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| OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 8 L 3470/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 3 Abs. 2 S. 1 IHKG; § 3 Abs. 3 S. 2 IHKG; § 3 Abs. 4 S. 1 IHKG
Handelsregistereintragung; Gewerbebetrieb; IHK-Grundbeitrag;; Registerpflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Handelsregistereintragung; Gewerbebetrieb; IHK-Grundbeitrag;; Registerpflicht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 23.06.1997 - 8 L 310/97
Grundbeitragsstaffelung für IHK-Beitrag; Grundbeitragsstaffelung; IHK-Beitrag
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 8 L 3470/98
Im Urteil vom 23.06.1997 (GewArch 1998, 160) hat der Senat die Unbestimmtheit der Haushaltssatzung der Beklagten für 1995 beanstandet, weil diese offen lasse, in welchen Fällen auf den Gewerbeertrag und in welchen Fällen auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb abzustellen sei. - BVerwG, 05.12.1997 - 1 B 235.97
Zulassung einer Revision auf Grund eines Verfahrensmangels der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 8 L 3470/98
Diese isolierte Anknüpfung der Grundbeitragsbemessung an die Eintragung in das Handelsregister (so auch aufgefaßt im Nichtzulassungsbeschluß des BVerwG vom 05.12.1997 - 1 B 235.97 -) hat der Senat als unzulässig qualifiziert, weil sie der gesetzlichen Regelungsintention in § 3 Abs. 3 Satz 2 IHK-Gesetz n.F. nicht Rechnung trägt. - OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
IHK-Beitrag einer Steuerberatungsgesellschaft; Handelsregister; IHK-Beitrag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 8 L 3470/98
Im Urteil vom 27.11.1996 (GewArch 1997, 153) hat der Senat entschieden, daß die von der klagenden GmbH - insoweit allein - in Frage gestellte Anknüpfung der Grundbeitragserhebung an den Gewerbeertrag nicht zu beanstanden sei, sondern daß sie - verbunden mit dem Erfordernis eines vollkaufmännischen Geschäftsbetriebes - ein geeignetes und zulässiges Kriterium bei der Grundbeitragsstaffelung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 IHK-Gesetz n. F. in Verbindung mit der Beitragsordnung einer Industrie- und Handelskammer darstelle.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - 4 A 1168/96
Gewerberecht: Veranlagung zum IHK-Beitrag
Im vorliegenden Verfahren kann - weil nicht klärungsbedürftig - unentschieden bleiben, ob die Haushaltssatzung einer IHK, die den Grundbeitrag nach "Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb" staffelt und insoweit keine Festlegung enthält, in welchen Fällen auf den Gewerbeertrag und in welchen Fällen auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzustellen ist, gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 23.6.1997 - 8 L 310/97 -, GewArch 1998, 160 , und Beschluß vom 24.8.1998 - 8 L 3470/98 -, GewArch 1999, 38 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.6.1998 - 14 S 38/98 -, DVBl 1999, 57 ; Jahn, Zu den Staffelungskriterien des IHK-Grundbeitrags, GewArch 1998, 146).
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