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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2024 - 8 KSt 1.23 (8 A 2.22)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2642
BVerwG, 26.01.2024 - 8 KSt 1.23 (8 A 2.22) (https://dejure.org/2024,2642)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2024 - 8 KSt 1.23 (8 A 2.22) (https://dejure.org/2024,2642)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2024 - 8 KSt 1.23 (8 A 2.22) (https://dejure.org/2024,2642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 22 Abs. 1 S. 1
    Auferlegen der Kosten des Verfahrens dem Erinnerungsführer als vollmachtloser Vertreter

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23

    Auferlegung der Prozesskosten im Fall des Fehlens einer wirksamen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2024 - 8 KSt 1.23
    Rn. 2 Der Erinnerungsführer wendet sich gegen seine Inanspruchnahme als Kostenschuldner von Klagen, die von ihm im Namen der im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 als Klägerinnen zu 3 und 4 aufgeführten Gesellschaften ohne Vorlage einer wirksamen Prozessvollmacht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 8 A 1.23 -) erhoben worden waren.

    Nachdem der Erinnerungsführer diese Klagen im Namen der Klägerinnen zu 3 und 4 zurückgenommen hatte, hat der Senat das Verfahren insoweit abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 A 1.23 gesondert fortgeführt.

    Für die Einzelheiten wird auf Randnummern 4 und 5 des den Beteiligten bereits bekannten Beschlusses des Senats vom 21. Dezember 2023 - 8 A 1.23 - Bezug genommen; an dessen Erwägungen hält der Senat auch im vorliegenden Verfahren fest.

  • BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22

    Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2024 - 8 KSt 1.23
    Rn. 2 Der Erinnerungsführer wendet sich gegen seine Inanspruchnahme als Kostenschuldner von Klagen, die von ihm im Namen der im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 als Klägerinnen zu 3 und 4 aufgeführten Gesellschaften ohne Vorlage einer wirksamen Prozessvollmacht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 8 A 1.23 -) erhoben worden waren.
  • BVerwG, 08.07.2025 - 8 KSt 1.24

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung

    Seine Erinnerung gegen die vorläufige Kostenrechnung vom 4. April 2023 (Kassenzeichen 1180 0532 2640) hat der Senat mit Beschluss vom 26. Januar 2024 - BVerwG 8 KSt 1.23 (8 A 2.22 ) - zurückgewiesen.

    Unabhängig davon, ob ein solcher Einwand im Erinnerungsverfahren statthaft wäre (verneinend BVerwG…, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 KSt 4.10 - juris Rn. 4), verweist der Senat hinsichtlich der Inanspruchnahme des Erinnerungsführers als Kostenschuldner auf die den Beteiligten bereits bekannten Beschlüsse vom 21. Dezember 2023 - BVerwG 8 A 1.23 - (…juris Rn. 3 ff.) und vom 26. Januar 2024 - BVerwG 8 KSt 1.23 - (…juris Rn. 3); an deren Erwägungen hält der Senat auch im vorliegenden Verfahren fest.

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