) oder eine Zahlungsvereinbarung trifft (a. A. AG Offenbach ZInsO 2000, 624 [AG Offenbach 31.10.2000 - 8 IN 193/00]).
  • AG Hamburg, 13.10.2006 - 67c IN 343/06

    Keine nachträgliche Genehmigung von Verfügungen des ehemaligen …

    In einem solchen Fall der Annahme anfechtbarer Zahlungen ist es gerechtfertigt, dem Sozialversicherungsträger, der die Feststellung der Erledigung begehrt, die Kosten aufzuerlegen (AG Offenbach ZInsO 2000, 624).
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