Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10, 8 B 76.09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gegendarstellung zur Änderung der Kostentragungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 66 Abs. 6 S. 1; VwGO § 158 Abs. 1
Gegendarstellung zur Änderung der Kostentragungspflicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10
Unabhängig von Bedenken, ob sie auch ohne gesetzliche Regelung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine rechtskräftige und nach § 158 Abs. 1 VwGO nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angreifbare Entscheidung statthaft sein kann (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 = DVBl 2009, 311), ist die Gegenvorstellung jedenfalls in der Sache nicht begründet. - BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des …
Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10
Rn. 3 Mit Beschlüssen vom 9. November 2009 und 8. Februar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht der Klägerin die Kosten für das Beschwerdeverfahren (BVerwG 8 B 76.09 ) und für das Anhörungsrügeverfahren (BVerwG 8 B 126.09 ) auferlegt. - BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 102.08
Begründung vermögensrechtlicher Ansprüche in Anbetracht einer durch unlautere …
- BVerwG, 11.01.2007 - 8 KSt 17.06
Antrag auf Änderung der Streitwertfestsetzung
Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10
Unabhängig von Bedenken, ob sie auch ohne gesetzliche Regelung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine rechtskräftige und nach § 158 Abs. 1 VwGO nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angreifbare Entscheidung statthaft sein kann (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2007 - BVerwG 8 KSt 17.06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 = DVBl 2009, 311), ist die Gegenvorstellung jedenfalls in der Sache nicht begründet.
- BVerwG, 11.08.2011 - 2 KSt 2.11 Das Gericht hat deshalb nicht gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter, sondern gemäß § 10 Abs. 3 VwGO in der Besetzung von drei Richtern zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - BVerwG 8 B 102.08 - und vom 29. April 2010 - BVerwG 8 KSt 2.10 -).
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