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| FG Düsseldorf, 26.01.1993 - 8 K 435/89 Verk |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97
Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können …
Die verkehrsrechtliche Einstufung ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend (arg. § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG;… Senat, Urteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414, …und vom 30. November 1993 VII R 49/93, BFH/NV 1994, 741; BFHE 169, 468, 471 a. E.; Olbertz, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrecht - UVR - 1996, 383 f.; unklar FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 1993 8 K 435/89 Verk, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 608). - FG Nürnberg, 03.08.2000 - VI 23/99
Kraftfahrzeugsteuer; Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine
Im Anschluss an die (Muster-)Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 1993 13 K 74/92 (DAR 1994, 249, in Bayern allen Finanzämtern bekanntgegeben mit Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Nürnberg - Az. S-6104 - 3/St 33 - und München - Az. S-6104 - 8/4 St 351 - vom 25. bzw. 29. November 1993), in welchem erstmals (unmittelbar vorher noch anders FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 1993 8 K 435/89 Verk, EFG 1993, 608 ) entschieden wurde, dass ein zum Lkw umgebautes und vom Technischen Überwachungsverein verkehrsrechtlich als Lkw anerkanntes Fahrzeug steuerrechtlich weiterhin als Pkw nach dem Hubraum zu besteuern ist, haben die Finanzgerichte (auch FG Nürnberg, veröffentlicht der als Urteil wirkende Gerichtsbescheid vom 17. Juli 1995 VI 83/94, EFG 1995, 1121 und Urteil vom 12. November 1996, VI 188/96, EFG 1997, 499 ) in einer Vielzahl von Entscheidungen die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein aufgrund der vorerwähnten Umbaumaßnahmen verkehrsrechtlich als Lkw anerkanntes Fahrzeug steuerrechtlich weiterhin als Pkw nach dem Hubraum zu besteuern ist. - FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 174/96 In diesem Musterprozeß hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid vom 18. Februar 1993 13 K 74/92 (veröffentlicht in Deutsches Autorecht -;DAR-; 1994, 249, in Bayern allen Finanzämtern bekanntgegeben mit Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Nürnberg - Az. S 6104-3/St 33-; und München -;Az. S 6104-8/4 St 351-; vom 25. bzw. 29. November 1993) erstmals entschieden (unmittelbar vorher noch anders FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 1993 8 K 435/89 Verk, Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1993, 608), daß ein zum Lkw umgebautes und vom Technischen Überwachungsverein verkehrsrechtlich als Lkw anerkanntes Fahrzeug steuerrechtlich weiterhin als Pkw nach dem Hubraum zu besteuern ist.
- FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96 In diesem Musterprozeß hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid vom 18. Februar 1993 13 K 74/92 (veröffentlicht in Deutsches Autorecht -;DAR-; 1994, 249, in Bayern allen Finanzämtern bekanntgegeben mit Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Nürnberg - Az. S 6104-3/St 33-; und München - Az. S 6104-8/4 St 351-; vom 25. bzw. 29. November 1993) erstmals entschieden (unmittelbar vorher noch anders FG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 1993 8 K 435/89 Verk, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-; 1993, 608), daß ein zum Lkw umgebautes und vom Technischen Überwachungsverein verkehrsrechtlich als Lkw anerkanntes Fahrzeug steuerrechtlich weiterhin als Pkw nach dem Hubraum zu besteuern ist.
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