Rechtsprechung
| FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Archivraum fällt unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
- BFH, 15.03.2005 - VI B 89/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1291
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Insbesondere darf die Besteuerung nach der bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung nicht mit dem Hinweis auf ein (vermeintliches) Erfordernis der Gleichbehandlung auf Grund eines fiktiven Sachverhaltes erfolgen, sondern nur durch Anwendung der bestehenden Steuergesetze auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt (vgl. BFH-Urteile vom 08.12.1997; Az: GrS 1-2/95; BStBl II 1998, 193 und vom 04.07.1990; Az: GrS 3/88 ; BStBl II 1990, 817 m.w.N.). - BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Insbesondere darf die Besteuerung nach der bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung nicht mit dem Hinweis auf ein (vermeintliches) Erfordernis der Gleichbehandlung auf Grund eines fiktiven Sachverhaltes erfolgen, sondern nur durch Anwendung der bestehenden Steuergesetze auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt (vgl. BFH-Urteile vom 08.12.1997; Az: GrS 1-2/95; BStBl II 1998, 193 und vom 04.07.1990; Az: GrS 3/88 ; BStBl II 1990, 817 m.w.N.). - BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells
Auszug aus FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Insbesondere darf die Besteuerung nach der bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung nicht mit dem Hinweis auf ein (vermeintliches) Erfordernis der Gleichbehandlung auf Grund eines fiktiven Sachverhaltes erfolgen, sondern nur durch Anwendung der bestehenden Steuergesetze auf den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt (vgl. BFH-Urteile vom 08.12.1997; Az: GrS 1-2/95; BStBl II 1998, 193 und vom 04.07.1990; Az: GrS 3/88 ; BStBl II 1990, 817 m.w.N.).
- BFH, 07.08.2003 - VI R 41/98
Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes
Auszug aus FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Dem entsprechen die Grundsätzen der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach denen zur Beurteilung des Charakters eines Arbeitszimmers auf dessen büromäßige Einrichtung abzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 07.08.2003, IV R 41/98, BFH/NV 2003, 1647 m.w.N.). - BFH, 12.09.2001 - VI R 154/99
Arbeitslohn bei Zuwendungen an Pensionskasse
Auszug aus FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Um dem Erfordernis der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung zu genügen, kann die zutreffende steuerliche Beurteilung nicht an einen fiktiven Sachverhalt anknüpfen, auch wenn dieser vielleicht denkbar gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 12.09.2001; Az: VI R 154/99 ; BStBl II 2002, 22). - BFH, 01.03.1994 - IV B 6/93
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 FGO )
Auszug aus FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH tritt die Bindung des FG nicht nur hinsichtlich der Gründe ein, die zur Aufhebung des FG-Urteils führen, sondern auch hinsichtlich der Gründe, die zur Zurückverweisung der Sache an das FG führen (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.1994; Az: IV B 6/93 ; BStBl II 1994, 569 m.w.N.). - BFH, 23.09.1999 - IV R 41/98
Abweichendes Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern
Auszug aus FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Dem entsprechen die Grundsätzen der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach denen zur Beurteilung des Charakters eines Arbeitszimmers auf dessen büromäßige Einrichtung abzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 07.08.2003, IV R 41/98, BFH/NV 2003, 1647 m.w.N.). - FG Berlin, 23.04.2001 - 8 K 8466/99
Zum Werbungskostenabzug für einen beruflich genutzten Archivraum eines …
Auszug aus FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02
Hiergegen wandten sich die Kläger mit der Klage zum Az 8 K 8466/99, mit der sie die Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für das Archiv als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit neben dem bereits für das Arbeitszimmer angesetzten Höchstbetrag von 2 400, 00 DM begehrten.
- FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines …
b.) Die Raumkosten für das zusätzlich vom Kläger unterhaltene Archiv stellen ebenfalls Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer dar, die aber mit dem o. g. Höchstbetrag von 2 400 DM bereits mit abgegolten sind (vgl. dazu allgemein FG Berlin, rkr. Urteil vom 29. März 2004 8 K 8549/02, EFG 2004, 1291;… die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Steuerpflichtigen wurde vom BFH mit Beschluss vom 15. März 2005 VI B 89/04, BFH/NV 2005, 1292, als unbegründet zurückgewiesen).
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