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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4804
OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96 (https://dejure.org/1999,4804)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.1999 - 8 L 3080/96 (https://dejure.org/1999,4804)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 1999 - 8 L 3080/96 (https://dejure.org/1999,4804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsrecht der Zahnärzte
    Alterssicherungsordnung der Niedersächsischen Zahnärztekammer, Niedersächsisches Kammergesetz für die Heilberufe; Begriff der "dauernden" Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes, Berufsunfähigkeitsrente, Zahnärztekammer, Existenzsicherung bei Erwerbsmöglichkeit von 30 v.H.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 5 A 2726/94
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 142 (Ls.)
  • DÖV 2000, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 20.04.1995 - 8 L 6642/93

    Zahnärztliche Tätigkeit; Arbeit im Behandlungsstuhl; Kurative Tätigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96
    Den Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO hat der erkennende Senat in dem von den Beteiligten zitierten Urteil vom 20. April 1995 - 8 L 6642/93 - (NJW 1996, 3097), im Senatsurteil vom 14. Juli 1995 - 8 L 5421/94 - und erneut in den Urteilen vom 16. März 1998 - 8 L 1233/97 - (Nds. VBl. 1999, 20, 21) und - 8 L 5187/96 - im Einzelnen definiert.

    Dazu hat der Senat im Urteil vom 20. April 1995 (a.a.O.) und erneut in den Urteilen vom 16. März 1998 (…a.a.O.) im Einzelnen ausgeführt, dass die Alterssicherungsordnung der Beklagten nicht in einem Regelungssinne ausgelegt werden kann, der - in Anknüpfung an § 1 Abs. 1, Abs. 3 des Zahnheilkundegesetzes - allein auf die approbierten Zahnärzte zutrifft.

  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 1233/97

    Berufsunfähigkeit; Zahnarzt; Berufsunfähigkeitsrente; Funktionsverlust der linken …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96
    Den Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO hat der erkennende Senat in dem von den Beteiligten zitierten Urteil vom 20. April 1995 - 8 L 6642/93 - (NJW 1996, 3097), im Senatsurteil vom 14. Juli 1995 - 8 L 5421/94 - und erneut in den Urteilen vom 16. März 1998 - 8 L 1233/97 - (Nds. VBl. 1999, 20, 21) und - 8 L 5187/96 - im Einzelnen definiert.

    Dazu hat der Senat im Urteil vom 20. April 1995 (…a.a.O.) und erneut in den Urteilen vom 16. März 1998 (a.a.O.) im Einzelnen ausgeführt, dass die Alterssicherungsordnung der Beklagten nicht in einem Regelungssinne ausgelegt werden kann, der - in Anknüpfung an § 1 Abs. 1, Abs. 3 des Zahnheilkundegesetzes - allein auf die approbierten Zahnärzte zutrifft.

  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96

    Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt; Berufsunfähigskeitsrente; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96
    Den Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO hat der erkennende Senat in dem von den Beteiligten zitierten Urteil vom 20. April 1995 - 8 L 6642/93 - (NJW 1996, 3097), im Senatsurteil vom 14. Juli 1995 - 8 L 5421/94 - und erneut in den Urteilen vom 16. März 1998 - 8 L 1233/97 - (Nds. VBl. 1999, 20, 21) und - 8 L 5187/96 - im Einzelnen definiert.

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, in welchem Maße der betroffene Zahnarzt noch eine kontinuierliche Tätigkeit wahrnehmen kann, die ihm eine Existenzsicherung ermöglicht, an deren Stelle anderenfalls die Berufsunfähigkeitsrente treten müsste (vgl. Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02

    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Existenzsicherung; Prozesszinsen; …

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass der in dieser Bestimmung verwandte Begriff der zahnärztlichen Tätigkeit nicht nur eine Erwerbstätigkeit in Gestalt der zahnärztlichen Arbeit am Behandlungsstuhl umfasst, sondern sich auch auf andere Erwerbstätigkeiten erstreckt, für die die durch das Studium der Zahnmedizin erworbenen und in der zahnärztlichen Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind (Senatsurt. v. 26.3.1999 - 8 L 3080/96 - m.w.N.).

    Daher umfasst die zahnärztliche Tätigkeit auch die nicht kurative Tätigkeit eines Zahnarztes im öffentlichen Gesundheitswesen, bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen und den dazu gehörigen Verbänden und Organisationen sowie in Forschung und Lehre an einer Hochschule (Senatsurt. v. 26.3.1999, a.a.O.).

    Der Senat hat des weiteren entschieden, dass der Zahnarzt eine zahnärztliche Tätigkeit nicht nachhaltig im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO ausüben kann, wenn es ihm nicht möglich ist, einer kontinuierlichen zahnärztlichen Tätigkeit nachzugehen, die seine Existenz sichert (Senatsurt. v. 26.3.1999, a.a.O.; Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er nicht in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit in berechenbarer Weise auszuüben (Senatsurt. v. 26.3.1999, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2003 - 4 A 245/01

    Nichterbringen von Arbeitsleistungen auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit

    Rn. 7 Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. März 1999 - 8 L 3080/96 - (juris) führt nicht weiter.
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05

    Alterssicherung; Alterssicherungsordnung; Arbeitsmarkt; berufsständisches …

    Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Beklagten krankheitsbedingt nicht (mehr) in der Lage ist, sich kontinuierlich in einen festen und geplanten Arbeitsablauf einzubinden und eine existenzsichernde ärztliche Erwerbstätigkeit in berechenbarer Weise auszuüben (vgl. Senatsbeschl. v. 6.9.2002 - 8 LA 105/02 - unter Bezug auf das Senatsurt. v. 26.3.1999 - 8 L 3080/96 -).
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