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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15743
OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98 (https://dejure.org/2000,15743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.2000 - 8 L 2977/98 (https://dejure.org/2000,15743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 8 L 2977/98 (https://dejure.org/2000,15743)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1994 - 8 C 29.92 - (BVerwGE 95, 341, 356) folge unzweideutig, dass ein Verfügungsberechtigter mehrere Wohnungen, auch vermietete Wohnungen, zu eigenen Zwecken zusammenfassen dürfe und dann auf der zusätzlich gewonnenen Fläche eine gewerbliche oder berufliche Mitbenutzung durchführen dürfe, ohne zweckentfremdungsrechtlich hieran gehindert zu sein.

    Für die Feststellung einer derartigen einheitlichen Gesamtwohnung unter Einbeziehung ehemals vermieteter einzelner Wohnungen im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1994 (a. a. O.) ist erforderlich, dass der Verfügungsberechtigte eine räumliche Einheit zum Wohnen herstellt und dass diese räumliche Einheit auch durch einen äußeren Eindruck dokumentiert wird, hingegen nicht nur einer subjektiven Willensbestimmung des Verfügungsberechtigten entspricht (…BVerwG, Urt. v. 22.4. 1994, a. a. O.;… VG Berlin, Beschl. v. 20.3. 1997 - VG 10 A 682.96 - vgl. ferner: BayVGH, Urt. v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - DWW 7/1998, 216, 217).

    Mit den Klägern ist der Senat der Auffassung, dass sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1994 (a. a. O.) eine Verfügungsberechtigung des Eigentümers von Wohnungen ergibt, diese gegebenenfalls zusammenzufassen und sodann auf einer einheitlichen Wohnungsfläche sowohl berufliche als auch gewerbliche Zwecke neben den Wohnzwecken zu verwirklichen.

  • VGH Bayern, 01.12.1997 - 24 B 95.3612
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98
    Für die Feststellung einer derartigen einheitlichen Gesamtwohnung unter Einbeziehung ehemals vermieteter einzelner Wohnungen im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1994 (…a. a. O.) ist erforderlich, dass der Verfügungsberechtigte eine räumliche Einheit zum Wohnen herstellt und dass diese räumliche Einheit auch durch einen äußeren Eindruck dokumentiert wird, hingegen nicht nur einer subjektiven Willensbestimmung des Verfügungsberechtigten entspricht (…BVerwG, Urt. v. 22.4. 1994, a. a. O.; VG Berlin, Beschl. v. 20.3. 1997 - VG 10 A 682.96 - vgl. ferner: BayVGH, Urt. v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - DWW 7/1998, 216, 217).

    Denn die Zweckbestimmung von Räumen zu "Wohnraum" hat in der Regel bei der Errichtung eines Hauses durch die erkennbar Wohnzwecken dienende bauliche Anlage und Ausstattung, spätestens beim Bezug des Hauses, zu erfolgen (vgl. im einzelnen: BayVGH, Urt. v. 1.12.1997, a. a. O., m. w. N.).

  • VG Berlin, 20.03.1997 - 10 A 682.96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98
    Für die Feststellung einer derartigen einheitlichen Gesamtwohnung unter Einbeziehung ehemals vermieteter einzelner Wohnungen im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1994 (…a. a. O.) ist erforderlich, dass der Verfügungsberechtigte eine räumliche Einheit zum Wohnen herstellt und dass diese räumliche Einheit auch durch einen äußeren Eindruck dokumentiert wird, hingegen nicht nur einer subjektiven Willensbestimmung des Verfügungsberechtigten entspricht (…BVerwG, Urt. v. 22.4. 1994, a. a. O.; VG Berlin, Beschl. v. 20.3. 1997 - VG 10 A 682.96 - vgl. ferner: BayVGH, Urt. v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - DWW 7/1998, 216, 217).

    Entgegen der Auffassung der Kläger folgt jedoch unzweideutig aus diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (…ebenso: BVerwG, Urt. v. 15.11.1985 - 8 C 103.83 -, Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41; VG Berlin, Beschl. v. 20.3. 1997, a. a. O.), dass die zweckentfremdungsrechtlich unschädliche gewerbliche oder berufliche Mitbenutzung nur dann in Betracht kommt, wenn der verfügungsberechtigte Wohnungseigentümer seine Wohnung für berufliche oder gewerbliche Zwecke persönlich mitbenutzt und damit seinen eigenen beruflichen Raumbedarf auf dieser Fläche verwirklicht.

