Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Architekt; Charakterliche Mängel; Handelskammer; IHK; Bestellung zum Sachverständigen; Widerruf der Bestellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Architekt; Charakterliche Mängel; Handelskammer; IHK; Bestellung zum Sachverständigen; Widerruf der Bestellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 29.03.1989 - 1 VG A 38/88
- OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89
- BVerwG, 15.11.1991 - 1 B 136.91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 591
- NVwZ 1992, 501 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88
Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89
Das Eignungsurteil stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsentscheidung dar (BVerwG…, Urt. vom 24.6. 1975, GewArch. 1975, S. 333; ebenso zur Sachkunde des Sachverständigen: Urt. vom 26.6. 1990, DVBl 1991, 49). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88
Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89
Diese Bestimmung ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (…Marcks in Landmann/Rohmer aaO, RdNr. 21, 22 zu § 35; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 9.5. 1989 - 6 A 124/88 - zum Widerruf einer Approbation).
- BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93
Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit
Daß aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses im Sinne des § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG gefolgert werden kann, ist auch in anderem Zusammenhang angenommen worden (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 69.88 - DÖV 1991, 76; auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 - OVG 8 L 35/89 - NJW 1992, 591 und dazu Beschluß vom 15. November 1991 - BVerwG 1 B 136.91 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 10 = GewArch 1992, 64). - VG Cottbus, 08.01.2008 - 1 L 390/07
Aufnahme in die Liste der vereidigten Dolmetscher
Dabei ist der zuständigen Behörde - hier dem Antragsgegner - kein Beurteilungsspielraum eingeräumt, vielmehr ist die dazu getroffene Entscheidung gerichtlich im vollen Umfange überprüfbar (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage bei Eignungsurteilen über öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 -8 L 35/89- NJW 1992, S. 591).Es reicht aus, wenn die Umstände insoweit berufsbezogen sind, als sie negative Rückschlüsse auf die Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen rechtfertigen (vgl. zum Widerruf der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 -8 L 35/89- NJW 1992, S. 591).
Denn nachträgliches Wohlverhalten angesichts eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens vermag für sich allein nicht zu der Feststellung zu führen, dass die persönliche Eignung gegeben sei (vgl. zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit BVerwG…, Urteil vom 15. November 1967 -I C 43.67- BVerwGE 28, S. 202, zit. nach Juris, Rn. 21; zu § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 -8 L 35/89- NJW 1992, S. 591, zit. nach Juris, Rn. 13).
- VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
Widerruf einer Sachverständigenbestellung wegen Straftaten
Rn. 21 Diese Voraussetzungen können erfüllt sein, wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger - wie der Antragsteller - strafrechtlich in erheblichem Maße belangt worden ist und sich damit als rechtsuntreu erwiesen hat (OVG Niedersachsen, GewArch 1991, 384).Diese Bestimmung ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (vgl. OVG Niedersachsen, GewArch 1991, 384; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1990, 1553 zum Widerruf einer Approbation).
- VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885
Öffentlich bestellter Sachverständiger, Widerruf der öffentlichen Bestellung, …
Nach allgemeiner Auffassung können selbst Nichtvermögensdelikte, die ausschließlich im Rahmen der privaten Lebensführung begangen worden sind, je nach den Umständen des Einzelfalles durchgreifende Bedenken gegen die persönliche Eignung, insbesondere die charakterliche Zuverlässigkeit eines Sachverständigen begründen (vgl. OVG Lüneburg vom 17.6. 1991, GewArch 1991, 384/385; bestätigt durch BVerwG vom 15.11.1991, GewArch 1991, 64 [betr. Verkehrsdelikte]); Bleutge, a.a.O., RdNr. 77). - OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 W 30/06
Widerruf der Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung
Der Widerruf der Anerkennung dürfte der gewerberechtlichen Untersagungsverfügung rechtsähnlich sein, bei der eine erneute Erlaubnis nur nach einem nochmals durchgeführten Antragsverfahren erteilt werden darf und es für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - auch im Sinne eines Rückschlusses auf die Richtigkeit prognostischer Elemente - allein auf die Tatsachen zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.6.1991 - 8 L 35/89 -, NJW 1992, 591, zum Widerruf einer öffentlichen Bestellung als Sachverständiger. - VG Köln, 05.11.2025 - 1 K 7292/24
Widerruf, Anerkennung, Träger von Begutachtungsstellen, Beurteilungsleitlinien, …
Rn. 40 vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 23. August 2006 - 1 W 30/06 -, juris Rn. 7; unter Anlehnung an das Gewerberecht und mit Hinweis auf OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Juni 1991 - 8 L 35/89 -, NJW 1992, 591, zum Widerruf einer öffentlichen Bestellung als Sachverständiger. - OVG Sachsen, 02.07.2024 - 6 B 11/24
Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mangels Zuverlässigkeit; …
Auch Straftaten, die keinen Zusammenhang mit der Prüftätigkeit aufweisen, können je nach den Umständen des Einzelfalls durchgreifende Bedenken gegen die persönliche Eignung, insbesondere gegen die erforderliche charakterliche Zuverlässigkeit begründen (zum Widerruf der Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: BVerwG, Beschl. v. 15. November 1991 - 1 B 136.91 -, juris;… BayVGH, Beschl. v. 19. Juli 2004 - 22 CS 04.1885 -, juris Rn. 9; NdsOVG, Urt. v. 17. Juni 1991 - 8 L 35/89 -, juris Rn. 6 ff.). - VG Karlsruhe, 20.01.2026 - 7 K 7171/24
Widerruf der amtlichen Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für …
Rn. 40 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen ist wie im sonstigen Gewerberecht beim Widerruf von Erlaubnissen der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 23. August 2006 - 1 W 30/06 -, juris Rn. 7; OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Juni 1991 - 8 L 35/89 -, NJW 1992, 591; VG Köln…, Urteil vom 5. November 2025 - 1 K 7292/24 -, BeckRS 2025, 36943 Rn. 29; offengelassen zur vorherigen Anerkennung im Vorgriff auf eine Akkreditierung VG Saarlouis…, Urteil vom 16. April 2008 - 10 K 50/07 -, juris Rn. 96). - VG Augsburg, 25.07.2011 - Au 2 E 11.942
Bei dem in § 2 Abs. 2 Nr. 3 der Sachverständigenordnung genannten Begriff der …
Zu verlangen ist allerdings, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes entweder im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit erfolgt ist oder als so schwerwiegend eingestuft werden muss, dass das Ansehen des Sachverständigen in der Öffentlichkeit massiv geschädigt ist (NdsOVG vom 17.06.1991 Az. 8 L 35/89 RdNr. 10). - VG München, 19.05.1998 - M 16 K 97.7008
Widerruf der öffentlichen Bestellung eines vorbestraften Sachverständigen; …
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