Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2009 - 8 K 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FlurbG § 9 Abs. 1; ; LwAnpG § 58; ; LwAnpG § 64
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FlurbG § 9 Abs. 1; LwAnpG § 58; LwAnpG § 64
Zur Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens infolge nachträglich eingetretener Umstände: Bodenordnungsverfahren; Einstellung; Gebäudeeigentum; Landabfindung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Einstellung und Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Bodenordnungsverfahrens infolge nachträglich eingetretener Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens infolge nachträglich eingetrener Umstände
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2009 - 8 K 8/07
- BVerwG, 19.03.2010 - 9 B 76.09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97
Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2009 - 8 K 8/07
Auch lässt § 64 Satz 1 LwAnpG erkennen, dass Ergebnis der Neuordnung in erster Linie die Sicherung der baulichen Investitionen der Gebäudeeigentümer sein soll, auch wenn insoweit eine Rückkehr zu einer landwirtschaftlichen Nutzung der bebauten Flächen ausscheidet; denn nur so ist zu erklären, dass in § 64 Satz 1 LwAnpG den Gebäudeeigentümern ein Antragsrecht mit der Folge zugestanden worden ist, dass der Grundeigentümer - zumindest in der Regel - weichen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.1997 - BVerwG 11 C 2.97-, zit. nach JURIS). - BVerwG, 05.06.1998 - 11 B 45.97
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Grundsatzrüge; auslaufendes Recht; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2009 - 8 K 8/07
Nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - ist das Urteil rechtskräftig. - BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78
Mühlenwirtschaft
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2009 - 8 K 8/07
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist deshalb anerkannt, dass in einem solchen Bereich der Verwaltungstätigkeit der Behörde ein entsprechender Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1979 - BVerwG 7 C 33.78 -, DVBl. 1979, 877), der gerichtlicher Nachprüfung nur dahin unterliegt, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend erkannt und angemessen berücksichtigt worden sind oder ob die getroffene Entscheidung etwa auf Erwägungen beruht, die mit der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stehen oder die von der Rechtsordnung missbilligt werden. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.1996 - 9 K 5/94
Landabfindung; DDR; Austauschflächen; Mitwirkungspflicht; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2009 - 8 K 8/07
Vielmehr entspricht die Auffassung des Beklagten gerade der Regelung in § 28 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG, wonach die Beteiligten Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz nicht verfolgen können, wenn in einem Verfahren auf Zusammenführung des Grundstücks- und Gebäudeeigentums nach § 64 LwAnpG Anordnungen zur Durchführung eines freiwilligen Landtausches oder eines Bodenordnungsverfahrens ergangen sind (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 13.08.1996 - 8 K 2/95 -, zitiert nach JURIS; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 04.07.1996 - 9 K 5/94 - zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.1996 - 8 K 2/95
Wertermittlung/Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Wertermittlung/Gebäudewert; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2009 - 8 K 8/07
Vielmehr entspricht die Auffassung des Beklagten gerade der Regelung in § 28 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG, wonach die Beteiligten Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz nicht verfolgen können, wenn in einem Verfahren auf Zusammenführung des Grundstücks- und Gebäudeeigentums nach § 64 LwAnpG Anordnungen zur Durchführung eines freiwilligen Landtausches oder eines Bodenordnungsverfahrens ergangen sind (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 13.08.1996 - 8 K 2/95 -, zitiert nach JURIS;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 04.07.1996 - 9 K 5/94 - zit. nach JURIS).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2024 - 8 K 1/23
Abfindung durch Gebäudeeigentum im Bodenordnungsverfahren
Diese Regelung gilt auch für ein nach § 64 Satz 1 LwAnpG eingeleitetes Bodenordnungsverfahren (Urteil des Senats vom 7. April 2009 - 8 K 8/07 - juris Rn. 19).Dabei lässt § 64 Satz 1 LwAnpG erkennen, dass Ergebnis der Neuordnung in erster Linie die Sicherung der baulichen Investitionen der Gebäudeeigentümer sein soll, auch wenn insoweit eine Rückkehr zu einer landwirtschaftlichen Nutzung der bebauten Flächen ausscheidet; denn nur so ist zu erklären, dass in § 64 Satz 1 LwAnpG den Gebäudeeigentümern ein Antragsrecht mit der Folge zugestanden worden ist, dass der Grundeigentümer - zumindest in der Regel - weichen muss (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97-, juris Rn. 28; Urteile des Senats vom 7. April 2009 - 8 K 8/07 - juris Rn. 20 und vom 18. August 2015 - 8 K 3/13 - n.v.).
- OVG Sachsen, 08.11.2019 - 7 C 5/18
Klagebefugnis; Bindungswirkung; Bodenordnungsverfahren; Einstellung
Rn. 39 Nach der gem. § 63 Abs. 2 LwAnpG auch für ein Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum gem. § 64 LwAnpG maßgeblichen Rechtsgrundlage des § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG kann die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens angeordnet werden, wenn die Bodenordnung in Folge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig erscheint (zu § 9 FlurbG grundlegend BVerwG, Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn 18, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3 ff., OVG LSA, Urt. v. 7. April 2009 - 8 K 8/07 -, juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 01.12.2017 - 7 C 28/16
Bodenordnungsverfahren; Einstellung; Rechtskraftbindung
Rn. 29 Nach der gem. § 63 Abs. 2 LwAnpG auch für ein Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum gem. § 64 LwAnpG maßgeblichen Rechtsgrundlage des § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG kann die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens angeordnet werden, wenn die Bodenordnung in Folge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig erscheint (zu § 9 FlurbG grundlegend BVerwG, Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn. 18, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3 ff., OVG LSA, Urt. v. 7. April 2009 - 8 K 8/07 -, juris Rn. 18). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2017 - 70 A 20.15
Bodenordnungsverfahren - Abfindung mit Flächen einer niedrigeren Qualitätsstufe
25 1. Nach der gem. § 63 Abs. 2 LwAnpG auch für ein Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum gem. § 64 LwAnpG maßgeblichen Rechtsgrundlage § 9 Abs. 1 Satz 1 FlurbG kann die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens angeordnet werden, wenn die Bodenordnung in Folge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig erscheint (zu § 9 FlurbG grundlegend BVerwG, Urteil v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, zit. nach juris Rn 18, zu dessen Anwendung konkret mit Blick auf ein Bodenordnungsverfahren gem. § 64 LwAnpG: BVerwG, Beschluss v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, zit. nach juris Rn 3 ff., in Bestätigung von OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 7. April 2009 - 8 K 8/07 -, zit. nach juris Rn 18).
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