  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98
    Die Annahme, dass der Ermächtigungstatbestand nachträglich fortgefallen sein könnte, genügt insoweit nicht (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 12.12.1979 - 8 C 2.79 -, NJW 1980, 1970).
  • BVerwG, 06.11.1996 - 4 B 213.96

    Bauordnungsrecht - Zweckentfremdung, Verhältnis von Baugenehmigung und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98
    Durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1996 - 4 B 213.96 - (DWW 3/1997, 79) ist geklärt, dass die zweckentfremdungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Nutzungsänderung anderen rechtlichen Genehmigungserfordernissen vorgeht.
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83

    Wohnungsbauförderung - Steuerbegünstigung - Arztpraxis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98
    Entgegen der Auffassung der Kläger folgt jedoch unzweideutig aus diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (ebenso: BVerwG, Urt. v. 15.11.1985 - 8 C 103.83 -, Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41;… VG Berlin, Beschl. v. 20.3. 1997, a. a. O.), dass die zweckentfremdungsrechtlich unschädliche gewerbliche oder berufliche Mitbenutzung nur dann in Betracht kommt, wenn der verfügungsberechtigte Wohnungseigentümer seine Wohnung für berufliche oder gewerbliche Zwecke persönlich mitbenutzt und damit seinen eigenen beruflichen Raumbedarf auf dieser Fläche verwirklicht.
  • OVG Niedersachsen, 16.04.1999 - 8 M 1700/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98
    Eine nachhaltige Beendigung der Wohnungsmangellage muss sich deshalb flächendeckend feststellen lassen und nicht nur - wie es die Kläger im Verfahren vorrangig anstreben - für einzelne Straßenzüge (Nds. OVG, Beschl. v. 24.4. 1996 - 1 M 622/96 - Senatsbeschl. v. 16.4. 1999 - 8 M 1700/99 - Senatsbeschl. v. 16.9. 1999 - 8 M 3358/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 K 4496/99

    Gültigkeit der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in …

    Werden sie vom Verordnungsgeber nicht aufgehoben, verlieren sie ihre Gültigkeit vielmehr nur dann, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung tritt und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden ist (…BVerwG, Beschl. v. 17.12.2001 - 5 B 15/01 - Beschl. v. 22.11.1996 - 8 B 206/96 - Urt. v. 11.3.1983, a.a.O.;… Urt. v. 25.6.1982 - 8 C 80.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8;… Urt. v. 12.12.1979 - 8 C 2/79 - BVerwGE 59, 195; Senatsbeschl. v. 17.7.2000 - 8 L 2977/98 - ebenso Senatsbeschl. v. 17.7.2000 - 8 L 2977/98 - Hess. VGH, Urt. v. 4.11.1986 - 5 N 2140/85 - ZMR 1987 S. 75;… OVG Berlin, Urt. v. 13.6.2002 - OVG 5 B 22.01 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 K 4496/00
    Werden sie vom Verordnungsgeber nicht aufgehoben, verlieren sie ihre Gültigkeit vielmehr nur dann, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt i n s g e s a m t deutlich in Erscheinung tritt und das Zweckentfremdungsverbot daher o f f e n s i c h t l i c h entbehrlich geworden ist (…BVerwG, Beschl. v. 17.12.2001 - 5 B 15/01 - Beschl. v. 22.11.1996 - 8 B 206/96 - Urt. v. 11.3.1983, a.a.O.;… Urt. v. 25.6.1982 - 8 C 80.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8;… Urt. v. 12.12.1979 - 8 C 2/79 - BVerwGE 59, 195; Senatsbeschl. v. 17.7.2000 - 8 L 2977/98 - ebenso Senatsbeschl. v. 17.7.2000 - 8 L 2977/98 - Hess. VGH, Urt. v. 4.11.1986 - 5 N 2140/85 - ZMR 1987 S. 75;… OVG Berlin, Urt. v. 13.6.2002 - OVG 5 B 22.01 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2002 - 8 MB 133/02

    Prostitution; Wohnraum; Zweckentfremdung

    Das ist u. a. der Fall, wenn er mehr als die Hälfte der Wohnfläche ausschließlich gewerblich oder beruflich nutzt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - NJW 1995 S. 542, 545) oder die Wohnung auch anderen Personen für berufliche oder gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellt (vgl. Senatsurt. v. 17.7.2000 - 8 L 2977/98 -).
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