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Rechtsprechung
   VG Münster, 31.03.2005 - 8 L 189/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19907
VG Münster, 31.03.2005 - 8 L 189/05 (https://dejure.org/2005,19907)
VG Münster, Entscheidung vom 31.03.2005 - 8 L 189/05 (https://dejure.org/2005,19907)
VG Münster, Entscheidung vom 31. März 2005 - 8 L 189/05 (https://dejure.org/2005,19907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lsvd.de PDF

    § 10 S. 1 BeschVerfV; § 60a AufenthG
    Die einjährige Wartefrist des § 10 S. 1 BeschVerfV für geduldete Ausländer (§ 60a AufenthG) gilt nur für die erstmalige Erteilung der Beschäftigungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung eines geduldeten Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer …

    Selbst wenn "gestatteter" und "erlaubter" Aufenthalt nicht gleichzusetzen wären, bliebe fraglich, ob die Wartefrist nur für die erstmalige Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gilt (vgl. VG Münster, Beschluss vom 31.03.2005 - 8 L 189/05 -, AuAS 2005, 127; Fehrenbacher in: HTK-AuslR, § 10 BeschVerfV).
  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    Rn. 4 b) Nach § 11 Satz 1 BeschVerfV darf eine Arbeitserlaubnis allerdings dann nicht erteilt werden, wenn der Ausländer sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, oder wenn bei dem Ausländer aus von ihm zu vertretenden Gründen, für deren Vorliegen die Ausländerbehörde darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. VG Münster, Beschluss vom 31.3.2005 - 8 L 189/05 -, AuAS 2005, 127 [129]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]), aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.
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