Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 25.04.2002 - 8 L 4805/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg - 2 A 93/95
- OVG Niedersachsen, 25.04.2002 - 8 L 4805/97
Wird zitiert von ...
- VG Oldenburg, 04.12.2007 - 1 A 3781/06
Berichtigung; Flächenangabe; Flächeninhalt; Gemeinheitsteilung; Grenze; …
Aufgabe der Katasterbehörden ist es lediglich, die Merkmale einer Liegenschaft (Grenzen, Größe etc.) anhand der Katasterangaben zu bestimmen und gegebenenfalls zu prüfen, wie sich diese Angaben zu dem vor Ort anzutreffenden tatsächlichen Befund verhalten (vgl. diesbzgl. für das Vorgehen des Katasteramtes bei der Grenzermittlung Nds. OVG, Beschluss vom 23. April 2003, 8 LA 53/03, Nds.VBl. 2003, 249; Beschluss vom 25. April 2002, 8 L 4805/97; Möllering/ Bauer, NdsVermKatG, § 16 Erl. 4.1. d) - f), 5.1.3.; LiegVermErl.Die Grenzen eines Flurstücks werden im Liegenschaftskataster durch Karten und die in den Stückvermessungshandrissen enthaltenen Vermessungszahlen nachgewiesen (Nds. OVG, Urteil vom 25. April 2002, 8 L 4805/97).
Folgerichtig hat auch das Nds. OVG eine Grenze bereits dann für zutreffend ermittelt gehalten, wenn sich vor Ort keine Einrichtungen befinden, die den katastermäßigen Grenzverlauf in Frage stellen; Grenzeinrichtungen, die das Kataster positiv bestätigen, hat es nicht gefordert (vgl. Beschluss vom 25. April 2002, 8 L 4805/97, juris).
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