Rechtsprechung
| VG Gießen, 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Stadt Schlitz muss auf Anweisung des Landrates eine Straßenbeitragssatzung erlassen
Verfahrensgang
- VG Gießen, 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI
- VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
- VG Gießen, 06.06.2013 - 8 K 152/12
- VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
- BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 1.18
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 78
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VG Gießen, 27.09.2010 - 8 L 2015/10
Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Beitragssatzung
Auszug aus VG Gießen, 26.09.2011 - 8 L 2643/11
Eine Gemeinde kann zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch die Kommunalaufsicht angewiesen werden, wenn die Gemeinde trotz eines defizitären Haushalts ihre Einnahmequellen nicht ausschöpft (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 27.09.2010 - 8 L 2015/10.GI -).Im Falle eines defizitären Haushaltes erfordern diese Vorschriften, dass eine Gemeinde verpflichtet ist, ihre Einnahmequellen auszuschöpfen, soweit dies im Einzelfall vertretbar ist (vgl. VG Gießen, B. v. 27.09.2010 - 8 L 2015/10 -, S. 4 BA).
- VG Frankfurt/Main, 16.11.2001 - 7 E 386/00
Auszug aus VG Gießen, 26.09.2011 - 8 L 2643/11
Rn. 10 Denn es besteht schon vom Grundsatz her eine entsprechende Beitragserhebungspflicht (…vgl. bereits VG Gießen, a.a.O.; VG Frankfurt, U. v. 16.11.2011 - 7 E 386/00 -, juris; VG Darmstadt, U. v. 11.02.2010 - K 1209/08 -, HSGZ 2010, 149 ff.).
- VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
{RN: 32} Den von der Klägerin bei dem Verwaltungsgericht Gießen im September 2011 gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verfügung vom 23.05.2011 lehnte dieses mit Beschluss vom 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI - ab.{RN: 33} Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Schriftsätze der Beteiligten im gesamten Verwaltungsstreitverfahren sowie die Behördenvorgänge des Beklagten (1 Ordner) und die Akten des Eilverfahrens 8 L 2643/11.GI / 5 B 2017/11 (2 Bände, einschließlich Anlagen) Bezug genommen, die allesamt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Zudem wurde erstmals eine durchgehende Straßenbeleuchtung installiert (vgl. Schriftsatz des Beklagten im Eilverfahren 8 L 2643/11.GI/7 B 2071/11 vom 20.09.2011, Bl. 122 ff. der dortigen Gerichtsakte und die dazu vorgelegten Fotografien in der Anlage 2, grüner Hefter).
Das Verwaltungsgericht Gießen hatte den Eilantrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs mit Beschluss vom 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI - zurückgewiesen.
- VG Gießen, 06.06.2013 - 8 K 152/12
Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Die Kommunalaufsicht kann eine Gemeinde zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung anweisen, wenn es die Gemeinde trotz einer defizitären Haushaltswirtschaft unterlässt, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen (Fortführung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI -).Zur Begründung verweist sie vertiefend auf ihr Vorbringen im Eilverfahren zwischen denselben Beteiligten (Az.: 8 L 2643/11.GI).
Ferner bezieht er sich auf seinen Vortrag im Eilverfahren (Az.: 8 L 2643/11.GI) sowie auf den Inhalt der Behördenakte.
Rn. 30 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren und in dem Verfahren 8 L 2643/11.GI sowie den der Behördenakte des Beklagten Bezug genommen.
Rn. 34 Die sonstigen Einnahmen im Sinne von § 93 Abs. 2 HGO der Klägerin, insbesondere die Finanzzuweisungen und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, reichen zur Finanzierung der Straßenausbaumaßnahmen offensichtlich nicht aus (vgl. die Feststellungen des Gerichts in dem Eilverfahren zwischen denselben Beteiligten: VG Gießen, B. v. 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI -, LKRZ 2012, 59, 60).
Diese Vorschriften erfordern insgesamt, dass eine Gemeinde verpflichtet ist, ihre Einnahmequellen auszuschöpfen, soweit dies im Einzelnen vertretbar und die Haushaltswirtschaft defizitär ist (vgl. VG Gießen, B. v. 26.09.2011, a. a. O.; B. v. 27.09.2010 - 8 L 2015/10 -, S. 4 BA).
Rn. 36 So besteht bereits vom Grundsatz her eine entsprechende Beitragserhebungspflicht (vgl. VG Darmstadt, U. v. 11.02.2010 - 3 K 1209/08 -, HSGZ 2010, 149 ff.; VG Gießen, B. v. 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI -, LKRZ 2012, 59, 60).
Im Übrigen wird auf den Beschluss der Kammer vom 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI - Bezug genommen, der ebenfalls dieselben Beteiligten betraf.
- VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
Anordnung auf Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26. September 2011 - 8 L 2643/11.GI - wird zurückgewiesen. - VG Gießen, 08.05.2013 - 8 K 205/12
Kommunalrechtliche Beanstandung durch den Bürgermeister
Rn. 30 Das Gebot, den Ausgleich des Haushalts zu bewirken, beinhaltet im Zusammenhang mit § 93 HGO zunächst eine Pflicht zur Einnahmebeschaffung (vgl. etwa VG Gießen, B.v. 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI -, LKRZ 2012, 59, 60 m.w.N.).
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